BA-Software
kann zu Verwirrung in Buchhaltungen führen
[Crosswater Systems]
Durch kurzfristige Schwierigkeiten im Software-Bereich kommt es bei
Zahlungen
der Bundesagentur für Arbeit (BA) an so genannte Dritte zu
Zuordnungs-Schwierigkeiten in Buch-haltungen.
Betroffen sind Zahlungen der ARGEn, die beispielsweise direkt an
Vermieter oder
Versorgungsunternehmen gehen. Dabei wird unter bestimmten Umständen der
Verwen-dungszweck (wie etwa eine Kundennummer) nicht angegeben, so dass
der
Empfänger die Summe nicht zuordnen kann.
Überweisungen an Arbeitslosengeld II-Bezieher sind nicht betroffen.
Betroffene können sich bei der Zuordnung der Zahlungen von der ARGE
unterstützen lassen. Zahlreiche Unternehmen, vor allem
Immobilienverwaltungen,
werden direkt angesprochen.
Der Fehler soll bis zum 12. Dezember behoben sein.
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