Aufsichtsräte: Geringes Gehalt behindert
Professionalisierung - Ergebnisse der Kienbaum-Studie
[Crosswater Systems]
26.8.2008
Gummersbach. Die Vergütung deutscher
Aufsichtsräte steht in krassem Gegensatz zu den
gewachsenen Ansprüchen an die Arbeit der Kontrolleure.
Im Schnitt verdient ein Aufsichtsrat in Deutschland
lediglich 18.000 Euro (plus zehn Prozent im Vergleich
zum Vorjahr); ein Viertel aller Unternehmen zahlen ihren
Aufsichtsräten nicht mehr als 5.000 Euro im Jahr. In den
DAX-Unternehmen sind es immerhin durchschnittlich
114.500 Euro (plus 11,6 Prozent). Zum Vergleich:
Vorstände in DAX-Unternehmen verdienen durchschnittlich
etwa 2,8 Millionen Euro jährlich. „Aus unserer Sicht
sollte die Stellung des Aufsichtsrates gestärkt werden,
eine Verdreifachung der aktuellen Bezüge erscheint uns
angemessen“, sagt Dr. Alexander v. Preen,
Geschäftsführer der Kienbaum Management Consultants.
Über alle Gesellschaften hinweg erreichen die
Aufsichtsräte heute lediglich das Zweieinhalbfache ihrer
Bezüge aus dem Jahr 1964. Da in dieser Zeit die
Lebenshaltungskosten auf mehr als das Dreifache
gestiegen sind, mussten die Aufsichtsräte in diesem
Zeitraum einen realen Einkommensverlust hinnehmen. Lag
die Aufsichtsratsvergütung 1964 noch bei immerhin 13
Prozent der Vorstandsbezüge, sind es heute nur noch
weniger als vier Prozent. Dies sind Ergebnisse der
„Aufsichtsratsstudie 2006/2007“, durchgeführt von der
Managementberatung Kienbaum. Für die Untersuchung wurden
mehr als 1.500 Unternehmen und 13.000
Aufsichtsratspositionen analysiert.
„Die Vergütung der Aufsichtsräte steht in einem
deutlichen Missverhältnis zu den gewachsenen
Anforderungen. Zu ihren Aufgaben gehören neben den
Kontrollfunktionen strategisch entscheidende Dinge wie
die Bestellung der Organmitglieder, das
Vertragsmanagement für die Vorstände, nicht zuletzt die
Bemessung der Vorstandsbezüge. Wenn die Aufsichtsräte
auf Augenhöhe mit den Vorständen arbeiten sollen, müssen
die Gremien mit hochkarätigen Persönlichkeiten besetzt
sein. Die Durchsetzung von Berufsaufsichtsräten ist
deshalb dringend angeraten. Der Kreis dieser Personen
ist entsprechend klein, die Anzahl wirklich
professionell wahrnehmbarer Mandate je Person
beschränkt. Die niedrige Vergütung steht einer weiteren
und notwendigen Professionalisierung der
Aufsichtsratsarbeit im Wege“, sagt v. Preen.
Betrachtet man die Verteilung der Aufsichtsratsbezüge
über Branchen und Größenklassen, fallen neben der
erwähnten Vergütungsspitze in den DAX-Unternehmen
weitere Vergütungseliten auf. So liegen die Bezüge in
Unternehmen mit mehr als 50.000 Beschäftigten mit
durchschnittlich 97.800 Euro deutlich höher als in
kleineren Unternehmen. Über alle Unternehmensklassen
hinweg erhalten Aufsichtsräte in den Branchen
„Druckereien/Verlage/Medien (38.900 Euro) und Pharma/Biotech
(35.900 Euro) relativ hohe Pro-Kopf-Bezüge, während in
Versicherungen (15.200 Euro) und Banken (14.500 Euro)
relativ geringe Bezüge gezahlt werden.
Professionalisierung gefragt
Der deutsche Coporate Governance Kodex hat mit seiner
Empfehlung zur Einrichtung der Nominierungsausschüsse
einen wichtigen Anstoß zur Professionalisierung der
Ausschussarbeit im Aufsichtsrat gegeben. Aufgabe des
Nominierungsausschusses ist es, für die professionelle
Besetzung des Aufsichtsrates – und seiner Ausschüsse –
zu sorgen. Dabei müssen die Kompetenzprofile der
Kandidaten die Anforderungen der Ausschussarbeit
abbilden, also etwa Personalkompetenz für den
Personalausschuss oder entsprechende Kenntnisse für den
Finanzausschuss. Der Personalausschuss ist es, der für
die – immer wieder intensiv diskutierte –
Vorstandsvergütung zuständig ist. Gemäß § 87, Absatz 2
Aktiengesetz ist er auch dazu berechtigt, die
Vorstandsbezüge angemessen herabzusetzen, wenn nach der
Festsetzung eine so wesentliche Verschlechterung in den
Verhältnissen der Gesellschaft eintritt, dass die
Gewährung eine schwere Unbilligkeit für die Gesellschaft
darstellen würde. Insofern ist das oft geforderte
„Atmen“ der Gehaltssysteme durchaus möglich. Die
Verantwortung hierfür liegt bei den Aufsichtsräten, die
mit entsprechender Konsequenz und Kompetenz handeln
sollten. Da der Markt für derartige Persönlichkeiten eng
ist, kommt der Vergütung entsprechend hohe Bedeutung zu.
Angemessene Vergütung
„Neben der Verdreifachung der Aufsichtsratsvergütung
empfehlen wir, dass die Stellvertreterbezüge etwa das
Doppelte der Bezüge eines ordentlichen
Aufsichtsratsmitgliedes betragen. Hinsichtlich der zu
leistenden Mehrarbeit durch die Ausschusstätigkeit
sollten die Bezüge für die Vorsitzenden des jeweiligen
Ausschusses das Doppelte betragen, das ordentliche
Ausschussmitglied sollte mit dem Anderthalbfachen
bedacht werden. Eine ‚Ämterhäufung’ darf dabei nicht
dazu führen, dass nur die Vergütung für das höchste Amt
zählt. Vielmehr sollte es zu einer Addition kommen,
damit die die tatsächliche Belastung adäquat abbildende
Fixvergütung der Aufsichtsräte die gestiegene Bedeutung
widerspiegelt. Da die wesentlichen Aufgaben des
Aufsichtsrates unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg
eines Unternehmens sind, sollten die Aufsichtsratsbezüge
keine oder nur geringe variable Bestandteile enthalten.
Beispielsweise sind Aufsichtsräte etwa in
Sanierungsfällen besonders gefragt, eine stark variabel
orientierte Vergütung würde die Bedeutung einer solchen
Aufgabe nicht angemessen widerspiegeln“, sagt Dr.
Alexander v. Preen.
Über Kienbaum
Kienbaum ist in Deutschland Marktführer im Executive
Search und im HR-Management und gehört zu den führenden
Managementberatungen. Mit seinem integrierten
Beratungsansatz begleitet Kienbaum Unternehmen aus den
wesentlichen Wirtschaftssektoren bei ihren
Veränderungsprozessen von der Konzeption bis zur
Umsetzung. Kienbaum verbindet ausgewiesene
Personalkompetenz mit tiefem Wissen in Strategie und
Organisation.
Weitere Informationen:
Erik Bethkenhagen
Tel: 02261/703-579
Mail: Erik.Bethkenhagen@kienbaum.de
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