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Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro würde jährlich zehn Milliarden Euro kosten

[Crosswater Systems] 8.10.2008

Den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz von derzeit 351 auf 420 Euro monatlich zu erhöhen würde die öffentlichen Haushalte jährlich gut zehn Milliarden Euro kosten. Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger würde dabei um bis zu zwei Millionen steigen. Dies zeigen Berechnungen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro wird unter anderem von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und den Grünen gefordert. Den Berechnungen des IAB zufolge würde dadurch die Armutsrisikoquote, das heißt der Anteil der von Armut bedrohten Personen, um zwei Prozentpunkte von 15 auf 13 Prozent sinken. Haushalte mit Kindern würden in überdurchschnittlichem Maß von dem höheren Regelsatz profitieren. Beispielsweise könnte so die Armutsrisikoquote für die Gruppe der Alleinerziehenden von 22,5 Prozent auf 15 Prozent gesenkt werden.

„Der Preis für diese Veränderungen wäre jedoch hoch. Zum einen weil über Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen zehn Milliarden Euro jährlich aufzubringen wären. Zum anderen hätte die höhere Regelleistung auch deutliche negative Anreizeffekte und liefe somit dem Ziel der Aktivierung und der Hilfe zur Beendigung des Leistungsbezugs entgegen“, warnen die Nürnberger Arbeitsmarktforscher. Schließlich würde der Abstand zu den niedrigsten Löhnen weiter schrumpfen.

300 Euro Kindergrundsicherung bedeuten 18 Milliarden Mehrkosten

Das IAB hat in der Studie noch einen zweiten Reformvorschlag unter die Lupe genommen: Eine bedingungslose Kindergrundsicherung von 300 Euro pro Monat. Der DGB, die Grünen und die Linkspartei haben hierzu verschiedene Modelle präsentiert, zum Teil sogar mit erheblich höheren Beträgen. Schon bei 300 Euro pro Monat würde die Reform laut IAB 18 Milliarden Euro jährliche Mehrkosten bedeuten. Das Armutsrisiko von Haushalten mit Kindern ließe sich auf diese Weise zwar tatsächlich senken, die Kosten seien jedoch „immens“.

Die zum 1. Oktober wirksam werdende Ausweitung des Kinderzuschlags und die zum Jahresbeginn 2009 in Kraft tretende Erhöhung des Wohngelds sind aus Sicht des Instituts dagegen nachvollziehbar. Sie würden in die richtige Richtung weisen und seien wesentlich effizienter.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb1108.pdf.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Pressestelle: Wolfgang Braun, Christiane Spies, Sarolta Weniger
90327 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946
E-Mail wolfgang.braun@iab.de 
 

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