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Im Standortwettbewerb rollen Kommunen den roten Teppich aus: Neue Serviceangebote sollen Unternehmen locken

[Crosswater Systems] 4.2.2008

Deutsche Städte nutzen die Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie als Gelegenheit, um sich im Standortwettbewerb zu profilieren. Die Kommunen wollen sich mit einer Vielzahl neuer digitaler Servicemaßnahmen für Unternehmensansiedlungen attraktiv machen. Vier von fünf Städten vereinheitlichen beispielsweise das Vergabewesen. Öffentliche Ausschreibungen werden zukünftig auf einer zentralen Plattform online gestellt. Zwei von fünf Kommunen stellen zudem so genannte Fallmanager ab, die Unternehmen in Verwaltungsangelegenheiten individuell betreuen. Dies sind Ergebnisse der Studie Branchenkompass Public Services von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.

Insbesondere für Unternehmen, die einen neuen Standort suchen, planen die Städte Vereinfachungen. Noch sind die Zuständigkeiten in Deutschland zwischen staatlicher, berufsständischer und kommunaler Ebene oft gesplittet. Ein Unternehmen muss sich häufig für ein Projekt an mehrere Behörden gleichzeitig wenden. Gut sechs von zehn befragten Kommunen planen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie, einheitliche Verwaltungsabläufe für Bauprojekte anzubieten. 52 Prozent der befragten Entscheider gehen noch weiter. Sie wollen bis Ende 2009 die Verwaltungsabläufe zwischen der eigenen Kommunalverwaltung und den Gewerbetreibenden insgesamt vereinheitlichen. Gegenwärtig sind diese zwischen einzelnen Verwaltungsstellen noch zu stark zerfasert, so dass Behördengänge für Unternehmer einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand bedeuten.

Mit dem Errichten eines zentralen Dienstleistungszentrums für Gewerbetreibende im Internet hält sich dagegen die Mehrheit der befragten Entscheider zurück. Nur 44 Prozent der Kommunen sprechen sich dafür aus. Der Grund: Derartige virtuelle Dienstleistungszentren bedeuten enorme zusätzliche Betriebskosten. Die Finanzierung dieser Projekte ist bei vielen befragten Städten noch nicht abschließend geklärt.

Um auch Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Standortsuche sowie bei weiteren Behördenvorgängen zu unterstützen, wollen sieben von zehn befragten Kommunen ein mehrsprachiges Portal anbieten. Eine knappe Mehrheit der Städte und Gemeinden plant, neu angesiedelten Unternehmen bei Verwaltungsangelegenheiten Ansprechpartner zur Seite zu stellen. Sie erleichtern ihnen die Behördengänge oder sollen diese, sofern möglich, komplett übernehmen.

Neben den Vereinfachungen bei der Unternehmensansiedlung soll auch der Service im laufenden Geschäftsbetrieb deutlich verbessert werden. Hier beschreiten viele Kommunen neue Wege: 77 Prozent planen, ein Online-Beschwerdemanagement zu etablieren. Mehr als ein Drittel der Gemeinden (36 Prozent) gehen sogar noch weiter: Sie führen Kundenzufriedenheitsbefragungen ein, bei denen die ortsansässige Wirtschaft Verbesserungspotenziale aufzeigen kann.

Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007 informierten im Juni und Juli 2007 100 Top-Entscheider deutscher Groß- und Mittelstädte im Rahmen einer Befragung über Maßnahmen und Strategien ihrer Kommunalverwaltungen in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Befragten sind in ihren Kommunen für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa führte die Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben wurden Entscheider in den Landesregierungen mehrerer Länder telefonisch zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungsanbietern im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Zur Vereinfachung der Freizügigkeit sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um Ausländerdiskriminierung zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Hierzu gehört die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners, der für den Niederlassungswilligen alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können Bundes-, staatliche, kommunale und berufsständische Zuständigkeiten betroffen sein. Zudem sollen die notwendigen Verwaltungsprozesse elektronisiert und auch aus der Ferne bedienbar sein. Mehrsprachigkeit der Verwaltungen ist eine weitere Forderung. Die Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der Bearbeitung beim Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium, um die notwendigen Gesetze und Richtlinien vorzubereiten.
 

Für den Inhalt der obigen Meldung ist nicht Crosswater Systems Ltd. sondern der Autor Steria Mummert Consulting verantwortlich

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