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BA-Daten geben keinen Hinweis auf Umfang von Schwarzarbeit

[Crosswater Systems]

Zu den in der FAZ am 2. Juni und 5. Juni erschienenen Berichten („Hälfte der Arbeitslosen arbeitet offenbar schwarz“ „Schwarzarbeit auch unter West-Arbeitslosen“) erklärt die Bundesagentur für Arbeit (BA):

Die BA hat keine Veranlassung, alle Arbeitslosen pauschal zu verurteilen und als Schwarzarbeiter abzustempeln. Natürlich gibt es unter den Arbeitslosen auch schwarze Schafe. Die Aufgabe der BA ist es, im Interesse der Beitrags- und Steuerzahler in diesen Fällen Leistungsmissbrauch aufzudecken und Sozialleistungen nicht weiter zu zahlen. Die BA nutzt dazu auch die Möglichkeiten des Gesetzes, Arbeitswilligkeit und Verfügbarkeit von Arbeitslosen zu prüfen. Sofern sich bei einer solchen Überprüfung Arbeitslose aus dem Leistungsbezug abmelden, kann das zwar auf Schwarzarbeit hinweisen. Es kann aber auch andere Ursachen haben.

Bei den aus Sachsen-Anhalt und Thüringen genannten Werten, wonach sich 47 Prozent von den angeschriebenen Arbeitslosen aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet hätten, handelt es sich um eine interne Abfrage mit einer sehr kleinen Stichprobe. Die Werte sind nicht repräsentativ und lassen keinen Schluss auf alle arbeitslosen Bauarbeiter, Reinigungskräfte oder Verkäufer zu. Darüber hinaus ist nicht bekannt, warum sich Arbeitslose abgemeldet haben.

Die im letzten FAZ-Bericht erwähnten 143.000 Arbeitslosen, die in den Agenturen für Arbeit in den ersten vier Monaten dieses Jahres wegen fehlender Mitwirkung oder fehlender Verfügbarkeit aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet wurden, können nicht pauschal als Schwarzarbeiter bezeichnet werden. Hierunter fallen zum Beispiel auch Abmeldungen von Eltern, die wegen fehlender Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, oder Abmeldungen nachdem Arbeitslose dreimal unentschuldigt einen Termin versäumt haben. Aus diesen Zahlen auf das Ausmaß der Schwarzarbeit unter Arbeitslosen zu schließen, ist nicht seriös.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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