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Von Trittbrettfahrern und AGG-Hoppern

29.10.2006/ghk.
Kaum ist das Allgemeine Gleichstellungsgesetz im August 2006 in Kraft getreten, machen sich findige Trittbrettfahrer an die Arbeit, um als "AGG-Hopper" die langsame Reaktion der Arbeitgeber auf die neuen gesetzlichen Vorschriften auszunutzen und es zu einer Nebenerwerbsquelle auszubauen. Die Geisteshaltung ist nicht neu, ist doch der Wunsch des Nachahmens ein wichtiger Bestandteil der Erziehung. Die Sehnsucht zum Nachahmen kommt auch im Erwachsenenalter nicht ganz zum erliegen. Auch in juristischen Spezialgebieten gibt es schon einschlägige Begriffe wie  "611 a Hopping", wie das Arbeitsgericht Potsdam am 13. Juli 2005 die missbräuchliche Ausnutzung des in §611 a BGB geregelten Geschlechtsdiskriminierung bezeichnet.

Prof. Dr. Alfred Gleiss, Kanzleigründer

Prof. Dr. Alfred Gleiss, Kanzleigründer

Einige Experten befürchten nun, daß die zögerliche Umsetzung der AGG-Vorschriften Trittbrettfahrer anzieht, um sich infolge Scheindiskriminierung in Bewerberverfahren Schadenersatz vor Gericht zu erkämpfen. Vor diesem Hintergrund hat sich die international tätige Anwaltskanzlei Gleiss Lutz entschlossen, auf einer neuen Webseite ein Archiv zum AGG-Gesetz zu eröffnen, deren URL die eigentliche Intention klarer macht: http://www.agg-hopping.de/.

Das AGG-Archiv sammelt Gerichtsurteile und Materialien zum Themenkreis "611 a-Hopping"/"AGG-Hopping" und soll Arbeitgebern erleichtern, die sogenannten AGG-Hopper zu identifizieren. Denn in der Vergangenheit haben Arbeitsgerichte Entschädigungsklagen wegen Diskriminierung abgewiesen, wenn die Kläger sich offensichtlich nur zum Schein beworben hatten und es ihnen ersichtlich nur ums "Abkassieren" ging. Doch die Beweislast für das missbräuchliche vorgehen liegt beim Arbeitgeber - und hier soll das AGG-Archiv Unterstützung bieten.

Wer sich jetzt eine geheime "Black-List" mit den Namen der Trittbrettfahrer und AGG-Hoppern vorstellt, wird zunächst enttäuscht sein. Auf e-Mail-Anfrage von Arbeitgebern und Rechtsanwälten liefert die Antwaltskanzlei Gleiss Lutz lediglich die Anschrift derjenigen Anwälte bzw. Personalleiter mit, die die früheren Fälle gemeldet hatten, erläutern die Webseitenbetreiber.

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