BA: Verwaltungsrat lehnt die Übernahme von
Finanzlasten des Bundes ab
[Crosswater Systems]
6.7.2008
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat
sich in seiner heutigen Sitzung gegen den Beschluss der
Bundesregierung ausgesprochen, die Finanzierung der
Beiträge für Kindererziehungszeiten vom Bund auf die BA
zu verlagern. Das hatte das Bundeskabinett in seiner
letzten Sitzung im Rahmen seiner Beratungen zum
Bundeshaushalt für 2009 unter anderem beschlossen. Für
2009 sind dies 290 Millionen Euro.
Dieses Ansinnen weist der Verwaltungsrat der BA als
weitere ungerechtfertigte Belastung der
Beitragszahlergemeinschaft zugunsten des Bundes zurück.
Die Beiträge für Kindererziehungszeiten sind mit der nun
beschlossenen Änderung zum dritten Mal innerhalb eines
Jahres Gegenstand legislativer Bemühungen. Zunächst
wurde (mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen) der
maßgebliche § 345a Abs. 2 SGB III, der die
Beitragstragung durch den Bund regelte, aufgehoben.
Danach wurde die Regelung mit dem Siebenten Gesetz zur
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze wieder eingefügt. Nunmehr soll die Finanzierung
der Beiträge für Kindererziehungszeiten vom Bund auf die
BA übergehen. Es ist nicht erkennbar, dass die Gründe,
die vor einem halben Jahr die Rücknahme der ersten
Änderung bewirkten, nunmehr entfallen sind.
Der Sinn der Regelung, die Zeiten der Kindererziehung
beitragspflichtig zur BA auszugestalten, steht dabei
nicht zur Diskussion. Es handelt sich aber um eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für deren Finanzierung
die Steuerzahler und nicht die Beitragszahler in die
Pflicht genommen werden müssen. Deshalb muss der Bund
weiterhin diese Beiträge finanzieren. Der Verwaltungsrat
lehnt es ab, die Zuordnung dieser Finanzierungslast von
der „Kassenlage“ der BA abhängig zu machen.
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