BZA spricht sich klar für die Aufnahme der
Zeitarbeitbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
aus: Mindestlohn in der Zeitarbeit ist keine Frage „ob“
er kommt, sondern „wann“.
[Crosswater Systems] 1.
Januar 2008
Bonn, 20.12.2007 - Der Bundesverband Zeitarbeit
Personal-Dienstleistungen (BZA) fordert die Politik auf,
die Zeitarbeitbranche in das Entsendegesetz aufzunehmen,
um erreichte soziale Standards zu erhalten und um
Zeitarbeit als wichtige Beschäftigungsform
zukunftssicher im deutschen Arbeitsmarkt zu verankern.
Damit widerspricht er den gestrigen Aussagen des
Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) „Mehrheit der
Zeitarbeitsunternehmen gegen Aufnahme in das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz“.
Der bereits vorliegende Mindestlohntarifvertrag von 7,31
Euro, den die führenden Arbeitgeberverbände BZA und IGZ
mit den großen DGB-Gewerkschaften vereinbart haben,
könnte sofort als allgemeinverbindlich für die gesamte
Zeitarbeitsbranche erklärt werden, da schon heute über
zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer in Deutschland nach
den Bedingungen der beiden DGB-Tarifverträge beschäftigt
sind.
„Dieser Branchen-Mindestlohn für die Zeitarbeit ist vor
dem Hintergrund der EU-Oster-weiterung wichtig. Wir
sagen „ja“ zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern, aber
bitte nicht zu Lasten unseres fairen Tarifniveaus. Wir
wollen nicht zulassen, dass in Deutschland bald
Dumping-Tarife aus dem Ausland legal ihre Wirkung
entfalten können“, so Dr. Adrian Hurst, Kommissarischer
Hauptgeschäftsführer des BZA und verantwortlich für
Tarifwesen. „Der BZA will keine Abschottung des
deutschen Marktes gegenüber anderen EU-Märkten. Gerade
vor dem Hintergrund des heutigen Fachkräftemangels
werden wir von offenen Arbeitsmärkten profitieren
können. Es ist aber notwendig, soziale Mindeststandards
zu wahren.“ Der BZA weiß sich hier einig mit der
Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Nach einer aktuellen
SPIEGEL-Umfrage (Ausgabe Nr. 51, 17.12.07) der
TNS-Forschung unter 1.000 Befragten sind 75 Prozent der
Befragten für einen gesetzlichen Mindestlohn. Der BZA
setzt sich für faire Mindesttarifbedingungen in der
Zeitarbeit ein. Diese wurden in zähen Verhandlungen mit
den großen Gewerkschaften des DGB längstens definiert
und seither im Markt auch durchgesetzt.
Aufklärungskampagne für gute Zeitarbeit
Trotzdem gibt es – auch durch ständige
Negativberichterstattung - viel Unsicherheit unter den
Arbeitnehmern. Deshalb hat der BZA jüngst eine breite
Aufklärungskampagne gestartet, um die immer
vielschichtigere Branche transparenter zu machen und
Kennzeichen guter Zeitarbeit aufzuzeigen. Sebastian
Lazay, BZA-Vorstand und verantwortlich für die
BZA-Kampagne „Da verdiene ich mehr“ stellt dazu fest:
„Der BZA-Tarifvertrag ist ein Beleg für die
sozio-ökonomische Verantwortung der
BZA-Mitgliedsunternehmen gegenüber Zeitarbeitnehmern und
Kunden-Unternehmen. Weit mehr Zeitarbeitunternehmen als
nur die
Mitgliedsunternehmen des BZA wenden unseren Tarifvertrag
ja auch deshalb an. Weil auch sie gute, qualifizierte
und zufriedene Mitarbeiter wollen.“ Moderne Zeitarbeit –
so, wie sie der BZA versteht – ist nicht nur eine Frage
der Entlohnung, sondern auch der sonstigen
Rahmenbedingungen. Viele wissen nicht, dass Zeitarbeit
in Deutschland die volle Sicherheit der Festanstellung
bietet mit allen Vorteilen wie Lohnfortzahlung bei
Krankheit, Urlaub und allen gesetzlichen
Sozialleistungen. Der Umfang der übrigen Leistungen
(z.B. Weihnachtsgeld) wiederum hängt davon ab, was im
konkreten Tarifvertrag festgelegt ist. Der BZA bietet
auch hier die besten Bedingungen.“
Kein Dammbruch durch Mindestlohn
„Durch einen Mindestlohn in der Zeitarbeit wird es nicht
zu einem Dammbruch kommen“, entgegnet BZA-Präsident
Volker Enkerts der AMP-Position und vereinzelten
Befürchtungen in der Politik. „Der Branchenmindestlohn
von BZA und IGZ ist aus unserer Sicht marktverträglich,
wirtschaftlich vertretbar und mit Augenmaß
abgeschlossen“, so Enkerts. Ziel sei es, die erreichten
sozialen Standards in der Zeitarbeit zu sichern sowie
Sozial- und Lohndumping durch grenzüberschreitende
Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.
