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Aufsichtsräte: Bezahlung mangelhaft – Effizienzprüfung hinkt hinterher

Gummersbach, 12. Dezember 2006 Von einer angemessenen Höhe sind die Bezüge deutscher Aufsichtsräte nach wie vor weit entfernt. Rund 25 Prozent der Unternehmen zahlt seinen Räten lediglich 5.000 Euro im Jahr. Mehr als 50 Prozent zahlen nicht mehr als 10.000 Euro und sechs Prozent entlohnen die Mitglieder ihres Kontrollgremiums mit Jahresgesamtbezügen von mehr als 50.000 Euro. Im Durchschnitt verdient der Aufsichtsrat eines deutschen Unternehmens 15.800 Euro. Damit haben sich die Bezüge seit dem Jahr 1964 lediglich verdoppelt. Da sich im gleichen Zeitraum die Lebenshaltungskosten verdreifacht haben, muss man von einem realen Einkommensverlust der Aufsichtsräte sprechen. Die Bezüge der Vorstände stiegen im gleichen Zeitraum um mehr als das Siebenfache. Lag die Aufsichtsratsvergütung 1964 noch bei immerhin 13 Prozent der Vorstandsbezüge, so erreicht sie heute gerade einmal vier Prozent. Dies sind Ergebnisse der „Aufsichtsratsstudie 2006“, durchgeführt von der Managementberatung Kienbaum. Im Rahmen der Studie wurden die Geschäftsberichte von 1.512 Unternehmen analysiert.

„Der Vergütungsvergleich zwischen Vorständen und Aufsichtsräten macht deutlich, dass wir bei Ausgestaltung und Höhe der Aufsichtsratsbezüge erheblichen Nachholbedarf haben. Dabei geht es als Bezugsgröße nicht primär um die Vorstandsbezüge. Die Entwicklung zeigt aber ein Missverhältnis auf. Parallel zu den Vorständen haben die Aufsichtsräte heute einen deutlich größeren Verantwortungsbereich. Dies muss entsprechend vergütet werden. Im Mittelpunkt sollte dabei – wie auch für Vorstände – eine erfolgsabhängige Vergütung auf Basis langfristiger und Wert schaffender Unternehmensziele stehen“, sagt Alexander von Preen, Geschäftsführer von Kienbaum.

Individuelle Ausweisung setzt sich durch - Professionelle Effizienzprüfung gefragt

Die im Corporate Governance-Kodex geforderte individualisierte Ausweisung der Aufsichtsratsvergütung setzt sich durch. Zwar weisen insgesamt betrachtet lediglich 10 Prozent der Unternehmen die Bezüge individualisiert aus. Im Falle der börsennotierten Unternehmen wird die Kodex-Empfehlung aber immerhin von 60 Prozent umgesetzt, während die DAX-30-Unternehmen bereits zu 90 Prozent die Gehälter individuell ausweisen.

Die ebenfalls im Corporate Governance-Kodex geforderte Effizienz-Prüfung der Aufsichtsräte führt zumindest in der Informationspolitik hingegen noch ein Schattendasein. Lediglich zwölf der DAX-30-Unternehmen machen in ihren Geschäftsberichten Angaben hierzu; in nur fünf Fällen wird auch darüber informiert, welchen Inhalt die durchgeführte Effizienzprüfung hatte bzw. wie intensiv geprüft worden ist.

„Die deutschen Unternehmen setzen nun langsam die Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex um. Es fehlt aber noch deutlich an Professionalisierung. Das gilt für die Höhe und Ausgestaltung der Vergütung genauso wie für die neutrale Form und sachgerechte Kommunikation der Effizienzprüfung für Öffentlichkeit und Hauptversammlung“, sagt Karl-Friedrich Raible, Projektleiter der Studie bei Kienbaum. „Ziele der Effizienzprüfung müssen sein, eine verbesserte Organisation des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse sowie mehr Effizienz in der Arbeit, eine verbesserte Kommunikation mit dem Vorstand sowie eine positive Außenwirkung und nicht zuletzt die Erfüllung der Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex.“

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