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Bundesagentur bietet Optionskommunen Austausch von Stellenangeboten


Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet den Optionskommunen, die Empfänger von Arbeitslosengeld II in Eigenregie betreuen, einen Austausch von Stellenangeboten an. Die Optionskommunen erhalten damit alle Stellenangebote, für die Arbeitgeber der BA einen Vermittlungsauftrag erteilt haben. Damit will die BA Nachteile für Arbeitslosengeld II-Empfänger, die in einer Optionskommune leben, verhindern. Derzeit bieten die Geschäftsführungen der zuständigen Agenturen für Arbeit den Kommunen entsprechende Kooperationsgespräche an.

Im Rahmen einer Experimentierklausel betreuen bundesweit 69 so genannte zugelassene kommunale Träger Arbeitslosengeld II-Empfänger in Eigenregie. In den anderen Kommunen sind hierfür Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen oder die Agenturen für Arbeit zuständig.

Die angebotene Kooperation mit den Optionskommunen kann allerdings aus BA-Sicht keine Einbahnstraße sein. So erwartet die BA, dass die jeweiligen Partner auch ihre Stellen der BA zur Verfügung stellen. Der Austausch soll auf elektronischem Wege so schnell und einfach wie möglich geschehen. Dafür wird derzeit ein technisches Verfahren entwickelt, das zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen soll.

Natürlich muss bei einem solchen Austausch berücksichtigt werden, dass einige Arbeitgeber ausschließlich von der BA oder gegebenenfalls auch von den optierenden Kommunen bedient werden wollen. Obwohl diese Stellen aufgrund des exklusiven Auftrags und der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nur in anonymisierter Form ausgetauscht werden, um die schutzwürdigen Interessen der Arbeitgeber zu wahren, stehen auch diese Stellen den Optionskommunen für den Vermittlungsprozess zur Verfügung. Im Gegensatz zu den anderen Stellen, bei denen sowohl die Angaben über die Stelle als auch die Kontaktdaten des Arbeitgebers ausgetauscht werden, ist jedoch bei anonymen Stellen eine engere Zusammenarbeit von Agentur und zugelassenem kommunalen Träger erforderlich. Diese soll durch Kooperationsvereinbarungen geregelt werden.

Dieses Kooperationsangebot entspricht der juristischen Position, die die BA bei derzeit laufenden Gerichtsverfahren einnimmt. Dabei versuchen vier Optionskommunen, auf dem Rechtsweg uneingeschränkten Zugang zu den Stellenangeboten der BA zu bekommen.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

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