Kein massenhafter Missbrauch von
Vermittlungsgutscheinen – Gesetzliche Änderungen wirken
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet heute
unter Berufung auf einen Bericht des
Bundesrechnungshofes (BRH), dass es beim Einsatz von
Vermittlungsgutscheinen zu massenhaftem Missbrauch
gekommen sei. Die Zeitung berichtet über veraltete
Ergebnisse, die schon längst auch öffentlich bekannt
sind und in keiner Weise die heutige Praxis
widerspiegeln.
Der BRH hatte im Jahr 2003 das
Vermittlungsgutscheinverfahren geprüft. Seinerzeit
wurden in knapp einem Drittel der Fälle Anhaltspunkte
oder Nachweise für Missbrauch oder Mitnahmeeffekte
gefunden. In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber die
gesetzlichen Grundlagen für den Vermittlungsgutschein
verändert, um Missbrauch und Mitnahmeeffekte zu
verhindern. Vor allem hat er die Auszahlung der ersten
Rate für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung
verschoben. Vor der Änderung wurde die erste Rate für
den privaten Vermittler bereits nach Zustandekommen
eines Arbeitsvertrages ausgezahlt. Seit dem 1. Januar
2005 wird diese erste Rate in Höhe von 1000,- Euro erst
gezahlt, wenn das vermittelte Arbeitsverhältnis sechs
Wochen Bestand hatte.
Der BRH hat in diesem Jahr eine so genannte
Kontrollprüfung durchgeführt. Dabei hat er festgestellt,
dass die gesetzlichen Neuregelungen erfolgreich waren.
Anhaltspunkte oder Nachweise für einen Missbrauch von
Vermittlungsgutscheinen lagen im Jahr 2005 nur noch in
sieben Prozent der Fälle vor, nicht in 33 Prozent wie
die Zeitung schreibt. Nach Auffassung der Bundesagentur
für Arbeit (BA) ist die Missbrauchsquote noch geringer,
weil der BRH zum Teil auch Mitnahmefälle als
Missbrauchsfälle gezählt hat. Im laufenden Jahr ist nach
Einschätzung der BA ein weiterer Rückgang des
Missbrauchs zu erwarten.
Von April 2002 (Einführung des Vermittlungsgutscheins)
bis einschließlich Oktober 2006 wurden insgesamt mehr
als 200.000 Gutscheine ausgezahlt. Im laufenden Jahr
erwartet die BA eine Steigerung gegenüber 2005 um rund
60 Prozent. Die Aussage aus dem Zeitungsbericht, dass
die Agenturen die Ausgabe der Vermittlungsgutscheine um
75 Prozent zurückgefahren haben, ist daher falsch und
nicht nachvollziehbar.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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