Arbeitsmarkt Banken-IT: MiFID hält
Finanzdienstleister in Atem
[Crosswater Systems]. 9.3.2007. Die Kreditinstitute in
Deutschland haben Nachholbedarf bei der Umsetzung der
europäischen Richtlinie Markets in Financial Instruments
Directive (MiFID). Das EU-Gesetz regelt für die gesamte
Europäische Union den Anlegerschutz und das Kapitalrecht
neu. Viele der bisher erarbeiteten Konzeptionen weisen
jedoch Lücken auf und werden so den Anforderungen der
Brüsseler Finanzwächter nicht gerecht. Den Banken und
Wertpapierinstituten bleibt für Korrekturen nicht mehr
viel Zeit. Der Grund ist die Verschiebung des
Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens zur
MiFID-Umsetzung von ursprünglich Januar auf inzwischen
Mai dieses Jahres durch die Bundesregierung.
Damit verzögert sich der Starttermin für die
Finanzdienstleister, ihre Systeme gesetzeskonform
umzustellen. Denn der endgültige Umsetzungstermin war
von der EU-Kommission zuvor verbindlich auf den 1.
November 2007 festgesetzt worden. Bei verspäteter
Umsetzung drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen und
schlimmstenfalls zivilrechtliche Haftungsansprüche. Dies
ist das Ergebnis einer aktuellen Markteinschätzung der
Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting.
Insbesondere die neuen Provisions(ausnahme)regelungen
machen den Topentscheidern Kopfzerbrechen. Denn die
Annahme von Anreizzahlungen ist nach dem EU-Gesetz
grundsätzlich unzulässig. Die Kreditinstitute dürfen
künftig nur noch Zahlungen der Verbraucher annehmen, die
von ihnen schriftlich bewilligt wurden. Die Provision
muss dabei ausschließlich darauf abzielen, dass sich die
Qualität der erbrachten Dienstleistungen dadurch
verbessert. Die Finanzdienstleister arbeiten daher
entsprechende Verträge aus. Darüber hinaus sind die
Institute dazu angehalten, Grundsätze für die
Ausführungen von Aufträgen, die so genannte Best
Execution Policy, festzulegen. Dazu gehört
beispielsweise eine Dokumentation der Handelsplätze, an
denen Aufträge ausgeführt werden.
Um die MiFID fristgerecht zum 1. November 2007
umzusetzen, bedarf es aus Sicht der Unternehmensberatung
Steria Mummert Consulting in vielen Häusern noch
erheblicher Anstrengungen. Für Wertpapierdienstleister
empfiehlt es sich deshalb, die bislang erarbeiteten
Ergebnisse im Rahmen eines sogenannten MiFID-Audits
überprüfen zu lassen. „Dieses Vorgehen legt die Lücken
in den Konzeptionen offen. Zudem kann der erforderliche
Arbeitsaufwand exakter abgeschätzt und die
Projektorganisation auf MiFID-Tauglichkeit überprüft
werden“, so Helmut Hentze, MiFID-Experte von Steria
Mummert Consulting. Die Ergebnisse schaffen den
Finanzdienstleistern zudem zusätzliche Sicherheit und
können als Basis für die Folge-Aktivitäten genutzt
werden.
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