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Ein Jahr Gründungszuschuss – 100.000 gefördert - Weniger Gründer, aber mit besten Erfolgschancen

[Crosswater Systems] 7.8.2007

(gruendungszuschuss.de) Vor einem Jahr, am 1. August 2006 wurden Ich-AG und Überbrückungsgeld durch den neuen Gründungszuschuss ersetzt. Seitdem erhielten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 105.761 Gründer eine Zusage über die Förderung. Nach Berechnungen von gruendungszuschuss.de wurde also bereits am 10. Juli die 100.000ste Förderzusage erteilt. Unter Einbeziehung weiterer Förderinstrumente - wie dem Arbeitslosengeld-II-Empfängern offen stehenden Einstiegsgeld - wurden in den vergangenen zwölf Monaten insgesamt 156.572 Gründungen gefördert.

Zum Vergleich: In den ersten zwölf Monaten nach Einführung der Ich-AG, also von Januar bis Dezember 2003, hatten 97.253 Gründer diese Förderung beantragt. Allerdings gab es zu dieser Zeit neben der Ich-AG zusätzlich auch noch das Überbrückungsgeld, so dass die Gesamtzahl der geförderten Gründungen weit höher war. Insgesamt wurden damals 256.221 Gründungen gefördert.

Quelle: gruendungszuschuss.de, Bundesagentur für Arbeit. Download mit exakten monatlichen Zahlen als Excel-Datei hier.

Weniger Gründungen, aber höhere Qualität

Warum ist die Zahl der Gründer so stark rückläufig? Andreas Lutz von der Informations-Website www.gruendungszuschuss.de: „Aufgrund der guten Konjunktur machen sich nur noch diejenigen selbständig, die das auch wirklich wollen.“ Der positive Effekt: Die Qualität der Gründungsvorhaben nimmt zu, zugleich sind die Erfolgschancen aufgrund der hohen Nachfrage so gut wie lange nicht mehr. Besonders deutlich zeigt sich das bei IT-Spezialisten, die oft schon kurz nach der Gründung Aufträge ablehnen müssen.

Ein weiterer Grund ist der noch relativ geringe Bekanntheitsgrad des neuen Förderinstruments. Lutz: „Der Gründungszuschuss ist im Vergleich zur Ich-AG noch ein Geheimtipp. Die wenigsten wissen zum Beispiel, dass er unter bestimmten Bedingungen auch dann bezahlt wird, wenn man selbst gekündigt hat.“

Bis zu 24.000 Euro Förderung

Die Höhe des Gründungszuschuss richtet sich nach dem Arbeitslosengeld I-Anspruch. In den ersten neun Monaten wird er zuzüglich einer monatliche Pauschale von 300 Euro ausbezahlt. Er kann um weitere sechs Monate verlängert werden, in denen dann nur noch die Pauschale von 300 Euro fließt. Der Gründer kann beliebig viel hinzuverdienen, der Zuschuss ist steuerfrei.

Insgesamt beträgt die Förderung bei Hauptverdienern mit Kind bis zu 24.000 Euro, bei Singles bis zu 19.000 Euro. Voraussetzung ist ein Restanspruch auf mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I zum Zeitpunkt der Gründung. Deshalb darf man sich mit der Beantragung des Gründungszuschusses nicht zu viel Zeit lassen: Immer wieder, so berichtet Lutz, gibt es Fälle, in denen Gründer aus Unkenntnis der genauen Regeln die 90-Tages-Frist versäumen und dann keinerlei Förderung erhalten.

gruendungszuschuss.de unterstützt Gründer beim Schreiben des Businessplans und Beantragen der Förderung durch Bücher, Workshops, Beratung und Software-Tools.

PRESSEKONTAKT:
Dr. Andreas Lutz,
Telefon (089) 51 65 79 80,

lutz@gruendungszuschuss.de,
www.gruendungszuschuss.de/presse.

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