Erklärungsbedarf: Bundesagentur liefert
weiterhin Stellenangebote an Optionskommunen und
Stellenbörsen
[Crosswater Systems] In den vergangenen Wochen sind
mehrere Medienberichte erschienen, in denen die
Bundesagentur für Arbeit (BA) wegen ihrer neuen
Kooperationsmodelle zur Weitergabe von Stellenangeboten
aus ihrer Online-Jobbörse kritisiert wird. Heute
berichtet das Handelsblatt, die BA gewähre privaten
Jobbörsen keinen Zugriff mehr auf ihre Stellenangebote.
Weiter heißt es in dem Bericht „offenbar wolle die BA
ihren Stellenpool wieder monopolisieren.“ Diese
Behauptung ist falsch. Die BA richtet sich bei der
Weiterleitung von Stellenangeboten nach der Entscheidung
des Arbeitgebers.
Bei der Weitergabe von Stellenangeboten sind zwei
Kooperationspartner zu unterscheiden:
1.
Optionskommunen, die die Betreuung von Arbeitslosengeld
II-Empfängern in Eigenregie übernommen haben und 2.
private Online-Stellenbörsen.
Kooperation mit Optionskommunen
Im Bundesgebiet haben sich 69 Kommunen für die
Optionslösung entschieden. Hauptargument für die Option
war, dass die Kommunen die lokale Wirtschaft besser
kennen, näher an den Unternehmen seien und damit besser
als die BA Stellen einwerben können. Heute fordern
Optionskommunen wie der Main-Kinzig-Kreis sogar vor
Gericht die Weitergabe der bei der BA registrierten
Stellen. Immer wieder wird behauptet, die BA verweigere
eine Kooperation. Das ist falsch. Die BA bietet den
Optionskommunen eine umfassende Weiterleitung aller
Stellenangebote an, die der BA von Arbeitgebern zur
Besetzung ge-meldet werden.
Bei einem sehr geringen Teil werden die Stellen anonym,
also ohne Arbeitgeberkontaktdaten übermittelt. Das
geschieht aber auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitgeber
und betrifft zurzeit etwa ein Prozent der Stellen.
Voraussetzung für die Datenübermittlung ist lediglich
eine Schnittstelle zur Datenübermittlung auf Seiten der
Kommunen. Die dafür erforderliche Software wird ihnen
von der BA kostenlos zur Verfügung gestellt. Vereinbart
werden technische Datensicherheitsstandards, der
Ausschluss missbräuchlicher Verwendung der Daten und die
Gegenseitigkeit der Datenübermittlung. Diese Position
wird von der aus Vertretern von Arbeitgebern,
Arbeitnehmern, Bund, Ländern und Kommunen bestehenden
Selbstverwaltung der BA unterstützt und von nahezu allen
Kommunen als ausreichend bewertet. In den wenigen
Konfliktfällen geht es vor allem um die Weiterleitung
der vollen Arbeitgeberkontaktdaten bei anonymisierten
Stellenangeboten.
Kooperation mit Online-Jobbörsen
Seit dem Start der Online-Jobbörse unter
www.arbeitsagentur.de kooperiert die BA mit
kommerziellen Jobbörsen, die mit dem kostenlosen Inhalt
der BA Geld verdient haben. Bislang wurden alle
Stellenangebote an die privaten Kooperationspartner
weitergeleitet. Das hat aber zu Beschwerden von
Arbeitgebern geführt, die ihre Stellenangebote nur über
das BA-Internet veröffentlichen wollten oder zumindest
nur bei einzelnen von ihnen ausgewählten privaten
Jobportalen. Daher hat die BA das Kooperationsmodell mit
privaten Jobbörsen verändert und bereits Mitte
vergangenen Jahres die bestehenden Verträge gekündigt
und neue Verträge angeboten.
Kernpunkt der neuen Vereinbarung ist, dass künftig nur
noch Stellenangebote an private Jobbörsen weitergeleitet
werden, wenn der Arbeitgeber dieser Weiterleitung
ausdrücklich zugestimmt hat. Mit einem Klick kann der
Arbeitgeber seine Stellen an alle Kooperationspartner
weiterleiten oder einzelne davon herausnehmen.
Außerdem erwartet die BA, dass die Kooperation keine
Einbahnstraße ist. Die Weitergabe von Stellenangeboten
der BA erfolgt unter der Bedingung, dass die privaten
Kooperationspartner ebenfalls Stellenangebote an die
Jobbörse der BA liefern.
Der Verwaltungsrat der BA hat bei seiner heutigen
Sitzung dem Vorstand für diese neuen Kooperationsmodelle
ausdrücklich seine Unterstützung zugesagt.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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