Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro
würde jährlich zehn Milliarden Euro kosten
[Crosswater Systems]
8.10.2008
Den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz von derzeit 351 auf
420 Euro monatlich zu erhöhen würde die öffentlichen
Haushalte jährlich gut zehn Milliarden Euro kosten. Die
Zahl der Hartz-IV-Empfänger würde dabei um bis zu zwei
Millionen steigen. Dies zeigen Berechnungen des
Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB).
Die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro wird
unter anderem von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband
und den Grünen gefordert. Den Berechnungen des IAB
zufolge würde dadurch die Armutsrisikoquote, das heißt
der Anteil der von Armut bedrohten Personen, um zwei
Prozentpunkte von 15 auf 13 Prozent sinken. Haushalte
mit Kindern würden in überdurchschnittlichem Maß von dem
höheren Regelsatz profitieren. Beispielsweise könnte so
die Armutsrisikoquote für die Gruppe der
Alleinerziehenden von 22,5 Prozent auf 15 Prozent
gesenkt werden.
„Der Preis für diese Veränderungen wäre jedoch hoch. Zum
einen weil über Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen
zehn Milliarden Euro jährlich aufzubringen wären. Zum
anderen hätte die höhere Regelleistung auch deutliche
negative Anreizeffekte und liefe somit dem Ziel der
Aktivierung und der Hilfe zur Beendigung des
Leistungsbezugs entgegen“, warnen die Nürnberger
Arbeitsmarktforscher. Schließlich würde der Abstand zu
den niedrigsten Löhnen weiter schrumpfen.
300 Euro Kindergrundsicherung bedeuten 18 Milliarden
Mehrkosten
Das IAB hat in der Studie noch einen zweiten
Reformvorschlag unter die Lupe genommen: Eine
bedingungslose Kindergrundsicherung von 300 Euro pro
Monat. Der DGB, die Grünen und die Linkspartei haben
hierzu verschiedene Modelle präsentiert, zum Teil sogar
mit erheblich höheren Beträgen. Schon bei 300 Euro pro
Monat würde die Reform laut IAB 18 Milliarden Euro
jährliche Mehrkosten bedeuten. Das Armutsrisiko von
Haushalten mit Kindern ließe sich auf diese Weise zwar
tatsächlich senken, die Kosten seien jedoch „immens“.
Die zum 1. Oktober wirksam werdende Ausweitung des
Kinderzuschlags und die zum Jahresbeginn 2009 in Kraft
tretende Erhöhung des Wohngelds sind aus Sicht des
Instituts dagegen nachvollziehbar. Sie würden in die
richtige Richtung weisen und seien wesentlich
effizienter.
Die IAB-Studie im Internet:
http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb1108.pdf.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Pressestelle: Wolfgang Braun, Christiane Spies, Sarolta
Weniger
90327 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946
E-Mail
wolfgang.braun@iab.de
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