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Aufsichtsräte: Geringes Gehalt behindert Professionalisierung - Ergebnisse der Kienbaum-Studie

[Crosswater Systems] 26.8.2008

Gummersbach. Die Vergütung deutscher Aufsichtsräte steht in krassem Gegensatz zu den gewachsenen Ansprüchen an die Arbeit der Kontrolleure. Im Schnitt verdient ein Aufsichtsrat in Deutschland lediglich 18.000 Euro (plus zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr); ein Viertel aller Unternehmen zahlen ihren Aufsichtsräten nicht mehr als 5.000 Euro im Jahr. In den DAX-Unternehmen sind es immerhin durchschnittlich 114.500 Euro (plus 11,6 Prozent). Zum Vergleich: Vorstände in DAX-Unternehmen verdienen durchschnittlich etwa 2,8 Millionen Euro jährlich. „Aus unserer Sicht sollte die Stellung des Aufsichtsrates gestärkt werden, eine Verdreifachung der aktuellen Bezüge erscheint uns angemessen“, sagt Dr. Alexander v. Preen, Geschäftsführer der Kienbaum Management Consultants.

Über alle Gesellschaften hinweg erreichen die Aufsichtsräte heute lediglich das Zweieinhalbfache ihrer Bezüge aus dem Jahr 1964. Da in dieser Zeit die Lebenshaltungskosten auf mehr als das Dreifache gestiegen sind, mussten die Aufsichtsräte in diesem Zeitraum einen realen Einkommensverlust hinnehmen. Lag die Aufsichtsratsvergütung 1964 noch bei immerhin 13 Prozent der Vorstandsbezüge, sind es heute nur noch weniger als vier Prozent. Dies sind Ergebnisse der „Aufsichtsratsstudie 2006/2007“, durchgeführt von der Managementberatung Kienbaum. Für die Untersuchung wurden mehr als 1.500 Unternehmen und 13.000 Aufsichtsratspositionen analysiert.

„Die Vergütung der Aufsichtsräte steht in einem deutlichen Missverhältnis zu den gewachsenen Anforderungen. Zu ihren Aufgaben gehören neben den Kontrollfunktionen strategisch entscheidende Dinge wie die Bestellung der Organmitglieder, das Vertragsmanagement für die Vorstände, nicht zuletzt die Bemessung der Vorstandsbezüge. Wenn die Aufsichtsräte auf Augenhöhe mit den Vorständen arbeiten sollen, müssen die Gremien mit hochkarätigen Persönlichkeiten besetzt sein. Die Durchsetzung von Berufsaufsichtsräten ist deshalb dringend angeraten. Der Kreis dieser Personen ist entsprechend klein, die Anzahl wirklich professionell wahrnehmbarer Mandate je Person beschränkt. Die niedrige Vergütung steht einer weiteren und notwendigen Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit im Wege“, sagt v. Preen.

Betrachtet man die Verteilung der Aufsichtsratsbezüge über Branchen und Größenklassen, fallen neben der erwähnten Vergütungsspitze in den DAX-Unternehmen weitere Vergütungseliten auf. So liegen die Bezüge in Unternehmen mit mehr als 50.000 Beschäftigten mit durchschnittlich 97.800 Euro deutlich höher als in kleineren Unternehmen. Über alle Unternehmensklassen hinweg erhalten Aufsichtsräte in den Branchen „Druckereien/Verlage/Medien (38.900 Euro) und Pharma/Biotech (35.900 Euro) relativ hohe Pro-Kopf-Bezüge, während in Versicherungen (15.200 Euro) und Banken (14.500 Euro) relativ geringe Bezüge gezahlt werden.

Professionalisierung gefragt

Der deutsche Coporate Governance Kodex hat mit seiner Empfehlung zur Einrichtung der Nominierungsausschüsse einen wichtigen Anstoß zur Professionalisierung der Ausschussarbeit im Aufsichtsrat gegeben. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, für die professionelle Besetzung des Aufsichtsrates – und seiner Ausschüsse – zu sorgen. Dabei müssen die Kompetenzprofile der Kandidaten die Anforderungen der Ausschussarbeit abbilden, also etwa Personalkompetenz für den Personalausschuss oder entsprechende Kenntnisse für den Finanzausschuss. Der Personalausschuss ist es, der für die – immer wieder intensiv diskutierte – Vorstandsvergütung zuständig ist. Gemäß § 87, Absatz 2 Aktiengesetz ist er auch dazu berechtigt, die Vorstandsbezüge angemessen herabzusetzen, wenn nach der Festsetzung eine so wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft eintritt, dass die Gewährung eine schwere Unbilligkeit für die Gesellschaft darstellen würde. Insofern ist das oft geforderte „Atmen“ der Gehaltssysteme durchaus möglich. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Aufsichtsräten, die mit entsprechender Konsequenz und Kompetenz handeln sollten. Da der Markt für derartige Persönlichkeiten eng ist, kommt der Vergütung entsprechend hohe Bedeutung zu.

Angemessene Vergütung

„Neben der Verdreifachung der Aufsichtsratsvergütung empfehlen wir, dass die Stellvertreterbezüge etwa das Doppelte der Bezüge eines ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedes betragen. Hinsichtlich der zu leistenden Mehrarbeit durch die Ausschusstätigkeit sollten die Bezüge für die Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses das Doppelte betragen, das ordentliche Ausschussmitglied sollte mit dem Anderthalbfachen bedacht werden. Eine ‚Ämterhäufung’ darf dabei nicht dazu führen, dass nur die Vergütung für das höchste Amt zählt. Vielmehr sollte es zu einer Addition kommen, damit die die tatsächliche Belastung adäquat abbildende Fixvergütung der Aufsichtsräte die gestiegene Bedeutung widerspiegelt. Da die wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrates unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sind, sollten die Aufsichtsratsbezüge keine oder nur geringe variable Bestandteile enthalten. Beispielsweise sind Aufsichtsräte etwa in Sanierungsfällen besonders gefragt, eine stark variabel orientierte Vergütung würde die Bedeutung einer solchen Aufgabe nicht angemessen widerspiegeln“, sagt Dr. Alexander v. Preen.

Über Kienbaum

Kienbaum ist in Deutschland Marktführer im Executive Search und im HR-Management und gehört zu den führenden Managementberatungen. Mit seinem integrierten Beratungsansatz begleitet Kienbaum Unternehmen aus den wesentlichen Wirtschaftssektoren bei ihren Veränderungsprozessen von der Konzeption bis zur Umsetzung. Kienbaum verbindet ausgewiesene Personalkompetenz mit tiefem Wissen in Strategie und Organisation.

Weitere Informationen:
Erik Bethkenhagen
Tel: 02261/703-579
Mail: Erik.Bethkenhagen@kienbaum.de
 

Für den Inhalt der obigen Meldung ist nicht Crosswater Systems Ltd. sondern der Autor Kienbaum verantwortlich

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