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Private Vermittlungsdienstleister: Beauftragung Dritter mit der Vermittlung erhöht die Beschäftigungschancen von Hartz-IV-Empfängern kaum

[Crosswater Systems] 26.3.2008

Die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung erhöht die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern kaum. Eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Die Beschäftigungschancen von Hartz-IV-Empfängern, die Anfang 2005 einem privaten Vermittlungsdienstleister zugewiesen wurden, stiegen je nach Teilgruppe gar nicht oder nur in geringem Umfang. Sie sind, verglichen mit Hartz-IV-Empfängern, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung geblieben sind, im Durchschnitt genauso häufig oder sogar häufiger arbeitslos gemeldet. Nur einzelne, eher schwer vermittelbare Gruppen haben in geringem Umfang von der Überweisung an private Vermittlungsdienstleister profitiert.

Leicht erhöhte Beschäftigungschancen durch die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung verzeichnet die IAB-Studie bei jungen ostdeutschen Männern unter 25 Jahren, ostdeutschen Geringqualifizierten, westdeutschen Frauen ab 50 Jahren, westdeutschen Männern mit Migrationshintergrund und bei langzeiterwerbslosen Frauen ab 30 Jahren in Ost und West.

Nach diesen Ergebnissen würden eher schwer vermittelbare Personengruppen von der Überweisung an private Vermittlungsdienstleister profitieren. Das könne aber auch einfach daran liegen, dass sich Anfang 2005, direkt nach Einführung des Arbeitslosengelds II, die Vermittlungsaktivitäten der öffentlichen Träger auf vergleichsweise leicht vermittelbare Hartz-IV-Empfänger konzentrierten, geben die Arbeitsmarktforscher zu bedenken.

Nach Einschätzung des IAB eignet sich die Einbindung privater Vermittlungsdienstleister durchaus zur Ergänzung des Angebots der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Durch den Wettbewerb können Potenziale zur Steigerung der Vermittlungseffektivität ausgelotet werden. „Zudem kann die öffentliche Arbeitsvermittlung durch die zunehmende Erfahrung mit solchen Beauftragungen — im Sinne einer lernenden Organisation — Wege finden, Dritte wirkungsvoller als bisher einzubinden“, schreiben die Autoren der Studie.

Die in der IAB-Studie untersuchte „Beauftragung Dritter mit der Vermittlung“ ist nicht identisch mit der Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen an Arbeitslose, die sich mit dem Gutschein an einen privaten Arbeitsvermittler ihrer Wahl wenden können. Anders als bei den Vermittlungsgutscheinen werden bei der „Beauftragung Dritter“ Arbeitslose für mehrere Monate einem mit der Vermittlung beauftragten Träger zugewiesen. Im Jahr 2005 betraf dies rund 157.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II, im Jahr 2007 nur noch 50.000. Der Rückgang lässt sich auf drei Ursachen zurückführen: Im Jahr 2005 bot sich die Einschaltung Dritter nicht zuletzt als Möglichkeit an, um personelle Engpässe in der öffentlichen Arbeitsvermittlung auszugleichen. In den Jahren 2006 und 2007 wurden weitere Vermittler eingestellt. Die Einschaltung Dritter verlor damit an Bedeutung. Zudem ist die Beauftragung Dritter mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden – von der Vergabe des Auftrags über die Auswahl der Arbeitslosen bis hin zur Nachbereitung in den Fällen, in denen keine Vermittlung stattfand. Vor allem aber blieben die Erfolge der Einschaltung Dritter hinter den Erwartungen zurück.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb0508.pdf.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Wolfgang Braun, Christiane Spies, Joß Steinke
90327 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946
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Für den Inhalt der obigen Meldung ist nicht Crosswater Systems Ltd. sondern der Autor IAB verantwortlich

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