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Erklärungsbedarf:  Bundesagentur liefert weiterhin Stellenangebote an Optionskommunen und Stellenbörsen

[Crosswater Systems] In den vergangenen Wochen sind mehrere Medienberichte erschienen, in denen die Bundesagentur für Arbeit (BA) wegen ihrer neuen Kooperationsmodelle zur Weitergabe von Stellenangeboten aus ihrer Online-Jobbörse kritisiert wird. Heute berichtet das Handelsblatt, die BA gewähre privaten Jobbörsen keinen Zugriff mehr auf ihre Stellenangebote. Weiter heißt es in dem Bericht „offenbar wolle die BA ihren Stellenpool wieder monopolisieren.“ Diese Behauptung ist falsch. Die BA richtet sich bei der Weiterleitung von Stellenangeboten nach der Entscheidung des Arbeitgebers.

Bei der Weitergabe von Stellenangeboten sind zwei Kooperationspartner zu unterscheiden:
1. Optionskommunen, die die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern in Eigenregie übernommen haben und 2. private Online-Stellenbörsen.

Kooperation mit Optionskommunen
Im Bundesgebiet haben sich 69 Kommunen für die Optionslösung entschieden. Hauptargument für die Option war, dass die Kommunen die lokale Wirtschaft besser kennen, näher an den Unternehmen seien und damit besser als die BA Stellen einwerben können. Heute fordern Optionskommunen wie der Main-Kinzig-Kreis sogar vor Gericht die Weitergabe der bei der BA registrierten Stellen. Immer wieder wird behauptet, die BA verweigere eine Kooperation. Das ist falsch. Die BA bietet den Optionskommunen eine umfassende Weiterleitung aller Stellenangebote an, die der BA von Arbeitgebern zur Besetzung ge-meldet werden.

Bei einem sehr geringen Teil werden die Stellen anonym, also ohne Arbeitgeberkontaktdaten übermittelt. Das geschieht aber auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitgeber und betrifft zurzeit etwa ein Prozent der Stellen.

Voraussetzung für die Datenübermittlung ist lediglich eine Schnittstelle zur Datenübermittlung auf Seiten der Kommunen. Die dafür erforderliche Software wird ihnen von der BA kostenlos zur Verfügung gestellt. Vereinbart werden technische Datensicherheitsstandards, der Ausschluss missbräuchlicher Verwendung der Daten und die Gegenseitigkeit der Datenübermittlung. Diese Position wird von der aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Bund, Ländern und Kommunen bestehenden Selbstverwaltung der BA unterstützt und von nahezu allen Kommunen als ausreichend bewertet. In den wenigen Konfliktfällen geht es vor allem um die Weiterleitung der vollen Arbeitgeberkontaktdaten bei anonymisierten Stellenangeboten.


Kooperation mit Online-Jobbörsen
Seit dem Start der Online-Jobbörse unter www.arbeitsagentur.de kooperiert die BA mit kommerziellen Jobbörsen, die mit dem kostenlosen Inhalt der BA Geld verdient haben. Bislang wurden alle Stellenangebote an die privaten Kooperationspartner weitergeleitet. Das hat aber zu Beschwerden von Arbeitgebern geführt, die ihre Stellenangebote nur über das BA-Internet veröffentlichen wollten oder zumindest nur bei einzelnen von ihnen ausgewählten privaten Jobportalen. Daher hat die BA das Kooperationsmodell mit privaten Jobbörsen verändert und bereits Mitte vergangenen Jahres die bestehenden Verträge gekündigt und neue Verträge angeboten.

Kernpunkt der neuen Vereinbarung ist, dass künftig nur noch Stellenangebote an private Jobbörsen weitergeleitet werden, wenn der Arbeitgeber dieser Weiterleitung ausdrücklich zugestimmt hat. Mit einem Klick kann der Arbeitgeber seine Stellen an alle Kooperationspartner weiterleiten oder einzelne davon herausnehmen.

Außerdem erwartet die BA, dass die Kooperation keine Einbahnstraße ist. Die Weitergabe von Stellenangeboten der BA erfolgt unter der Bedingung, dass die privaten Kooperationspartner ebenfalls Stellenangebote an die Jobbörse der BA liefern.

Der Verwaltungsrat der BA hat bei seiner heutigen Sitzung dem Vorstand für diese neuen Kooperationsmodelle ausdrücklich seine Unterstützung zugesagt.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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