Aufsichtsräte: Bezahlung mangelhaft –
Effizienzprüfung hinkt hinterher
Gummersbach, 12. Dezember 2006 Von einer angemessenen
Höhe sind die Bezüge deutscher Aufsichtsräte nach wie
vor weit entfernt. Rund 25 Prozent der Unternehmen zahlt
seinen Räten lediglich 5.000 Euro im Jahr. Mehr als 50
Prozent zahlen nicht mehr als 10.000 Euro und sechs
Prozent entlohnen die Mitglieder ihres Kontrollgremiums
mit Jahresgesamtbezügen von mehr als 50.000 Euro. Im
Durchschnitt verdient der Aufsichtsrat eines deutschen
Unternehmens 15.800 Euro. Damit haben sich die Bezüge
seit dem Jahr 1964 lediglich verdoppelt. Da sich im
gleichen Zeitraum die Lebenshaltungskosten verdreifacht
haben, muss man von einem realen Einkommensverlust der
Aufsichtsräte sprechen. Die Bezüge der Vorstände stiegen
im gleichen Zeitraum um mehr als das Siebenfache. Lag
die Aufsichtsratsvergütung 1964 noch bei immerhin 13
Prozent der Vorstandsbezüge, so erreicht sie heute
gerade einmal vier Prozent. Dies sind Ergebnisse der
„Aufsichtsratsstudie 2006“, durchgeführt von der
Managementberatung Kienbaum. Im Rahmen der Studie wurden
die Geschäftsberichte von 1.512 Unternehmen analysiert.
„Der Vergütungsvergleich zwischen Vorständen und
Aufsichtsräten macht deutlich, dass wir bei
Ausgestaltung und Höhe der Aufsichtsratsbezüge
erheblichen Nachholbedarf haben. Dabei geht es als
Bezugsgröße nicht primär um die Vorstandsbezüge. Die
Entwicklung zeigt aber ein Missverhältnis auf. Parallel
zu den Vorständen haben die Aufsichtsräte heute einen
deutlich größeren Verantwortungsbereich. Dies muss
entsprechend vergütet werden. Im Mittelpunkt sollte
dabei – wie auch für Vorstände – eine erfolgsabhängige
Vergütung auf Basis langfristiger und Wert schaffender
Unternehmensziele stehen“, sagt Alexander von Preen,
Geschäftsführer von Kienbaum.
Individuelle Ausweisung setzt sich durch -
Professionelle Effizienzprüfung gefragt
Die im Corporate Governance-Kodex geforderte
individualisierte Ausweisung der Aufsichtsratsvergütung
setzt sich durch. Zwar weisen insgesamt betrachtet
lediglich 10 Prozent der Unternehmen die Bezüge
individualisiert aus. Im Falle der börsennotierten
Unternehmen wird die Kodex-Empfehlung aber immerhin von
60 Prozent umgesetzt, während die DAX-30-Unternehmen
bereits zu 90 Prozent die Gehälter individuell
ausweisen.
Die ebenfalls im Corporate Governance-Kodex geforderte
Effizienz-Prüfung der Aufsichtsräte führt zumindest in
der Informationspolitik hingegen noch ein
Schattendasein. Lediglich zwölf der DAX-30-Unternehmen
machen in ihren Geschäftsberichten Angaben hierzu; in
nur fünf Fällen wird auch darüber informiert, welchen
Inhalt die durchgeführte Effizienzprüfung hatte bzw. wie
intensiv geprüft worden ist.
„Die deutschen Unternehmen setzen nun langsam die
Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex um. Es fehlt
aber noch deutlich an Professionalisierung. Das gilt für
die Höhe und Ausgestaltung der Vergütung genauso wie für
die neutrale Form und sachgerechte Kommunikation der
Effizienzprüfung für Öffentlichkeit und
Hauptversammlung“, sagt Karl-Friedrich Raible,
Projektleiter der Studie bei Kienbaum. „Ziele der
Effizienzprüfung müssen sein, eine verbesserte
Organisation des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse
sowie mehr Effizienz in der Arbeit, eine verbesserte
Kommunikation mit dem Vorstand sowie eine positive
Außenwirkung und nicht zuletzt die Erfüllung der
Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex.“
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