Systemvergleich in der Grundsicherung:
Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen schneiden gut
ab
[Crosswater Systems]
7.7.2008
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt heute eine
aktuelle Broschüre vor, in der eine zentrale Frage zur
Arbeit der Grundsicherungssicherungsstellen beantwortet
wird: In welchem Umfang gelingt es, Bezieher von
Arbeitslosengeld II in Beschäftigung zu bringen?
In dieser zentralen Frage – der Integration von
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Beschäftigung - hat
der Vorstand der BA mit dem Bundesminister für Arbeit
und Soziales eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese
Selbstverpflichtung trägt Früchte: Erste empirische
Befunde belegen, dass in den Arbeitsagenturen und
Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung
besser gelingt als bei den so genannten zugelassenen
kommunalen Trägern (Optionskommunen). Eine Kooperation
der BA mit Kommunen und vor allem eine klare
Verantwortung für die jeweiligen Aufgaben der beiden
Träger, unterstützt die hilfebedürftigen Menschen bei
der Integration in Beschäftigung am besten. Im
Bundesdurchschnitt schaffen jeden Monat 3,4 Prozent der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen den Sprung auf den
ersten Arbeitsmarkt.
Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren
dabei von der langjährigen Erfahrung ihrer Mitarbeiter,
Menschen in Beschäftigung zu integrieren. Auch vor der
Einführung der Grundsicherung hatten sie vielfach mit
arbeitsmarktfernen Kunden - Arbeitslosenhilfebeziehern
und zum Teil auch Sozialhilfebeziehern – zu tun. Zudem
erweist sich das Netzwerk der BA als Vorteil der
Agenturen und Arbeitsgemeinschaften: So können sie die
Kenntnisse der lokalen Arbeitsmärkte mit dem „Blick über
den Tellerrand“ verbinden und auch Arbeitsmärkte anderer
Regionen für die Hilfebedürftigen nutzen. Die
bundesweite JOBBÖRSE der BA bietet mit 742.000 Arbeits-
und Ausbildungsstellen und über 3,3 Millionen
Bewerberprofilen die größte Arbeitsmarkt-Plattform für
Arbeitsuchende und Arbeitgeber in Europa.
Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren
nicht zuletzt von der klaren Führung und der Transparenz
über alle ihre Daten. Jede Dienststelle kennt ihre
Arbeitsergebnisse und weiß, wo sie steht. So entsteht
Wettbewerb untereinander, und die Leistungsfähigkeit
steigt. Dabei geht es auch um den Austausch
untereinander. Gute Beispiele werden für alle
bereitgestellt, und alle können voneinander lernen.
Die Ergebnisse der vorliegenden Analyse werden
sicherlich bei der aktuellen Diskussion um die Zukunft
der Grundsicherungsstellen Beachtung finden.
Die Broschüre „Übergänge aus der Grundsicherung in
Beschäftigung“ ist Internet-Angebot der BA abrufbar
unter
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000100/html/sonder/sonderberichte.shtml
Weitergehende Informationen, insbesondere den der
Broschüre zugrunde liegende Methodenbericht, finden Sie
im Internet-Angebot der BA unter:
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000200/html/sgb2/bmas/uebergaenge/index.shtml
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