Berufliche Rehabilitation wird seltener anerkannt
[Crosswater Systems]
23.12.2008
Während im Jahr 2002 mehr als 100.000 Personen bei der
Bundesagentur für Arbeit als berufliche Rehabilitanden
anerkannt wurden, waren es 2007 nur noch rund 75.000.
Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs II im Zuge
der Hartz-IV-Reform hat sich dieser Trend verstärkt. Für
Arbeitslosengeld-II-Empfänger wurde der Prozess der
Anerkennung komplizierter. Zu diesen Ergebnissen kommt
eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) und der Universität Halle.
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben
Anspruch auf berufliche Rehabilitation. Diese
Reha-Maßnahmen dienen der Eingliederung von Menschen mit
physischen oder psychischen Beeinträchtigungen in den
Arbeitsmarkt. Die Förderung mit entsprechenden
Reha-Maßnahmen setzt die Anerkennung des
Rehabilitationsbedarfs durch die Bundesagentur für
Arbeit voraus. Seit 2002 ist die Zahl der Anerkennungen
deutlich gesunken. Im Bereich der beruflichen
Wiedereingliederung erwachsener Menschen halbierte sich
die Zahl von knapp 50.000 auf etwas mehr als 22.000 im
Jahr 2007. Im Bereich der Ersteingliederung behinderter
junger Menschen in den Arbeitsmarkt sind die Rückgänge
weniger ausgeprägt (57.000 in 2002, 46.000 in 2007).
Veränderte Krankheitsbilder
Generell habe sich die Gesundheit der Deutschen in den
letzten zehn Jahren verbessert, zitiert das IAB
Ergebnisse aus der Gesundheitsberichtserstattung des
Robert-Koch-Instituts. Ein weiterer Grund für den
Rückgang der Reha-Anerkennungen seien aber auch die
veränderten Krankheitsbilder in der Bevölkerung. Die
Nürnberger Arbeitsmarktforscher weisen darauf hin, dass
der klassische Reha-Fall nicht mehr der Handwerker mit
Rückenleiden sei. Immer mehr Menschen leiden unter
psychischen Problemen. Diese sind häufig weniger
augenscheinlich als körperliche Gebrechen und werden
daher möglicherweise nicht oder erst vergleichsweise
spät diagnostiziert.
Know-How der Vermittler ist entscheidend
Mit der Einführung des SGB II sei das
Bewilligungsverfahren für die
Arbeitslosengeld-II-Empfänger komplizierter geworden, so
die IAB-Studie. Damit gibt es nun ein weiteres
Sozialgesetz, das für die Arbeitsmarktintegration von
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen relevant
ist. Während das Sozialgesetzbuch II „Grundsicherung für
Arbeitsuchende“ verstärkt auf Effizienz und
beschleunigte Vermittlung abzielt, betont das
Sozialgesetzbuch IX „Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen“ die leidensgerechte und dauerhafte
Integration. Bei der Umsetzung hat die Kompetenz der
Vermittler eine Schlüsselfunktion. Dies gilt sowohl für
Kenntnisse über die jeweiligen gesetzlich relevanten
Vorschriften als auch für die Erkennung eines
Rehabilitationsbedarfes.
Die IAB-Studie steht im Internet unter
http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb2508.pdf
zum kostenlosen Download bereit.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Pressestelle: Wolfgang Braun, Christiane Spies, Sarolta
Weniger
90327 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946
E-Mail wolfgang.braun@iab.de
Für den Inhalt der obigen Meldung ist nicht
Crosswater Systems Ltd. sondern der jeweilige Autor
verantwortlich
Fügen Sie diesen Artikel zu den folgenden
Social Bookmarking
Diensten hinzu:
+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd.
zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen,
Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources
Management. Die in den Firmen-Pressemitteilungen
vertretenen Meinungen müssen nicht notwendigerweise mit
der Redaktion von Crosswater Systems übereinstimmen +++