„Das
Arbeitskräfteangebot in seiner Gesamtheit, also unter
Berücksichtigung von Kosten, Qualifikation und
Produktivität, spricht nach wie vor für den Standort
Ungarn“, sagt Kienbaum-Beraterin Maria Smid,
Projektleiterin der Studie.
Moderate Steigerungen
Die Löhne und Gehälter steigen zwar nominal kräftig an.
Wegen der hohen Inflation wachsen sie real aber nur
gering beziehungsweise überhaupt nicht. Im vergangenen
Jahr haben die ungarischen Unternehmen die Grundgehälter
um durchschnittlich 8,3 Prozent angehoben, wobei
insbesondere Geschäftsführer mit einem Plus von 9,2
Prozent überdurchschnittliche Zuwächse realisieren
konnten. Für 2008 planen die Unternehmen eine Erhöhung
um weitere sechs Prozent bei einer prognostizierten
Inflationsrate in Höhe von zwischen vier und fünf
Prozent. In den Vorjahren betrugen die
Grundgehaltssteigerungen durchschnittlich 7,4 (2006)
beziehungsweise 11,3 Prozent (2005).
Position entscheidend für Gehaltshöhe
Die Streuung der Gehälter ist dabei in allen
Berufsgruppen groß: Bei Geschäftsführern reicht das
Spektrum der Jahresgesamtbezüge von 4,2 Millionen Forint
(rund 16.500 Euro) bis zu 89 Millionen Forint (354.900
Euro). Allerdings gibt es deutliche Schwerpunkte: So
verdienen beispielsweise knapp drei Viertel der
Geschäftsführer mehr als 15 Millionen Forint
beziehungsweise 59.800 Euro. Wesentlichen Einfluss auf
die Höhe der Gesamtbezüge hat die hierarchische Position
eines Mitarbeiters: So liegen die Gehälter bei
Führungskräften der ersten Ebene unterhalb der
Geschäftsführung um 27 Prozent über denjenigen von
Führungskräften der zweiten Ebene, die wiederum um 21
Prozent höher ausfallen als diejenigen der dritten
Ebene. Ein weiterer wichtiger Bestimmungsgrund der
ungarischen Vergütungspolitik ist die Unternehmensgröße.
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer in Unternehmen der
untersten Größenklasse machen gerade einmal 55 Prozent
der Bezüge der obersten Größenklasse aus. Bei den
Führungskräften liegt der Unterschied bei 41 Prozent.
Auf den Ebenen der Fachkräfte und der Arbeiter fallen
die Gehaltsunterschiede in Bezug zur Unternehmensgröße
dagegen kaum ins Gewicht.
Unternehmensstandort gewinnt an Bedeutung
Für die Höhe der Vergütung ist auch von Relevanz, wo
genau in Ungarn sich der Unternehmensstandort befindet.
Für Geschäftsführer gilt, dass ihre Leistungen in
Budapest, Ost- und Südungarn auf etwa gleich hohem
Niveau entgolten werden, während die Regionen
West-Ungarn und der Großraum Budapest um 25 Prozent
darunter liegen. Der Einfluss der Region auf die Höhe
der Bezüge wirkt sich auf unteren Ebenen der Hierarchie
wesentlich stärker aus. So kommt eine Führungskraft der
zweiten Ebene unterhalb der Geschäftsführung in Budapest
auf umgerechnet 41.600 Euro im Jahr, während sie im
Großraum Budapest nicht einmal die Hälfte (19.600 Euro)
verdient.
Weibliche Geschäftsführer verdienen mehr
Ein überraschender Befund der Studie ist, dass in Ungarn
weibliche Geschäftsführer besser entgolten werden als
ihre männlichen Kollegen. Während ein Geschäftsführer
durchschnittlich 84.800 Euro verdient, kommt seine
Kollegin auf Gesamtbezüge von durchschnittlich 94.500
Euro. „Allerdings sind derzeit nur rund neun Prozent der
Geschäftsführer in Ungarn weiblich“, sagt
Kienbaum-Beraterin Maria Smid. Größer ist der
Frauenanteil auf Ebene der Führungskräfte (32 Prozent)
sowie bei den Fachkräften (52 Prozent). Hier herrschen
allerdings auch wieder die üblichen Verhältnisse in
Sachen Gehalt: So verdienen weibliche Führungskräfte mit
durchschnittlich 34.000 Euro erheblich weniger als ihre
männlichen Kollegen, die auf durchschnittlich 40.500
Euro kommen. Insgesamt liegt die Differenz der Gehälter
zwischen Männer und Frauen in Ungarn bei
durchschnittlich 15 bis 20 Prozent.
Variable Vergütung gewinnt auf allen Ebenen an Bedeutung
Insgesamt 67 Prozent aller erfassten Positionen erhalten
variable Vergütungsanteile. Unter den Geschäftsführern
ist die variable Vergütung mit einem Anteil von 76
Prozent am weitesten verbreitet, bei Fachkräften sind
Boni mit einem Anteil von 59 Prozent am seltensten. Die
Erfolgsbeteiligung umfasste bei Geschäftsführern
durchschnittlich 28 Prozent der Gesamtbezüge, bei
Führungskräften der ersten Ebene 21, auf der zweiten
Ebene 23 und auf der dritten Ebene 28 Prozent der
Gesamtbezüge. Mit einem Anteil von 55 Prozent dominiert
als Gestaltungsform der variablen Vergütung eine
vertraglich zwingende Regelung. Dabei sind Anspruch und
Berechnungsgrundlage der variablen Vergütung vertraglich
festgelegt.
Detaillierte Angaben über Löhne, Gehälter und
Entlohnungsfragen in Ungarn sowie umfangreiches
Hintergrundmaterial zur Situation auf dem ungarischen
Arbeitsmarkt enthält die Vergütungsstudie 2007/2008
„Internationale Unternehmen in Ungarn. Mitarbeiter &
Leitende Angestellte.“
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Tuchlauben 8
1010 Wien
Fax: ++43/1/533 51 88-40 Postfach 100552
51605 Gummersbach,
Fax: ++49/2261/ 703 – 201
oder unter www.kienbaum.com zu beziehen.
Für Rückfragen steht Maria Smid, Projektleiterin der
Studie, gerne zur Verfügung. Telefon: ++43/1/533 51
88-22, E-Mail: maria.smid@kienbaum.com.
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