Erneute Senkung des Beitragssatzes zeigt Vertrauen in
die BA
[Crosswater Systems]
8.10.2008
Die Bundesregierung hat entschieden, den Beitragssatz
zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2009 erneut
zu senken. Vorgesehen ist eine gesetzliche Festlegung
des Satzes auf 3,0 Prozent, im Zuge einer gesonderten
Regelung soll der Beitragssatz bis Mitte 2010 sogar auf
2,8 Prozent sinken. Innerhalb von drei Jahren würde
damit der Beitrag zur Bundesagentur für Arbeit (BA) zum
dritten Mal verringert, gemessen am Jahr 2006 um
insgesamt 3,7 Prozentpunkte (2007: von 6,5 auf 4,2;
2008: von 4,2 auf 3,3; 2009: von 3,3 auf 2,8). Das
entspricht einer Entlastung der Beitragszahler von 30
Milliarden Euro jährlich (Vergleich 2009 zu 2006).
Dem Vorstand der BA ist der Hinweis wichtig, dass die
Entscheidung zur Beitragshöhe das gute Recht der
Bundesregierung ist. Aufgabe der BA ist es nun, im
Rahmen dieser neuen, sehr engen Vorgabe ihre Leistungen
auf dem Arbeitsmarkt aufrecht zu erhalten und guten
Service zu bieten.
Die BA kann den Beitragssatz von 2,8 Prozent für die
zunächst vorgesehen eineinhalb Jahre aus ihren Rücklagen
finanzieren. Es ist ein gutes Zeichen, dass Mitte 2010
neu bewertet werden soll, ob der Beitragssatz auf dieser
Höhe gehalten werden kann oder erhöht werden muss.
Aus der heutigen Sicht wären bei einem längerfristigen
Beitragssatz von 2,8 Prozent im Jahr 2012 praktisch alle
Reserven der BA – einschließlich der so genannten
Liquiditätsreserve – aufgebraucht. Diese Einschätzung
beruht auf den derzeitigen Eckwerten der Bundesregierung
zur wirtschaftlichen Entwicklung, die noch nicht an die
aktuelle Entwicklung der Wirtschaft angepasst sind.
Der Vorstand sieht es als Vertrauensbeweis der Regierung
an, dass der BA zugetraut wird, bei einem nochmals
abgesenkten Beitrag unter schwierigeren wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen gute Arbeit zu leisten. Es ist auch
ein Zeichen dafür, dass die Reform der BA erfolgreich
war und ist und ein Beispiel für andere Zweige der
Sozialversicherungen sein kann.
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