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Antidiskriminierung: Lufthansa-Piloten scheitern mit Berufung gegen die Pensionierung mit 60

[Crosswater Systems] 16z.10.2007

Lufthansa-Piloten haben bei ihrer Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt eine Niederlage einstecken müssen. Sie hatten geklat, daß eine Pensionierung mit 60 aus Sicherheitsgründen unzulässig sei und somit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstelle. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt entschied jetzt, daß das altersbedingte Ausscheiden nach Vollendung des 60. Lebensjahres zulässig sei. Es könne, so die Argumentation des LAG, nicht ausgeschlossen werden, daß bei älteren Flugzeugführern ein Gefährdungsrisiko vorliege.

Aus einer Meldung von PR-Inside vom 15.10.2007

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