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„Hartz IV ist keine Bedrohung – sondern eine große Chance“ Erste Ergebnisse zum SGB II Bundeskongress in Berlin

[Crosswater Systems] 6.10.2007

Unter dem Motto Impulse geben – mehr bewegen haben sich zwei Tage lang rund 1200 Fachleute in der Hauptstadt getroffen, um nach fast drei Jahren Arbeit mit dem SGB II eine erste Bilanz der Hartz-Reformen zu ziehen. „Es war wichtig, dass sich die ganze SGB II-Familie getroffen hat und über die Grundsicherung für Arbeitssuchende konstruktiv zu diskutieren“, sagte Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA). In 38 Foren diskutierten Fachleute aus Kommunen, Politik, Bildungsträgern und der BA über die Fortschritte und die offenen Fragen bei der Umsetzung der größten Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

„Das SGB II ist auf dem richtigen Weg - trotzdem gibt es noch einiges zu verbessern“, sagte Heinrich Alt in seiner Rede zum Abschluss des Bundeskongresses. Er betonte, dass die Aufbauphase der SGB II-Organisation mit dem Bundeskongress beendet ist. Jetzt müsse die Arbeit weiter professionalisiert werden. Beispielsweise gebe es noch großes Vermittlungspotenzial bei Facharbeitern, die ALG II beziehen. Auch die berufliche Weiterbildung müsse ausgebaut werden.

Beim Kongress wurde deutlich, dass es in der täglichen Arbeit in den ARGEn noch Probleme gibt: Immer noch ist zum Beispiel ungeklärt, wie die Zukunft der befristet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussieht.

Jedoch hob Alt auch erste Erfolge der Grundsicherung hervor: „Es gibt heute 300.000 arbeitslose Menschen weniger im SGB II als vor einem Jahr. Das zeigt, dass es gelingt, strukturelle Arbeitslosigkeit abzubauen.“

Am 1.1.2005 wurde die Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Gleichzeitig entstanden drei neue Organisationsformen in denen Arbeitslosengeld II Empfänger betreut werden. Den größten Teil übernehmen Arbeitsgemeinschaften, in denen Kommune und Bundesagentur für Arbeit zusammen arbeiten. Das zweite Modell sind die Optionskommunen, hier übernimmt die Kommune nicht nur die Auszahlung von Unterstützungsleistungen, sondern hat auch die Vermittlung in Arbeit übernommen. Im dritten Modell, bei den getrennten Trägerschaften, zahlt die Kommune die Wohnkosten und die BA kümmert sich um die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Arbeitsvermittlung.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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