Mit dem Jahreswechsel 2006/2007 hatte der
Gesetzgeber den Beitragssatz in der
Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent
gesenkt. Diese Maßnahme hat die Einnahmebasis der BA
beschnitten, aber nicht in dem Ausmaß, wie es eigentlich
erwartet werden musste. Aus Beiträgen erwartete die BA
für 2007 ein Einnahmeaufkommen von 30,9 Milliarden Euro;
tatsächlich konnten mit dem Ergebnis von 32,3 Milliarden
Euro über 1,3 Milliarden Euro mehr erzielt werden.
Während die Bundesbeteiligung an den Kosten der
Arbeitsförderung mit 6,5 Milliarden Euro wie geplant
vereinnahmt werden konnte und die
Verwaltungskostenerstattung des Bundes im Rahmen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende leicht über der
erwarteten Höhe von 2,2 Milliarden Euro ausfiel, blieben
die sonstigen Einnahmen um knapp 90 Millionen Euro unter
Plan.
Im Bereich des Rechtskreises SGB III hat die
Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr um etwa 410.000
und damit um fast ein Viertel abgenommen. Der Rückgang
half der BA, mehr als ein Fünftel der geplanten Ausgaben
nicht leisten zu müssen. Die Ausgaben des Jahres 2007
beliefen sich auf insgesamt 36,2 Milliarden Euro. Für
das Arbeitslosengeld waren im Haushalt 2007 21,8
Milliarden Euro eingeplant, wovon bis zum Jahresende 4,8
Milliarden Euro nicht benötigt wurden.
Beim Ansatz für
den Aussteuerungsbetrag wurde von 390.000
erstattungspflichtigen Übertritten von
Arbeitslosengeld-Empfängern mit erschöpftem
Arbeitslosengeldanspruch in den Rechtskreis SGB II
ausgegangen. Der Ausgabebedarf wurde mit 4 Milliarden
Euro kalkuliert, die Ausgaben beliefen sich aber nur auf
1,9 Milliarden Euro. Zusammen mit der bereits 2006
aufgebauten Rücklage verfügte die BA Ende 2007 nunmehr
über insgesamt fast 18 Milliarden Euro. Dieses
finanzielle Polster ließ es zu, dass der Beitragssatz
zum 1. Januar 2008 erneut auf nun 3,3 Prozent gesenkt
werden konnte. Außerdem soll Vorsorge für wirtschaftlich
ungünstigere Zeiten getroffen werden. Die BA plant,
einen Teil der Überschüsse in eine Liquiditätsrücklage –
9 Milliarden Euro – zu überführen, die bei schwieriger
Arbeitsmarktlage eingesetzt werden kann, um notwendige
Beitragssatzanhebungen möglichst zu vermeiden.
Der Quartalsbericht ist im Internet abrufbar unter:
www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen >
Finanzinformationen
Quelle:
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