Trends der Betriebliche Altersvorsorge 2008:
Mehrkosten und Bürokratie drohen
[Crosswater Systems]
Rente mit 67, neue
Unverfallbarkeitsfristen in der betrieblichen
Altersvorsorge, Planungen für neue Regelungen zum
Versorgungsausgleich - im neuen Jahr tut sich einiges
beim Thema Altersversorgung. Die einschneidenste
gesetzliche Änderung: das Inkrafttreten der neuen
Altersgrenzen, der so genannten Rente mit 67. Zwischen
2012 und 2029 wird die Regelaltersgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise von 65 auf
67 Jahre angehoben. Es beginnt mit dem Geburtsjahrgang
1947: Zuerst erfolgt die Anhebung in
Ein-Monats-Schritten, von 2024 an in
Zwei-Monats-Schritten. Für Versicherte ab dem Jahrgang
1964 greift dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
„Es ist ungewiss, wie die Unternehmen auf die Rente mit
67 reagieren. Viele Unternehmen können sich bislang noch
nicht vorstellen, ihre Mitarbeiter entsprechend länger
zu beschäftigen und zögern daher noch mit einer
Anpassung der betrieblichen Altersgrenzen. Es wird
interessant sein zu erfahren, ob der bereits heute zu
spürende Fachkräftemangel die Unternehmen in 2008 zu
einem Umdenken veranlasst“, sagt Carsten Hölscher,
Vorstandsmitglied bei BodeHewitt.
Der Betrieblichen Altersvorsorge drohen höherer
Verwaltungsaufwand und Komplexität
Auch auf europäischer Ebene bleibt die bAV in 2008 auf
der Tagesordnung. Erneut wird ein Vorschlag für eine
EU-Richtlinie für die Übertragbarkeit von bAV bei
EU-weitem Arbeitsplatzwechsel im Ministerrat diskutiert
(Portabilitätsrichtline). „Der Richtlinienvorschlag
verteuert die bAV, insbesondere in den Mitgliedsländern,
die bereits ohnehin einen vergleichsweise hohen Standard
bieten. Es ist zu befürchten, dass diese Maßnahme die
bAV in diesen Ländern schwächen wird. Problematisch ist
zudem die Gefahr, dass die vorgesehenen Mindeststandards
eventuell auch auf in der Vergangenheit erteilte
Betriebsrentenzusagen Anwendung finden könnten“, sagt
bAV-Experte Hölscher.
Änderungen im Familienrecht stehen bevor
Weitere Änderungen drohen in dem Bereich des
Familienrechts mit Auswirkungen auf die bAV. Einem
Diskussionsentwurf zur Folge sollen in Zukunft auch die
geschiedenen Ehepartner eigene Rechte auf bAV erwerben.
„Dies bedeutet für Unternehmen einen deutlichen Anstieg
des Verwaltungsaufwandes. Es wäre wünschenswert, wenn
der Gesetzgeber hier entgegensteuern und an anderen
Stellen die Verwaltung entlasten würde, z. B. durch
erleichterte Abfindungsregelungen im Bereich der bAV.
Erst in 2009 werden die vom deutschen Gesetzgeber
beschlossenen neuen Unverfallbarkeitsfristen in Kraft
treten. Derzeit muss ein Arbeitnehmer bei
Arbeitgeberwechsel das 30. Lebensjahr vollendet haben
und die Zusage musste mindestens fünf Jahre bestehen,
damit die arbeitgeberfinanzierte betriebliche
Altersvorsorge nicht verfällt. Diese Grenze wird auf 25
Jahre abgesenkt.
Für Expertenfragen zu diesem Thema steht Ihnen Carsten
Hölscher unter Tel: 061192883-127 und E-Mail
carsten.holscher@bodehewitt.de gerne zur Verfügung.
Über BodeHewitt:
BodeHewitt ist 2005 entstanden aus dem Zusammenschluss
von Bode Grabner Beye und dem Geschäftsbereichs „Retirement
& Financial Management“ der Hewitt Associates GmbH. Bode
Grabner Beye wurde 1936 gegründet und gehörte seit dem
zu den führenden Beratungsunternehmen für Betriebliche
Altersversorgung und Vergütung in Deutschland.
BodeHewitt bietet umfassende Dienstleistungen in allen
Bereichen der Betrieblichen Altersversorgung
einschließlich Pension Administration. Mit über 150
Mitarbeitern in München, Stuttgart und Wiesbaden betreut
BodeHewitt sowohl zahlreiche DAX 30 Unternehmen als auch
namhafte Unternehmen aus dem Mittelstand.
Über Hewitt Associates:
Mit über 65 Jahren Erfahrung ist Hewitt Associates (www.hewitt.com)
einer der führenden Anbieter von Beratungs- und
Outsourcing-Leistungen im Bereich Human Resources.
Hewitt berät aktuell mehr als 2.500 Unternehmen und
erbringt HR-Outsourcing-Leistungen für weltweit über 300
Firmen mit mehreren Millionen Angestellten und
Pensionären. In 35 Ländern beschäftigt Hewitt fast
24.000 Mitarbeiter.
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