Kündigung à la AGG: Zwischen Scylla und Charybdis
[Crosswater Systems]
16.6.2007. Gregor Thüsing lehrt Arbeitsrecht und Recht
der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn und
fokussiert in einem Artikel in der
FAZ das Dilemma des Arbeitgebers bei der
Sozialauswahl anlässlich einer betrieblichen Kündigung.
Die aktuelle Rechtssprechung zwingt Arbeitgeber in einen
fast schon klassischen Konflikt, wie er in der "Scylla
und Charybdis"-Episode der Homer-Illias dem Antiken-Held
Odysseus widerfuhr.
Die modernen Verkörperungen von Scylla und Charybdis
sind das Kündigungsschutzgesetz, das mit seiner Norm der
Sozialauswahl Arbeitgeber zwingt, bei betriebsbedingten
Kündigungen das Alter und die Betriebszugehörigkeit zu
berücksichtigen. Auf der gegenüberliegenden Seite liegt
die Jura-Charybdis in der Form des Europarechts bzw. das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches die
Ungleichbehandlung nach dem Alter verbietet.
Thüsing beschreibt in seinem Artikel die Situation
als einen fast schon antiken Konflikt: "Denn die etwas
blauäugige, weil eindeutig europarechtswidrige
Behauptung des deutschen Gesetzgebers in § 2 Absatz 4
AGG, das neue Diskriminierungsrecht sei auf Kündigungen
nicht anwendbar, überzeugt zu Recht die Gerichte nicht.
Das Arbeitsgericht Osnabrück hat dies in einer
Entscheidung vom 5. Februar überzeugend dargelegt (Az.:
3 Ca 724/06, F.A.Z. vom 3. Mai). Der Arbeitgeber muss
sich also entscheiden zwischen Scylla und Charybdis. Er
muss den schmalen Weg zwischen einer zu geringen und
einer zu starken Gewichtung des Alters und der
Betriebszugehörigkeit finden. Denn auch eine
Differenzierung nach Betriebszugehörigkeit kann eine
mittelbare Altersdiskriminierung darstellen, sind doch
beide Merkmale eng miteinander verbunden: Der 20-Jährige
hat nun einmal keine 15-jährige Betriebszugehörigkeit.
Für die Neuausrichtung der Sozialauswahl werden in
ersten Stellungnahmen verschiedene Lösungswege
vorgeschlagen."
Ob diese Konflikte in den relevanten Gesetzen durch
die aktuellen Rechtssprechung in absehbarer Zeit
zweifelsfrei und in einem überschaubaren Zeithorizont
gelöst werden, sei dahingestellt. Die Maschinerie des
Gesetzgebers mahlt langsam und bedächtig, auch die
Irrfahrten des Antiken-Held Odysseus dauerten 10 Jahre,
bis er wieder in seiner Heimat Ithaka anlangte.
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