Dauerbaustelle Nürnberg: Interne Verwaltung der
Bundesagentur für Arbeit (BA) wird optimiert
Während der ersten Stufe der Reform der BA standen die
Kernaufgaben der Arbeitsverwaltung im Mittelpunkt. Die
zahlreichen Veränderungen in diesem Bereich haben
Anpassungen bei der internen Verwaltung der BA notwendig
gemacht. Die Verwaltung der Arbeitsagenturen ist in
ihrem heutigen Aufbau nicht mehr optimal, da sie die
Neuerungen im operativen Bereich noch nicht
nachgezeichnet hat. Nun steht die erforderliche
Neuordnung an. Im Kern geht es darum, die internen
Dienste, die das operative Geschäft unterstützen, in
Standorten zu bündeln. Ziel ist eine bessere und
effektivere Verwaltung, keine Strukturänderung der BA.
Kunden haben keine Nachteile zu befürchten.
Die BA
bleibt in der Fläche
- Die Arbeitsagenturen werden nicht strukturell neu
gegliedert. Sie bleiben als Dienststellen erhalten. Die
Verantwortung für den Eingliederungstitel wird unter
Beteiligung der bestehenden Selbstverwaltungsorgane
weiterhin dezentral wahrgenommen.
- Die Regionaldirektionen werden nicht neu gegliedert.
- Die Geschäftsstellenstruktur wird ebenfalls im
Wesentlichen beibehalten.
- Die Struktur der BA (Zentrale, 10 Regionaldirektionen,
178 Agenturen mit jeweils eigener Geschäftsführung und
Selbstverwaltung) bleibt erhalten. Kernziele der
Optimierung der Verwaltung
- Die operativen Kernaufgaben der BA werden durch die
Internen Services besser unterstützt. Dadurch werden die
Geschäftsführungen der Agenturen von Verwaltungsaufgaben
entlastet und können sich so verstärkt dem operativen
Geschäft – auch und vor allem in Bezug auf das SGB II –
widmen.
- Die Internen Services erbringen qualitativ bessere
Leistungen und werden transparenter gesteuert. Nur
Verwaltungsaufgaben werden gebündelt
- Die innere Organisation und Führungsstruktur werden
sukzessive angepasst. Es werden Interne Services für
mehrere Agenturen gebildet, in denen die
Verwaltungsaufgaben gebündelt wahrgenommen werden
(Personal, Controlling/Finanzen, Infrastruktur und
infrastrukturelle Dienste).
- Da nicht alle Serviceaufgaben durch Interne Services
wirtschaftlich wahrgenommen werden können, werden
ergänzend Stützpunktsysteme eingerichtet (Statistik,
Einkauf, Interne Revision, Forderungsmanagement).
- Für die Arbeitsgemeinschaften im SGB II und die
Agenturen für Arbeit verändern sich die Betreuung und
der Dienstleistungsumfang nicht. Für Arbeitnehmer und
Arbeitgeber bleiben die Ansprechpartner gleich. Die
Vorsitzenden der Geschäftsführung und die
Geschäftsführer Finanzen aller örtlichen Agenturen und
Regionaldirektionen werden in dieser Woche in der
Hochschule der BA in Mannheim über die dazu
erforderlichen Umsetzungsschritte informiert.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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