Familienzwist: Verwaltungsrat der BA wehrt sich gegen Verbot des
Arbeitsministeriums zur Gutachtervergabe
„Der Verwaltungsrat hat heute das Verbot des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ein
Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des
Aussteuerungsbetrages in Auftrag zu geben, als falsch
bewertet. Er hat deshalb eine Klage der Bundesagentur
für Arbeit (BA) gegen das Verbot beschlossen. Der
Verwaltungsrat hat das Recht und die Pflicht, den
Vorstand der BA in allen aktuellen Fragen des
Arbeitsmarktes zu beraten. Hierzu gehört auch die Frage,
ob die höchst umstrittenen Milliardenzahlungen der
Beitragszahler an den Bund mit dem Aussteuerungsbetrag
überhaupt verfassungsgemäß sind“, erklärten der
Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des
Verwaltungsrats der BA, Peter Clever und Annelie
Buntenbach, nach einem entsprechenden Beschluss des
Verwaltungsrats von heute.
„Nur mit einem Gutachten kann eine fundierte Grundlage
geschaffen werden, auf der die BA die Interessen der
Beitragszahler gegenüber dem Bund vertreten kann. Der
Verwaltungsrat hat die von der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen
Gewerkschaftsbund erklärte Bereitschaft begrüßt, ein
entsprechendes Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des
Aussteuerungsbetrages einzuholen, solange die BA hieran
aus Rechtsgründen gehindert ist. Damit kann eine weitere
zeitliche Verzögerung verhindert werden. Immerhin müssen
in 2007 von den geplanten 31 Milliarden Euro
Beitragseinnahmen voraussichtlich ganze 4 Milliarden
Euro – und das ist jeder achte Euro – von der BA an den
Bundesfinanzminister abgeführt werden.“
„Ungeachtet der rechtlichen Auseinandersetzung erneuert
der Verwaltungsrat seine Gesprächsbereitschaft und wird
erneut Lösungsmöglichkeiten mit dem BMAS auszuloten
versuchen“, erklärten Clever und Buntenbach.
Den Aussteuerungsbetrag liefert die BA aus
Beitragsmitteln an den Bundeshaushalt ab, wenn innerhalb
von drei Monaten nach Auslaufen eines
Arbeitslosengeldanspruches der Arbeitslose
„Arbeitslosengeld II“ bezieht. Die Höhe des
Aussteuerungsbetrages entspricht den durchschnittlichen
Kosten für eine Bedarfsgemeinschaft (Arbeitsloser, sein
Partner und eventuell Kinder) für ein Jahr, zurzeit gut
10.000 Euro. In den Jahren 2005 und 2006 sind den
Beitragszahlern mit dem Aussteuerungsbetrag bereits
knapp 8 Milliarden Euro entzogen und dem Bundeshaushalt
zugeschlagen worden.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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