Bundesagentur bietet Optionskommunen Austausch von
Stellenangeboten
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet den
Optionskommunen, die Empfänger von Arbeitslosengeld II
in Eigenregie betreuen, einen Austausch von
Stellenangeboten an. Die Optionskommunen erhalten damit
alle Stellenangebote, für die Arbeitgeber der BA einen
Vermittlungsauftrag erteilt haben. Damit will die BA
Nachteile für Arbeitslosengeld II-Empfänger, die in
einer Optionskommune leben, verhindern. Derzeit bieten
die Geschäftsführungen der zuständigen Agenturen für
Arbeit den Kommunen entsprechende Kooperationsgespräche
an.
Im Rahmen einer Experimentierklausel betreuen bundesweit
69 so genannte zugelassene kommunale Träger
Arbeitslosengeld II-Empfänger in Eigenregie. In den
anderen Kommunen sind hierfür Arbeitsgemeinschaften aus
Agenturen für Arbeit und Kommunen oder die Agenturen für
Arbeit zuständig.
Die angebotene Kooperation mit den Optionskommunen kann
allerdings aus BA-Sicht keine Einbahnstraße sein. So
erwartet die BA, dass die jeweiligen Partner auch ihre
Stellen der BA zur Verfügung stellen. Der Austausch soll
auf elektronischem Wege so schnell und einfach wie
möglich geschehen. Dafür wird derzeit ein technisches
Verfahren entwickelt, das zum Jahresbeginn zur Verfügung
stehen soll.
Natürlich muss bei einem solchen Austausch
berücksichtigt werden, dass einige Arbeitgeber
ausschließlich von der BA oder gegebenenfalls auch von
den optierenden Kommunen bedient werden wollen. Obwohl
diese Stellen aufgrund des exklusiven Auftrags und der
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nur in anonymisierter
Form ausgetauscht werden, um die schutzwürdigen
Interessen der Arbeitgeber zu wahren, stehen auch diese
Stellen den Optionskommunen für den Vermittlungsprozess
zur Verfügung. Im Gegensatz zu den anderen Stellen, bei
denen sowohl die Angaben über die Stelle als auch die
Kontaktdaten des Arbeitgebers ausgetauscht werden, ist
jedoch bei anonymen Stellen eine engere Zusammenarbeit
von Agentur und zugelassenem kommunalen Träger
erforderlich. Diese soll durch
Kooperationsvereinbarungen geregelt werden.
Dieses Kooperationsangebot entspricht der juristischen
Position, die die BA bei derzeit laufenden
Gerichtsverfahren einnimmt. Dabei versuchen vier
Optionskommunen, auf dem Rechtsweg uneingeschränkten
Zugang zu den Stellenangeboten der BA zu bekommen.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
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