Beruf Geldwäscher? Frühwarnnetz deutscher
Kreditinstitute hat noch Lücken
[Crosswater Systems]
10.10.2007
Ab dem 15. Dezember 2007 gelten verschärfte Gesetze im
Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Europäische Banken müssen ab diesem Stichtag ihre Kunden
und Transaktionen noch genauer unter die Lupe nehmen.
Gleiches gilt für die von den Instituten und ihren
Kunden genutzten Bankprodukte. Deutsche Banken erfüllen
bereits einen Großteil der strengeren Vorschriften, die
über die 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht
umgesetzt werden. Beim Aufspüren von Geldwäscherisiken
bestehen allerdings noch einige Lücken. Dazu gehören
beispielsweise Defizite bei der Identitätsprüfung und
dem Erkennen von Hochrisikokunden. Das Einbeziehen von
Tochtergesellschaften in die Geldwäscheprävention können
beispielsweise rund 30 Prozent der Institute noch nicht
in vollem Umgang sicherstellen. Das sind die Ergebnisse
einer Marktstudie zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie, die
Steria Mummert Consulting unter den Top-Banken in
Deutschland durchgeführt hat.
Die EU reagiert mit den strengeren Regeln auf die
wachsenden Missbrauchsmöglichkeiten für Geldwäscher. Im
Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte hat sich die
Summe des Geldes, das illegal in den Finanzkreislauf
eingeschleust wird, in den vergangenen zehn Jahren
weltweit verdoppelt. Die verschärfte Rechtslage für
Banken sieht unter anderem erhöhte Sorgfaltspflichten
bei der Identitätsprüfung vor. Hierzu gehören auch
Verfahren zum Erkennen und Einstufen so genannter
politisch exponierter Personen, die ein erhöhtes Risiko
darstellen. Zudem müssen die Banken eine konzernweite
Gefährdungsanalyse bei ihren Kunden durchführen. Dies
bedeutet beispielsweise die Einteilung der Kunden,
Produkte und Transaktionen in Risikoklassen.
Mit der Umsetzung der Vorgaben sind deutsche Banken
unterschiedlich weit: 88 Prozent der Banken prüfen bei
der Kontoeröffnung unter anderem das Herkunftsland des
Kunden. 81 Prozent teilen die Kontoinhaber zudem in
bestimmte Risikogruppen ein, und mehr als drei Viertel
informieren sich über die Art der Geschäftstätigkeit der
Neukunden. Teilweise gehen die bestehenden Maßnahmen zur
Identitätsprüfung jedoch noch nicht weit genug. In
wichtigen Punkten weichen die internen Prozesse der
Institute stark von den neuen gesetzlichen Vorgaben ab:
37 Prozent der Banken fragen nicht nach den Beweggründen
der Kontoeröffnung. Nur rund die Hälfte erkundigt sich
nach dem Ort der Geschäftstätigkeit des Kunden und holt
Auskünfte über die Herkunft der Geldmittel ein. Noch
weniger, 13 Prozent, klopfen ihren bestehenden
Kundenstamm nachträglich auf Geldwäscherisiken ab. Eine
Überprüfung der Geschäftsbeziehungen des potenziellen
Bankkunden, wie es die Geldwäscherichtlinie künftig
vorsieht, findet momentan nur bei 28 Prozent der
Kreditinstitute statt.
Ein besonderes Gefährdungspotenzial stellen so genannte
politisch exponierte Personen (PEPs) dar. Dies sind
Personen in öffentlichen Positionen. Sie stammen in der
Regel aus Ländern, in denen Korruption weit verbreitet
ist. Der Grund für die strengeren Kontrollen: Werden
Fälle von Geldwäsche aus diesem Kundenkreis bekannt,
kann das Image der Banken starken Schaden nehmen. Das
erhöhte Risikopotenzial der PEPs haben allerdings noch
nicht alle Geldwäschebeauftragten in den Instituten
erkannt. Lediglich die Hälfte der Banken prüft vor der
Aufnahme eines Neukunden, ob es sich um eine politisch
exponierte Person handelt, nur ein Viertel weitet die
Überwachung auf bestehende Kundenbeziehungen aus. Auch
die vorhandenen Kontrollmethoden sind häufig nicht
sicher genug. Für das Überwachen von PEPs gleichen 44
Prozent der befragten Institute Kundendaten mit
Datenbanken privater Anbieter ab, beispielsweise World
Check oder World Compliance. Jede zehnte befragte Bank
verwendet derartige Listen nur sporadisch. Um dem Risiko
zu begegnen, wird eine einfache Listenprüfung zukünftig
nicht mehr ausreichen. Hier sind strengere Prozesse zum
Erkennen von PEPs notwendig.
