„Hartz IV ist keine Bedrohung – sondern eine große
Chance“ Erste Ergebnisse zum SGB II Bundeskongress in
Berlin
[Crosswater Systems]
6.10.2007
Unter dem Motto Impulse geben – mehr bewegen haben sich
zwei Tage lang rund 1200 Fachleute in der Hauptstadt
getroffen, um nach fast drei Jahren Arbeit mit dem SGB
II eine erste Bilanz der Hartz-Reformen zu ziehen. „Es
war wichtig, dass sich die ganze SGB II-Familie
getroffen hat und über die Grundsicherung für
Arbeitssuchende konstruktiv zu diskutieren“, sagte
Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur
für Arbeit (BA). In 38 Foren diskutierten Fachleute aus
Kommunen, Politik, Bildungsträgern und der BA über die
Fortschritte und die offenen Fragen bei der Umsetzung
der größten Sozialreform in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland.
„Das SGB II ist auf dem richtigen Weg - trotzdem gibt es
noch einiges zu verbessern“, sagte Heinrich Alt in
seiner Rede zum Abschluss des Bundeskongresses. Er
betonte, dass die Aufbauphase der SGB II-Organisation
mit dem Bundeskongress beendet ist. Jetzt müsse die
Arbeit weiter professionalisiert werden. Beispielsweise
gebe es noch großes Vermittlungspotenzial bei
Facharbeitern, die ALG II beziehen. Auch die berufliche
Weiterbildung müsse ausgebaut werden.
Beim Kongress wurde deutlich, dass es in der täglichen
Arbeit in den ARGEn noch Probleme gibt: Immer noch ist
zum Beispiel ungeklärt, wie die Zukunft der befristet
eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussieht.
Jedoch hob Alt auch erste Erfolge der Grundsicherung
hervor: „Es gibt heute 300.000 arbeitslose Menschen
weniger im SGB II als vor einem Jahr. Das zeigt, dass es
gelingt, strukturelle Arbeitslosigkeit abzubauen.“
Am 1.1.2005 wurde die Sozialhilfe mit der
Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Gleichzeitig
entstanden drei neue Organisationsformen in denen
Arbeitslosengeld II Empfänger betreut werden. Den
größten Teil übernehmen Arbeitsgemeinschaften, in denen
Kommune und Bundesagentur für Arbeit zusammen arbeiten.
Das zweite Modell sind die Optionskommunen, hier
übernimmt die Kommune nicht nur die Auszahlung von
Unterstützungsleistungen, sondern hat auch die
Vermittlung in Arbeit übernommen. Im dritten Modell, bei
den getrennten Trägerschaften, zahlt die Kommune die
Wohnkosten und die BA kümmert sich um die Auszahlung des
Arbeitslosengeldes II und die Arbeitsvermittlung.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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