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IAB-Studie untersucht Auswirkungen von
Eingliederungszuschüssen: Die Geförderten profitieren
[Crosswater Systems] 30.
April 2007. Die Beschäftigungschancen von Personen, die
mit Eingliederungszuschüssen gefördert wurden, sind noch
drei Jahre danach besser als die vergleichbarer
ungeförderter Arbeitsloser, zeigt eine aktuelle Studie
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB). Wegen möglicher Mitnahme- und
Substitutionseffekte bedeute dies aber noch nicht, dass
Eingliederungszuschüsse die Arbeitslosigkeit insgesamt
senken, warnen die Autorinnen der Studie. Sie sprechen
sich deshalb dafür aus, weiterhin nur Personen mit
besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern.
Die IAB-Studie untersucht die mittelfristigen
Auswirkungen von Eingliederungszuschüssen auf die
Erwerbsverläufe von Personen, die im zweiten Quartal
2002 aus der Arbeitslosigkeit in eine geförderte
Beschäftigung eingetreten sind. Die Wirkung der
Zuschüsse wird durch den Vergleich mit einer Gruppe
nicht geförderter Arbeitsloser geschätzt.
Drei Jahre nach Förderbeginn ist der Anteil von Personen
in regulärer Beschäftigung in den untersuchten Gruppen
der Geförderten immer noch um 26 bis 42 Prozentpunkte
höher als in den Vergleichsgruppen. Besonders
erfolgreich seien die Eingliederungszuschüsse bei den
geförderten Frauen in Ostdeutschland, so die IAB-Studie.
"Eingliederungszuschüsse weisen grundsätzlich das
Potenzial auf, Personen mit Vermittlungshemmnissen in
den Arbeitsmarkt zu integrieren", lautet das Fazit der
Arbeitsmarktforscherinnen. Da es Nebeneffekte wie
Mitnahme und Substitution geben könnte, bedeute dies
aber noch nicht, dass Eingliederungszuschüsse die
Arbeitslosigkeit insgesamt senken, warnen die Autorinnen
der Studie. Sie sprechen sich dafür aus, weiterhin nur
Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu
fördern und raten von einer "allzu großzügigen
Vergabepraxis" ab.
Die IAB-Studie kann unter
http://doku.iab.de/kurzber/2007/kb0907.pdf
abgerufen werden.
Eingliederungszuschüsse zum Lohn
können zeitlich begrenzt an Arbeitgeber gewährt
werden. Sie sollen bewirken, dass Unternehmen
Personen einstellen, die ohne Förderung die
Eintrittsbarriere nicht genommen hätten. Die
Förderdauer beträgt maximal 12 Monate, bei Älteren
ab 50 Jahren maximal 36 Monate. Der Förderhöchstsatz
beträgt 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Für
behinderte Menschen gelten gesonderte
Förderkonditionen.
Eingliederungszuschüsse sind neben
Arbeitsgelegenheiten, Trainings- und
Weiterbildungsmaßnahmen sowie der Förderung von
Existenzgründungen eines der wichtigsten Instrumente
aktiver Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Im Jahr
2006 wurde die Einstellung von knapp 230.000
Personen mit einem Eingliederungszuschuss
unterstützt. |
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Wolfgang Braun,
Christiane Spies
90327 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946
E-Mail
wolfgang.braun@iab.de
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