Die Aussage des AMP, die Einführung eines
Mindestlohntarifvertrages würde zu massiven
Arbeitsplatzverlusten in der Zeitarbeitbranche führen,
kann seitens des BZA nicht bestätigt werden. Die
Unternehmen des BZA repräsentieren über 200.000
Zeitarbeitnehmer. Diese Arbeitnehmer werden seit
Einführung des BZA-Tarifvertrages 2004 entsprechend
entlohnt. Der Einstiegstarif in der niedrigsten
Lohngruppe beträgt 7,38 Euro im Westen und 6,42 im
Osten. Die Einführung des vorliegenden Mindestlohnes in
der Zeitarbeit von 7,31 Euro (West) würde also für diese
Mitarbeiter und ihre Arbeitgeber, die
Zeitarbeitunternehmen des BZA, nichts ändern. „Jetzt ist
der Zeitpunkt, uns zu Qualität und Sozialverträglichkeit
zu bekennen - bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit. Es
geht um die Zukunftsfähigkeit der Zeitarbeit“, wendet
sich Lazay gegen Vorwürfe des AMP, der BZA wolle
unliebsame Konkurrenz ausschalten. „Es geht um mehr!“
Jobmotor und Weg aus der Arbeitslosigkeit
Der Beitrag der Zeitarbeit am Wirtschaftsaufschwung ist
unbestritten. Im Aufschwungjahr 2006 gingen bis zu 75
Prozent der Neueinstellungen auf Zeitarbeit zurück. Für
das laufende Jahr liegt der Anteil bei 25 Prozent. Auch
wenn für die meisten Arbeitnehmer die Zeitarbeit nicht
das Karriereziel ist, so wird die feste Anstellung beim
Zeitarbeitunternehmen gerne als Sprungbrett in
konventionelle Festanstellungen und als bester und
schnellster Weg aus der Arbeitslosigkeit genutzt. Die
Chancen für Arbeitsuchende sind durch die Vielzahl
unterschiedlicher Einsätze groß. Das sieht auch der Chef
der Bundesagentur für Arbeit Frank-J. Weise so, den ein
Wirtschaftsmagazin zitiert: „Wir nehmen Zeitarbeit als
Weg aus der Arbeitslosigkeit sehr ernst.“ 70 Prozent der
neu eingestellten Zeitarbeitnehmer waren zuvor
erwerbslos. Auch die am 10.12.2007 veröffentlichte
Studie des IWG (Institut für Wirtschaft und
Gesellschaft) in Bonn zeigt: „Ohne die möglichst
ungehinderte Entfaltung der Zeitarbeit gäbe es heute in
Deutschland hunderttausende von Arbeitsplätzen weniger.“
Informationskampagne - Details im Internet
Der BZA hat unter
www.da-verdiene-ich-mehr.de eine
Website geschaltet. Hier können alle Zeitarbeitnehmer
überprüfen, was sie von guter Zeitarbeit erwarten dürfen
und was welche Tarifverträge leisten. Dort werden auch
Zeitarbeitunternehmen aufgeführt, die die höchsten
Tariflöhne zahlen. An der Aktion des größten und am
besten vernetzten Arbeitgeberverbandes sind bundesweit
über 580 Niederlassungen der Zeitarbeitunternehmen des
BZA beteiligt. Sie alle klären ebenfalls intensiv über
die Rahmenbedingungen und Verdienstmöglichkeiten in der
Zeitarbeit auf und gehen mit regionalen Aktionen in die
Öffentlichkeit.
Kurzbeschreibung BZA
Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) ist der seit mehr als
dreißig Jahren führende Arbeit-geber- und
Unternehmensverband von kleineren, mittleren und großen
(> 30 Niederlassungen) Zeitarbeitunternehmen mit über
2.200 Mitgliedsbetrieben. Er ist sowohl nach der Anzahl
der beschäftigten Zeitarbeitnehmer als auch erzieltem
Umsatz der größte Arbeitgeberverband der Zeitarbeit.
Der Einstiegslohn für Helfer im BZA-Tarifvertrag beträgt
7,38 EUR.
Pressekontakt Informationskampagne BZA
Sieglinde Schneider
Tel.: 0611/ 40 80 610
Fax: 0611/ 40 80 699
sieglinde.schneider@accente.de
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