Kienbaum-Analyse: Beim neuen Tarifabschluss im
Öffentlichen Dienst wird die Chance zur
leistungsorientierten Vergütung verpasst
[Crosswater Systems]
Gummersbach, 10. April 2008 Im aktuellen Tarifabschluss
des Öffentlichen Dienstes ist, entgegen der Vorhaben aus
der Tarifreform des Jahres 2005, eine weitere Erhöhung
der leistungsabhängigen variablen Gehaltsanteile
ausgeblieben. Trotz des relativ hohen Abschlusses von
rund acht Prozent mehr Lohn ist es den Tarifparteien
nicht gelungen, zumindest eine moderate Steigerung des
variablen Anteils im verfügbaren Budget zu verankern. In
Krankenhäusern ist die Ausschüttung bis zum Jahr 2009
gänzlich gestoppt.
„Ziel der Tarifreform 2005 war ursprünglich die Ablösung
beamtenähnlicher Bezüge durch zeitgemäße
Vergütungsstrukturen mit einem deutlicheren Fokus auf
der Leistungsorientierung auch im Sinne moderner
Führung. Ziel war es, so die Effizienz und
Kundenorientierung in Einrichtungen der öffentlichen
Hand zu steigern. Das festgeschriebene Ziel, den
variablen Anteil von derzeit einem Prozent auf acht
Prozent zu steigern und auf ein mit anderen Branchen der
freien Wirtschaft vergleichbares Niveau zu bringen, ist
durch den aktuellen Abschluss in weite Ferne gerückt“,
sagt Dr. Martin von Hören, Mitglied der Geschäftsleitung
bei der Managementberatung Kienbaum.
Öffentlicher Dienst hinkt hinterher
Der Blick in andere Branchen zeigt, dass moderne
Vergütungssysteme einen wesentlichen Beitrag zur
zielgerichteten Motivation der Mitarbeiter leisten. Sie
steigern damit die Effizienz der Arbeit und die Qualität
der Ergebnisse. Und: Nicht nur in der Privatwirtschaft
sind leistungsorientierte Vergütungsbestandteile längst
Normalität und liegen bei Führungskräften in der Regel
bei 20 bis 25 Prozent der Gesamtbezüge mit steigender
Tendenz. Das gilt aber nicht nur für Führungskräfte.
Auch für Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung gewinnen
variable Entgeltbestandteile – ebenso wie in der
Privatwirtschaft – im öffentlichen Bereich an Bedeutung,
etwa bei Sparkassen (rund ein Monatsgehalt) oder bei
kommunalen Energieversorgern (vier bis zehn Prozent des
Jahresgesamtgehaltes).
Besonders heikel erscheint der Abschluss mit Blick auf
die Krankenhäuser: Hier sind erhebliche
Effizienzsteigerungen notwendig, um unter immer
schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in
einem zunehmend umkämpften Markt bestehen zu können.
„Die Distanzierung von modernen Anreizinstrumenten zeigt
in die entgegen gesetzte Richtung und droht, bereits
vorhandene Systeme in ihrer Wirkung auszuhebeln. Es
bleibt zu hoffen, dass in den Einrichtungen, in denen
ein Umdenken längst eingesetzt hat und anreizwirksame
Vergütungssysteme bereits angewendet werden, dieser Weg
dennoch weiter gegangen wird“, sagt Dr. Martin von
Hören.
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Beratungsansatz begleitet Kienbaum Unternehmen aus den
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Umsetzung. Kienbaum verbindet ausgewiesene
Personalkompetenz mit tiefem Wissen in Strategie und
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