Berufsrisiko Vorstand:
Gerichtsurteile zwingen Manager zur strikteren
Einhaltung von Kodizes
Vorstände und Geschäftsführer müssen sich bei Verstößen
gegen die IT-Compliance ab sofort wärmer anziehen -
sonst droht sogar die Kündigung
[Crosswater Systems]
Berlin/München, 13. August 2007 - Hatten bis dato
Verstöße gegen die oft beschriebene und ebenso oft
vernachlässigte Compliance für Vorstände und
Geschäftsführer kaum ernsthafte Folgen, müssen diese
mittlerweile mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, die
bis zu Kündigung oder Abberufung reichen können. Die
Justiz ist den "Tätern" nach langem Zögern auf der Spur,
wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts München zeigt:
Nach Ansicht der Richter, die den zugrundeliegenden Fall
zu entscheiden hatten, stellt dabei schon die fehlende
Dokumentation eines Risiko-Früherkennungssystems einen
schwerwiegenden Rechtsverstoß des Vorstands dar, der die
außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Im Rahmen
solcher Verstöße kommt es nicht einmal auf eine Absicht
an - es genügt alleine die objektive Pflichtverletzung.
Es nützt dem Betroffenen auch nichts, sich darauf zu
berufen, dass der Sachverhalt nicht in seinen Kompetenz-
und Verantwortungsbereich gefallen sei - die Gerichte
gehen von einer "Gesamtverantwortung" des Vorstandes
aus.
Compliance betrifft in hohem Maße auch die IT, weil in
modernen Unternehmen viele Prozesse mittlerweile
automatisiert und damit häufig nur schwer zu
kontrollieren sind und schnell aus dem Ruder laufen.
"Die striktere Verfolgung solcher Pflichtverletzungen
sollte für die Unternehmenslenker hierzulande schon
Anlass zur Sorge sein", mahnt Eckhard Völcker, selbst
Vorstandsvorsitzender bei der Völcker Informatik AG in
Berlin. "Die Zeiten, in denen Verstöße gerade gegen die
IT-Compliance als Kavaliersdelikt angesehen wurden, sind
vorbei." Das Problem müsse nach den alarmierenden
Gerichtsurteilen zügig analysiert und der Einhaltung von
Gesetzen, Richtlinien sowie freiwilligen Kodizes der ihr
zustehende hohe Priorisierungsgrad eingeräumt werden.
Als äußerst wirksam hat sich dabei die Einführung eines
Identity-Management-Systems erwiesen. Eckhard Völcker: "IT-Compliance
setzt voraus, dass jede einzelne Nutzerberechtigung
eindeutig einer bestimmten Person im Unternehmen
zuzuordnen ist." Mit den entsprechenden Systemen sei es
heute möglich, gesetzliche und unternehmensinterne
Vorgaben automatisch in Richtlinien für die Vergabe von
Benutzer- und Zugriffsrechten zu übersetzen. Damit könne
auch sicher gestellt werden, dass jeder Mitarbeiter nur
die IT-Berechtigungen erhält, die für seine spezielle
Position im Unternehmen zugelassen sind. Im Rahmen der
präventiven Kontrolle würden außerdem beantragte und
automatisch zugewiesene Berechtigungen auf ihre
Zulässigkeit hin überprüft.
"Ein weiterer Eckpfeiler bei der Verwaltung von
Benutzerrechten und der Einhaltung von Richtlinien, die
die IT-Compliance betreffen, ist Transparenz", so
Eckhard Völcker weiter. "Es muss auf einen Blick
erkennbar sein, wer in einem IT-System wann welche
Handlungen vorgenommen hat und ob er dazu berechtigt
war." Auf diese Weise könne für jeden Mitarbeiter - auch
für Vorstände und Geschäftsführer - festgestellt werden,
ob die betroffene Person sich an die Vorschriften
gehalten hat. Der Missbrauch von Benutzerrechten und der
Verstoß gegen die IT-Compliance eines Unternehmens kann
damit "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden."
Völcker Informatik ist führender Anbieter von Identity
Management und Auditing Systemen, einem zentralen
Element bei der Etablierung eines möglichst hohen
Niveaus der Datensicherheit in jedem Unternehmen und
jeder Behörde. Viele Konzerne, mittelständische Firmen
und öffentliche Einrichtungen verlassen sich heute
bereits bei der Verwaltung ihrer Zugriffsrechte auf die
Völcker-Software ActiveEntry, die alle Bereiche des
Identity Management einschließlich User Provisioning und
Identity Auditing umfasst. Zu den Kunden des 1995 in
Berlin gegründeten Unternehmens zählen unter anderen
AOK, Bofrost, Creditreform, verschiedene Industrie- und
Handelskammern, Bayer Schering Pharma, die
Landeshauptstadt München, Vattenfall und Veltins.
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