Weitere Defizite bestehen bei der konzernweiten
Geldwäscheprävention. Denn Banken müssen gemäß der 3.
EU-Geldwäscherichtlinie sämtliche Maßnahmen zur Abwehr
von Geldwäsche nicht nur im Mutterhaus gewährleisten –
die Regelungen gelten auch für sämtliche
Tochtergesellschaften. 29 Prozent der Institute
entsprechen der künftigen Gesetzesvorgabe derzeit noch
nicht. Denn in vielen Fällen wurden die Vorkehrungen zum
Erkennen von Geldwäsche noch nicht in vollem Umfang auf
alle Tochterfirmen erstreckt. Bis Dezember 2007 müssen
diese Lücken jedoch geschlossen sein.
Deutlich weiter sind deutsche Banken mit der Umsetzung
der Geldwäscherichtlinie in ihren Auslandsfilialen: In
91 Prozent der befragten Institute werden die
ausländischen Niederlassungen dezentral mit eigenen
Geldwäschebeauftragten organisiert. So können
beispielsweise Schulungen der Mitarbeiter effektiver
durchgeführt werden und lokale Bestimmungen in die
Geldwäscheprävention einfließen. Bereits jetzt haben 82
Prozent der Institute die Maßnahmen zur
Geldwäschebekämpfung in vollem Umfang eingeführt. 18
Prozent sind noch dabei, ihre Sicherheitsvorkehrungen in
den Geschäftsstellen außerhalb der Landesgrenzen
umzusetzen.
Das effektive Aufspüren ungewöhnlicher Transaktionen
sowie das Identifizieren insbesondere politisch
exponierter Personen können nur IT-gestützte Lösungen
zuverlässig leisten. Dessen ist sich auch ein Großteil
der befragten Geldwäschebeauftragten bewusst. In 78
Prozent der Banken sind inzwischen Softwarelösungen im
Einsatz, die nach Anhaltspunkten für ungewöhnliches
Verhalten bei Zahlungen suchen. Noch zu selten
investieren die Banken allerdings in elektronische
Kontrollsysteme, die Zahlungsströme in Echtzeit
überwachen. Nicht einmal die Hälfte der Institute greift
auf derartige Systeme zurück. Viele
Geldwäschebeauftragte in Banken setzen die Kosten und
Risiken einer unzureichenden IT-Unterstützung nicht ins
Verhältnis. Der Preis für IT-gestützte
Geldwäscheprävention ist nach wie vor das Hauptargument
gegen entsprechende Investitionen.
Hintergrundinformationen
Zum Thema 3. EU-Geldwäscherichtlinie führte Steria
Mummert Consulting AG im ersten und zweiten Quartal 2007
eine Marktstudie durch, in der die
Geldwäschebeauftragten der deutschen Top-Kreditinstitute
hinsichtlich ihrer Umsetzungsmaßnahmen zur 3.
EU-Geldwäscherichtlinie befragt wurden.. Das Ergebnis
der Befragung stellt die gegenwärtige Situation der
Institute in Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahmen
gemäß den Anforderungen der 3. EU-Geldwäscherichtlinie
dar.
Quelle: Steria Mummert Consulting
+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd.
zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen,
Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources
Management. Die in den Firmen-Pressemitteilungen
vertretenen Meinungen müssen nicht notwendigerweise mit
der Redaktion von Crosswater Systems übereinstimmen +++
Technorati Profile