Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ordnet
Dienstleistung für Künstler neu
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ordnet ihre
Dienstleistungen für Künstler neu. Das
Dienstleistungsangebot für Künstler bleibt dabei
weitgehend erhalten, allerdings wird sich der
Künstlerdienst künftig auf seine gesetzlichen
Kernaufgaben beschränken. So fällt beispielsweise die
kritisierte Vermittlung in selbstständige Tätigkeiten
wegen der fehlenden rechtlichen Grundlage weg. Die BA
setzt damit einen Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
um.
Zu Jahresbeginn wird die Zahl der Stellen im
Künstlerdienst um die Hälfte auf 58 reduziert.
Mitarbeiter, deren Aufgaben im Künstlerdienst wegfallen,
werden in das operative Geschäft der Agenturen ihres
Standortes versetzt. Anders als ursprünglich geplant
bleibt die weitgehend regionalisierte Struktur des
Künstlerdienstes erhalten. Die Dienstleistungen für
Künstler werden künftig an sieben Standorten (Köln,
Hamburg, Berlin, München, Hannover, Stuttgart, Leipzig)
erbracht. Die Standorte Frankfurt und Rostock entfallen.
Dort ansässige Künstler werden von Köln bzw. Hamburg
betreut.
Gleichzeitig wird das Angebot der Zentralen Bühnen-,
Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF) stärker
regionalisiert: Neben den Standorten Köln, Berlin,
München, Hamburg und Leipzig wird die ZBF künftig auch
in Stuttgart ihre Dienste anbieten.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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