Antidiskriminierung: Lufthansa-Piloten scheitern mit
Berufung gegen die Pensionierung mit 60
[Crosswater Systems]
16z.10.2007
Lufthansa-Piloten haben bei ihrer Berufung gegen das
Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt eine Niederlage
einstecken müssen. Sie hatten geklat, daß eine
Pensionierung mit 60 aus Sicherheitsgründen unzulässig
sei und somit einen Verstoß gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstelle. Das
Landesarbeitsgericht Frankfurt entschied jetzt, daß das
altersbedingte Ausscheiden nach Vollendung des 60.
Lebensjahres zulässig sei. Es könne, so die
Argumentation des LAG, nicht ausgeschlossen werden, daß
bei älteren Flugzeugführern ein Gefährdungsrisiko
vorliege.
Aus einer Meldung von
PR-Inside vom 15.10.2007
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