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Bundesverband Personalvermittlung begrüßt die Verlängerung des Vermittlungsgutscheins bis Ende 2010

[Crosswater Systems]

Bonn, Wiesbaden, 06. August 2007
Mit der heutigen Einigung der Koalition auf die Verlängerung des Vermittlungsgutscheins haben Private Arbeitsvermittler nun mehr Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Davon werden auch die Arbeitssuchenden profitieren. Der Bundesverband Personalvermittlung e.V. (BPV) begrüßt die frühe Entscheidung der Koalition, den Vermittlungsgutschein, der Ende 2007 auslaufen würde, drei Jahre zu verlängern.

Auch die weitgehende Beibehaltung der bisherigen Rahmenbedingungen sei von Vorteil, weil die Vermittlungsarbeit so Ruhe und Kontinuität bekomme. Mit der Weiterführung des Vermittlungsgutscheins wird seine Rolle als verlässlich funktionierendes Arbeitsförderungsinstrument untermauert, so der BPV.

Anke Peiniger

Anke Peiniger

„Wir begrüßen die Verlängerung des Vermittlungsgutscheins (VGS). Aus Sicht der im Qualitätsverband BPV zusammen geschlossenen Personalvermittler wissen wir um die Wirkungskraft dieses seit 2002 bestehenden Instruments. Viele unserer Vermittler engagieren sich seither und tragen zu den erfreulichen Vermittlungszahlen bei – 63.000 eingelöste Vermittlungsgutscheine in 2006. Auch der Hartz-Evaluationsbericht der Bundesregierung hebt die
positiven Effekte des Gutscheins hervor.

Umso mehr hätte sich der BPV gewünscht, dass mit der Verlängerung auch Hartz IV-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den VGS bekommen hätten. Aber auch in Zukunft gilt: Wer Arbeitslosengeld II (SGB II) erhält, hat keinen Rechtsanspruch auf den Gutschein. Er ist vom Ermessen des Ausstellers (entweder optierende Kommunen oder Arbeitsgemeinschaft) abhängig. Im Ermessen der Behörden steht es auch, ob ein Vermittler für eine getätigte Vermittlung 1.500 Euro oder nur 1.000 Euro als zweite Tranche erhält. Hier fordert der BPV klare Entscheidungskriterien.

Dass die Wartezeit, bis ein Arbeitsloser Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat, von 6
Wochen auf 2 Monate verlängert wurde, ist für den BPV unter Qualitätssicherungsaspekten
nachvollziehbar. „Diese Einschränkung ist für die Beteiligten tragbar. Wenn dies dazu beiträgt,
unerwünschte Mitnahmeeffekte zu verhindern, dann sind wir dabei“, so die BPV-Vorsitzende
Anke Peiniger. Insgesamt gibt sie sich mit der heutigen Entscheidung zufrieden: „Der Kern unserer Forderungen ist erfüllt, wir können uns darauf einstellen und die Bundesagentur
tatkräftig unterstützen“, versichert sie.

Über den Bundesverband Personalvermittlung

Der Bundesverband Personalvermittlung e. V. (BPV) wurde bereits 1994 als Interessensvertretung
professioneller Personalvermittler gegründet. Die im BPV organisierten
Unternehmen sind mit 800 Vermittlungsbüros im Bundesgebiet vertreten. Die Einhaltung
der Qualitätsstandards sind verpflichtend für jedes BPV-Mitglied.

Informationen unter www.bpv-info.de
BUNDESVERBAND PERSONAL-VERMITTLUNG E.V.
PRESSESTELLE
AASTR. 67
65195 WIESBADEN
TELEFON:
06 11 - 40 18 61
FAX: 06 11 - 40 80 69 9
GESCHÄFTSFÜHRUNG
PRINZ-ALBERT-STR. 73
53113 BONN
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02 28 - 63 00 78
FAX: 02 28 - 76 61 22 6
PRESSEINFORMATION
 

KONTAKT:
Pressestelle BPV
Sieglinde Schneider
Tel.: 0611/ 4018-61
Fax: 0611/4 08 06-99
E-Mail: sieglinde.schneider@accente.de
www.bpv-info.de

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