Recruiting per e-Mail: Die Grenzen für zulässiges
E-Mail-Marketing werden immer enger
Verunsicherung in Unternehmen wächst / eco bringt
aktualisierte Richtlinie auf den Markt
[Crosswater Systems]
Köln, 13. September 2007
Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
reagiert auf die in der jüngeren Vergangenheit
ergangenen rechtlichen Änderungen und bringt eine neue
"Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing" auf den
Markt. "Der Grat zwischen Spam und seriöser Werbung über
E-Mails ist oft schmal und die gesetzlichen
Anforderungen an die Unternehmen werden diesbezüglich
immer strenger", berichtet Torsten Schwarz, Leiter des
Arbeitskreises Online-Marketing im eco Verband. Zwar sei
es verständlich, dass der Gesetzgeber die Grenzen enger
ziehe, da der Anteil unerwünschter E-Mails im
Posteingang trotz beachtlicher Gegenmaßnahmen durch die
Wirtschaft nach wie vor beträchtlich sei. "Auf der
anderen Seite wird es dadurch für Unternehmen immer
schwieriger, sich auf legalem Boden zu bewegen.
Dementsprechend hoch ist jetzt die Verunsicherung -
manchmal entscheidet ein einziges falsches Wort und die
Grenze zum Spam ist überschritten." Mit der
aktualisierten eco-Richtlinie steht eine detaillierte
und dabei leicht verständliche Anleitung zur Verfügung,
bei deren Befolgung ein Unternehmen stets auf der
sicheren Seite ist. Diese ist auch ab sofort im Netz
unter
http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1015935_l1/index.html
verfügbar. Die erste Richtlinie für zulässiges
E-Mail-Marketing wurde seit der Veröffentlichung im Jahr
2001 über eine Million Mal abgerufen.
Wichtigste Voraussetzung für die Zulässigkeit von
E-Mails zu Marketingzwecken ist die wirksame
Einwilligung des Empfängers in die Zusendung. "Dieser
muss bewusst und konkret mit einer zuvor klar bestimmten
Werbemaßnahme einverstanden sein", erläutert Torsten
Schwarz. Und: "Das Unternehmen muss die Erklärung auch
eindeutig nachweisen können. Im Fall einer gerichtlichen
Auseinandersetzung trägt es die Beweislast dafür, dass
die Einwilligung gerade von dem Inhaber der verwendeten
E-Mail-Adresse tatsächlich erteilt wurde." eco empfiehlt
das so genannte "Double-Opt-in-Verfahren", in dessen
Rahmen der Empfänger zweimal erklärt, dass er die
Zusendung bestimmter E-Mails wünscht. Ausdrücklich
hingewiesen werden muss der Empfänger außerdem auf sein
Widerrufsrecht und die Möglichkeit der Abbestellung muss
so einfach wie möglich sein. "Hier ist die beste
Variante, einen entsprechenden Link direkt in jeder
versendeten E-Mail zu platzieren", rät Torsten Schwarz.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft warnt
eindringlich davor, die strengen Vorgaben des
Gesetzgebers auf die leichte Schulter zu nehmen, da die
rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen erheblich sein
können. "Wird beispielsweise der Empfänger bezüglich der
Identität des Absenders in die Irre geführt, kann dieser
Tatbestand - neben der Abmahnung durch einen Mitbewerber
- auch die Verhängung eines Bußgeldes zur Folge haben",
so Torsten Schwarz weiter. Ähnliches gelte für die
"Betreff-Zeile", in der nur enthalten sein darf, was den
Besteller bei Öffnung der E-Mail auch erwartet. Häufig
vergessen werde zudem das "in jedem geschäftsmäßigen
Dienst im Internet notwendige Impressum", das
selbstverständlich auch für Werbeaktionen via E-Mail
gelte. Im Übrigen sei zu beachten, dass die Definition
von "Werbung" in der Rechtsprechung weit ausgelegt wird
und etwa für einen Newsletter dieselben Grundsätze
gelten wie für Marketing-Mailings.
"Zwar kann die Richtlinie keine Rechtsberatung im
Einzelfall ersetzen. Sie kann jedoch dazu beitragen,
dass Unternehmen sich auch sicherem Terrain bewegen,
wenn sie im Kontakt mit Interessenten das Medium E-Mail
einsetzen", fasst Torsten Schwarz zusammen. "Ebenso
sollen sich Verbraucher sicherer fühlen können, wenn sie
bei einem Unternehmen ihre E-Mail-Adresse hinterlassen."
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband
der Internetwirtschaft in Deutschland. Die etwa 330
Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 200.000
Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 45
Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 190
Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel
ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet
voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der
Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort
Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht sich
als Interessenvertretung der deutschen
Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in
Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
Weitere Informationen: eco Verband der deutschen
Internetwirtschaft e.V., Lichtstr. 43h, 50825 Köln,
Tel.: 0221/700048-0, E-Mail:
info@eco.de, Web:
www.eco.de
PR-Agentur: Team Andreas Dripke, Tel.: 0611/97315-0,
E-Mail: team@dripke.de
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