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500.000-Euro-AGG-Klage wegen ethnischer und geschlechtsspezifischer Diskriminierung

[Crosswater Systems] 2.2.2008

Gegen den Versicherungskonzern R+V ist eine Klage wegen ethnischer und geschlechtsspezifischer Diskriminierung nach dem AGG erhoben worden. Angeblich sollte eine schwangere Mitarbeiterin türkischer Herkunft in den Erziehungsurlaub gezwungen werden.

Wie Arbeit und Arbeitsrecht meldete, handelt es sich um eine Personenversicherungsbetreuerin im Aussendienst von R+V, die seit fast zwei Jahren im Unternehmen tätig ist. 

"Die 38-jährige Sule Eisele-Gaffaroglu ist deutsche Staatsangehörige türkischer Herkunft und seit fast zwei Jahren als Personenversicherungsbetreuerin im Außendienst des Versicherungskonzerns R+V tätig. Mit Grundgehalt und Provisionen verdiente sie insgesamt ca. 3.600 Euro brutto im Monat. Im Dezember 2006 informierte Eisele-Gaffaroglu den Filialleiter schriftlich darüber, dass sie schwanger sei. Es erfolgte keine Reaktion. Erst im Januar 2007 bat ihr Chef sie zum Gespräch. Auf die Frage, wie sie sich die Zeit nach Ihrer Schwangerschaft vorstelle, antwortete Eisele-Gaffaraoglu, sie plane eventuell nach dem Mutterschutz Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Bei der Übergabe vor dem Mutterschutz machte ihr Chef sie allerdings nicht mit ihrem „Vertreter“, sondern ihrem „Nachfolger“ bekannt. Außerdem sperrte man Eisele-Gaffaraoglu ab dem ersten Tag des Mutterschutzes das Passwort für den Computer und verweigerte ihr die Teilnahme an einer Schulung. Der um Hilfe gebeten Betriebsrat unternahm nichts", meldet das Online-Portal Arbeit und Arbeitsrecht.

Die Mutter lehnte eine Vertragsauflösung und eine Abfindung ab und erhob Klage gemäss §15 Abs. 2 AGG vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden. Die Schadensersatzforderung wurde auf Euro 500.000 festgelegt. 

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