Private Vermittlungsdienstleister:
Beauftragung Dritter mit der Vermittlung erhöht die
Beschäftigungschancen von Hartz-IV-Empfängern kaum
[Crosswater Systems]
26.3.2008
Die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung erhöht die
Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern
kaum. Eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
zeigt: Die Beschäftigungschancen von Hartz-IV-Empfängern,
die Anfang 2005 einem privaten Vermittlungsdienstleister
zugewiesen wurden, stiegen je nach Teilgruppe gar nicht
oder nur in geringem Umfang. Sie sind, verglichen mit
Hartz-IV-Empfängern, die bei der öffentlichen
Arbeitsvermittlung geblieben sind, im Durchschnitt
genauso häufig oder sogar häufiger arbeitslos gemeldet.
Nur einzelne, eher schwer vermittelbare Gruppen haben in
geringem Umfang von der Überweisung an private
Vermittlungsdienstleister profitiert.
Leicht erhöhte Beschäftigungschancen durch die
Beauftragung Dritter mit der Vermittlung verzeichnet die
IAB-Studie bei jungen ostdeutschen Männern unter 25
Jahren, ostdeutschen Geringqualifizierten, westdeutschen
Frauen ab 50 Jahren, westdeutschen Männern mit
Migrationshintergrund und bei langzeiterwerbslosen
Frauen ab 30 Jahren in Ost und West.
Nach diesen Ergebnissen würden eher schwer vermittelbare
Personengruppen von der Überweisung an private
Vermittlungsdienstleister profitieren. Das könne aber
auch einfach daran liegen, dass sich Anfang 2005, direkt
nach Einführung des Arbeitslosengelds II, die
Vermittlungsaktivitäten der öffentlichen Träger auf
vergleichsweise leicht vermittelbare Hartz-IV-Empfänger
konzentrierten, geben die Arbeitsmarktforscher zu
bedenken.
Nach Einschätzung des IAB eignet sich die Einbindung
privater Vermittlungsdienstleister durchaus zur
Ergänzung des Angebots der öffentlichen
Arbeitsvermittlung. Durch den Wettbewerb können
Potenziale zur Steigerung der Vermittlungseffektivität
ausgelotet werden. „Zudem kann die öffentliche
Arbeitsvermittlung durch die zunehmende Erfahrung mit
solchen Beauftragungen — im Sinne einer lernenden
Organisation — Wege finden, Dritte wirkungsvoller als
bisher einzubinden“, schreiben die Autoren der Studie.
Die in der IAB-Studie untersuchte „Beauftragung Dritter
mit der Vermittlung“ ist nicht identisch mit der Ausgabe
von Vermittlungsgutscheinen an Arbeitslose, die sich mit
dem Gutschein an einen privaten Arbeitsvermittler ihrer
Wahl wenden können. Anders als bei den
Vermittlungsgutscheinen werden bei der „Beauftragung
Dritter“ Arbeitslose für mehrere Monate einem mit der
Vermittlung beauftragten Träger zugewiesen. Im Jahr 2005
betraf dies rund 157.000 Empfänger von Arbeitslosengeld
II, im Jahr 2007 nur noch 50.000. Der Rückgang lässt
sich auf drei Ursachen zurückführen: Im Jahr 2005 bot
sich die Einschaltung Dritter nicht zuletzt als
Möglichkeit an, um personelle Engpässe in der
öffentlichen Arbeitsvermittlung auszugleichen. In den
Jahren 2006 und 2007 wurden weitere Vermittler
eingestellt. Die Einschaltung Dritter verlor damit an
Bedeutung. Zudem ist die Beauftragung Dritter mit einem
nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden – von
der Vergabe des Auftrags über die Auswahl der
Arbeitslosen bis hin zur Nachbereitung in den Fällen, in
denen keine Vermittlung stattfand. Vor allem aber
blieben die Erfolge der Einschaltung Dritter hinter den
Erwartungen zurück.
Die IAB-Studie im Internet:
http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb0508.pdf.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Wolfgang Braun,
Christiane Spies, Joß Steinke
90327 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946
E-Mail wolfgang.braun@iab.de
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