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Trends der Betriebliche Altersvorsorge 2008: Mehrkosten und Bürokratie drohen

[Crosswater Systems]

Rente mit 67, neue Unverfallbarkeitsfristen in der betrieblichen Altersvorsorge, Planungen für neue Regelungen zum Versorgungsausgleich - im neuen Jahr tut sich einiges beim Thema Altersversorgung. Die einschneidenste gesetzliche Änderung: das Inkrafttreten der neuen Altersgrenzen, der so genannten Rente mit 67. Zwischen 2012 und 2029 wird die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Es beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947: Zuerst erfolgt die Anhebung in Ein-Monats-Schritten, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 greift dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. „Es ist ungewiss, wie die Unternehmen auf die Rente mit 67 reagieren. Viele Unternehmen können sich bislang noch nicht vorstellen, ihre Mitarbeiter entsprechend länger zu beschäftigen und zögern daher noch mit einer Anpassung der betrieblichen Altersgrenzen. Es wird interessant sein zu erfahren, ob der bereits heute zu spürende Fachkräftemangel die Unternehmen in 2008 zu einem Umdenken veranlasst“, sagt Carsten Hölscher, Vorstandsmitglied bei BodeHewitt.

Der Betrieblichen Altersvorsorge drohen höherer Verwaltungsaufwand und Komplexität
Auch auf europäischer Ebene bleibt die bAV in 2008 auf der Tagesordnung. Erneut wird ein Vorschlag für eine EU-Richtlinie für die Übertragbarkeit von bAV bei EU-weitem Arbeitsplatzwechsel im Ministerrat diskutiert (Portabilitätsrichtline). „Der Richtlinienvorschlag verteuert die bAV, insbesondere in den Mitgliedsländern, die bereits ohnehin einen vergleichsweise hohen Standard bieten. Es ist zu befürchten, dass diese Maßnahme die bAV in diesen Ländern schwächen wird. Problematisch ist zudem die Gefahr, dass die vorgesehenen Mindeststandards eventuell auch auf in der Vergangenheit erteilte Betriebsrentenzusagen Anwendung finden könnten“, sagt bAV-Experte Hölscher.

Änderungen im Familienrecht stehen bevor
Weitere Änderungen drohen in dem Bereich des Familienrechts mit Auswirkungen auf die bAV. Einem Diskussionsentwurf zur Folge sollen in Zukunft auch die geschiedenen Ehepartner eigene Rechte auf bAV erwerben. „Dies bedeutet für Unternehmen einen deutlichen Anstieg des Verwaltungsaufwandes. Es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber hier entgegensteuern und an anderen Stellen die Verwaltung entlasten würde, z. B. durch erleichterte Abfindungsregelungen im Bereich der bAV.

Erst in 2009 werden die vom deutschen Gesetzgeber beschlossenen neuen Unverfallbarkeitsfristen in Kraft treten. Derzeit muss ein Arbeitnehmer bei Arbeitgeberwechsel das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Zusage musste mindestens fünf Jahre bestehen, damit die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge nicht verfällt. Diese Grenze wird auf 25 Jahre abgesenkt.

Für Expertenfragen zu diesem Thema steht Ihnen Carsten Hölscher unter Tel: 061192883-127 und E-Mail carsten.holscher@bodehewitt.de gerne zur Verfügung.

Über BodeHewitt:
BodeHewitt ist 2005 entstanden aus dem Zusammenschluss von Bode Grabner Beye und dem Geschäftsbereichs „Retirement & Financial Management“ der Hewitt Associates GmbH. Bode Grabner Beye wurde 1936 gegründet und gehörte seit dem zu den führenden Beratungsunternehmen für Betriebliche Altersversorgung und Vergütung in Deutschland. BodeHewitt bietet umfassende Dienstleistungen in allen Bereichen der Betrieblichen Altersversorgung einschließlich Pension Administration. Mit über 150 Mitarbeitern in München, Stuttgart und Wiesbaden betreut BodeHewitt sowohl zahlreiche DAX 30 Unternehmen als auch namhafte Unternehmen aus dem Mittelstand.

Über Hewitt Associates:
Mit über 65 Jahren Erfahrung ist Hewitt Associates (www.hewitt.com) einer der führenden Anbieter von Beratungs- und Outsourcing-Leistungen im Bereich Human Resources. Hewitt berät aktuell mehr als 2.500 Unternehmen und erbringt HR-Outsourcing-Leistungen für weltweit über 300 Firmen mit mehreren Millionen Angestellten und Pensionären. In 35 Ländern beschäftigt Hewitt fast 24.000 Mitarbeiter.

Für den Inhalt der obigen Meldung ist nicht Crosswater Systems Ltd. sondern der Autor BodeHewtitt verantwortlich

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