Im Standortwettbewerb rollen Kommunen den roten
Teppich aus: Neue Serviceangebote sollen Unternehmen
locken
[Crosswater Systems]
4.2.2008
Deutsche Städte nutzen die Einführung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie als Gelegenheit, um sich im
Standortwettbewerb zu profilieren. Die Kommunen wollen
sich mit einer Vielzahl neuer digitaler Servicemaßnahmen
für Unternehmensansiedlungen attraktiv machen. Vier von
fünf Städten vereinheitlichen beispielsweise das
Vergabewesen. Öffentliche Ausschreibungen werden
zukünftig auf einer zentralen Plattform online gestellt.
Zwei von fünf Kommunen stellen zudem so genannte
Fallmanager ab, die Unternehmen in
Verwaltungsangelegenheiten individuell betreuen. Dies
sind Ergebnisse der Studie Branchenkompass Public
Services von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit
mit dem F.A.Z.-Institut.
Insbesondere für Unternehmen, die einen neuen Standort
suchen, planen die Städte Vereinfachungen. Noch sind die
Zuständigkeiten in Deutschland zwischen staatlicher,
berufsständischer und kommunaler Ebene oft gesplittet.
Ein Unternehmen muss sich häufig für ein Projekt an
mehrere Behörden gleichzeitig wenden. Gut sechs von zehn
befragten Kommunen planen im Rahmen der Umsetzung der
Richtlinie, einheitliche Verwaltungsabläufe für
Bauprojekte anzubieten. 52 Prozent der befragten
Entscheider gehen noch weiter. Sie wollen bis Ende 2009
die Verwaltungsabläufe zwischen der eigenen
Kommunalverwaltung und den Gewerbetreibenden insgesamt
vereinheitlichen. Gegenwärtig sind diese zwischen
einzelnen Verwaltungsstellen noch zu stark zerfasert, so
dass Behördengänge für Unternehmer einen hohen Zeit- und
Arbeitsaufwand bedeuten.
Mit dem Errichten eines zentralen
Dienstleistungszentrums für Gewerbetreibende im Internet
hält sich dagegen die Mehrheit der befragten Entscheider
zurück. Nur 44 Prozent der Kommunen sprechen sich dafür
aus. Der Grund: Derartige virtuelle
Dienstleistungszentren bedeuten enorme zusätzliche
Betriebskosten. Die Finanzierung dieser Projekte ist bei
vielen befragten Städten noch nicht abschließend
geklärt.
Um auch Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei
der Standortsuche sowie bei weiteren Behördenvorgängen
zu unterstützen, wollen sieben von zehn befragten
Kommunen ein mehrsprachiges Portal anbieten. Eine knappe
Mehrheit der Städte und Gemeinden plant, neu
angesiedelten Unternehmen bei Verwaltungsangelegenheiten
Ansprechpartner zur Seite zu stellen. Sie erleichtern
ihnen die Behördengänge oder sollen diese, sofern
möglich, komplett übernehmen.
Neben den Vereinfachungen bei der Unternehmensansiedlung
soll auch der Service im laufenden Geschäftsbetrieb
deutlich verbessert werden. Hier beschreiten viele
Kommunen neue Wege: 77 Prozent planen, ein
Online-Beschwerdemanagement zu etablieren. Mehr als ein
Drittel der Gemeinden (36 Prozent) gehen sogar noch
weiter: Sie führen Kundenzufriedenheitsbefragungen ein,
bei denen die ortsansässige Wirtschaft
Verbesserungspotenziale aufzeigen kann.
Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007
informierten im Juni und Juli 2007 100 Top-Entscheider
deutscher Groß- und Mittelstädte im Rahmen einer
Befragung über Maßnahmen und Strategien ihrer
Kommunalverwaltungen in Bezug auf die
EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Befragten sind in
ihren Kommunen für die Umsetzung der Richtlinie
verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa
führte die Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben
wurden Entscheider in den Landesregierungen mehrerer
Länder telefonisch zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die
Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungsanbietern im
gesamten Gebiet der Europäischen Union. Zur
Vereinfachung der Freizügigkeit sind verschiedene
Instrumente vorgesehen, um Ausländerdiskriminierung zu
vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Hierzu gehört die Einrichtung eines einheitlichen
Ansprechpartners, der für den Niederlassungswilligen
alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können Bundes-,
staatliche, kommunale und berufsständische
Zuständigkeiten betroffen sein. Zudem sollen die
notwendigen Verwaltungsprozesse elektronisiert und auch
aus der Ferne bedienbar sein. Mehrsprachigkeit der
Verwaltungen ist eine weitere Forderung. Die
Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der
Bearbeitung beim Bundesinnen- und
Bundeswirtschaftsministerium, um die notwendigen Gesetze
und Richtlinien vorzubereiten.
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