IAB-Studie: Jeder Siebte bezog schon mal
Hartz-IV-Leistungen
[Crosswater Systems]
25.9.2007
In den Jahren 2005 und 2006 erhielten insgesamt 10,3
Millionen Personen in 6,2 Millionen
Bedarfsgemeinschaften zumindest zeitweise
Hartz-IV-Leistungen. Das zeigt eine am Mittwoch
veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB). Sieht man von den über
65-Jährigen ab - sie haben definitionsgemäß keinen
Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen -, war jeder siebte
Einwohner Deutschlands in diesen zwei Jahren mindestens
einen Monat auf die staatliche Unterstützung angewiesen.
"Es sind erheblich größere Teile der Bevölkerung auf
Leistungen der Grundsicherung angewiesen, als aus den
Monatsstatistiken erkennbar ist", schreibt der
Arbeitsmarktforscher Tobias Graf. Im Juli 2007 bezogen
nach vorläufigen statistischen Hochrechnungen 7,3
Millionen Personen in 3,7 Millionen
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
Von den 3,3 Millionen Bedarfsgemeinschaften, die im
Januar 2005 erstmals Hartz-IV-Leistungen bezogen hatten,
konnte innerhalb von zwei Jahren weniger als die Hälfte
ihre Hilfebedürftigkeit überwinden. 1,9 Millionen
Bedarfsgemeinschaften vom Januar 2005 waren im Dezember
2006 weiterhin von der staatlichen Unterstützung
abhängig.
Gleichzeitig gab es aber auch viel Bewegung. In den
ersten zwei Jahren kamen rund 3 Millionen
Bedarfsgemeinschaften hinzu. Bis Dezember 2006 hatten
1,3 Millionen davon den Leistungsbezug bereits wieder
verlassen. Der Absprung aus der Grundsicherung gelang
den Neuzugängen 2006 etwas schneller als 2005. Insgesamt
verkürzte sich die durchschnittliche Bezugsdauer von
Hartz-IV-Leistungen allerdings nur geringfügig.
Ein Teil der Dynamik ist ein statistischer Effekt
Ein Teil der Dynamik ist jedoch nicht durch
Arbeitsaufnahme entstanden, sondern nur ein
statistischer Effekt. Neben der Gesetzesänderung im Juli
2006, nach der jüngere Arbeitslose bis 25 in der Regel
wieder der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugeordnet
werden, sind hier Umzüge die Hauptursache: "Denn durch
einen Wechsel des Wohnorts, der von einem anderen Träger
betreut wird, erhalten Bedarfsgemeinschaften eine neue
Nummer", so Graf. Umzüge und rechtliche Änderungen
betrafen in den letzten zwei Jahren circa 500.000
Bedarfsgemeinschaften.
Alleinerziehende bleiben am längsten auf
Hartz-IV-Leistungen angewiesen
Kinderlose Paare und Alleinstehende schaffen den
Ausstieg aus dem Leistungsbezug am schnellsten.
Alleinerziehende bleiben dagegen am längsten auf die
Grundsicherung angewiesen. Rund die Hälfte der
Alleinerziehenden, aber weniger als ein Drittel der
Paare ohne Kind benötigen zwei Jahre nach
Leistungsbeginn noch immer die staatliche Hilfe.
Die IAB-Studie kann unter
http://doku.iab.de/kurzber/2007/kb1707.pdf abgerufen
werden.
Stichwort: Bedarfsgemeinschaften
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus den Personen, die
finanziell füreinander einstehen müssen. Zur
Bedarfsgemeinschaft zählen im Haushalt lebende Partner
und Kinder unter 25 Jahren.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Wolfgang Braun,
Christiane Spies, Joß Steinke
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