Keine einfache Rechnung: die aktuelle Entwicklung des
Haushaltes der BA
[Crosswater Systems]
12.3.2008
Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) und
die Ausgaben der Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für
Arbeit und Kommunen zur Finanzierung der
Arbeitslosengeld II-Bezieher (ARGEn) stehen in den
letzten Wochen im Fokus von Politk und Öffentlichkeit.
Zur Versachlichung der Diskussion über Beitragssenkungen
bzw. die Ausgabensituation will die BA mit folgenden
Argumenten beitragen:
1. Der jetzt gültige Beitragssatz
zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 3,3 Prozent ist
knapp kalkuliert. Unter Annahme der mittelfristigen
volkswirtschaftlichen Eckwerte der Bundesregierung wird
die BA bis zum Jahre 2012 die in den letzten beiden
Jahren erwirtschafteten Überschüsse benötigen, um ohne
Bundesdarlehen auszukommen. Eine weitere
Beitragssatzsenkung müsste zu Lasten
arbeitsmarktpolitischer Programme gehen. Das ist nicht
im Sinne der Arbeitslosen.
2. Richtig ist, dass der
Finanzierungssaldo der BA nach den ersten beiden Monaten
dieses Jahres um 850 Millionen Euro günstiger
ausgefallen ist als in der unterjährigen
Haushaltsplanung erwartet. Dabei waren die Ausgaben
deutlich geringer als geplant, weil die BA aufgrund des
milden Winters weniger Ausgaben für Arbeitslosengeld und
Saisonkurzarbeitergeld leisten musste. Eine Hochrechnung
dieser günstigen Entwicklung auf das ganze Jahr ist
deshalb falsch.
3. Für die so genannten passiven
Leistungen im SGB II (Arbeitslosengeld II und
Sozialgeld) haben die ARGEn und Agenturen für Arbeit in
den ersten beiden Monaten dieses Jahres 5,6 Prozent
weniger ausgegeben als im gleichen Zeitraum des
Vorjahres. Dies ist zwar etwas mehr als die unterjährige
Haushaltsplanung vorsieht. Aber auch hier wirken
Sondereffekte. Die Verlängerung des Arbeitslosengeldes
für Ältere wird in den kommenden Monaten zu einer
Entlastung der Ausgaben im SGB II führen.
Deshalb sieht
die BA für ihren Verantwortungsbereich gegenwärtig keine
Kostenüberschreitungen. Wegen dieser Sonderfaktoren wird
eine erste Prognose der Jahresentwicklung erst im
zweiten Quartal möglich sein.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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