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Haushaltsüberschuss der BA nicht auf Kosten der Krankenversicherung – BA subventioniert Kassen!

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist die Behauptung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zurück, wonach der Haushaltsüberschuss der BA auf Kosten der Krankenkassen erwirtschaftet wurde. Diese Behauptung ist falsch! Auch die Forderung, den Überschuss an die gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen, ist unbegründet.

In einer Pressemitteilung der Spitzenverbände heißt es: „Die Arbeitslosenversicherung konnte nur deshalb Überschüsse anhäufen, weil der Gesetzgeber sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung saniert habe. […] So seien die Beiträge für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger durch zahlreiche gesetzliche Maßnahmen abgesenkt worden mit der Folge, dass die Beiträge für Arbeitslose an die gesetzlichen Krankenversicherungen bei weitem nicht ausreichend seien.“

„Die Kassen vermischen hier offensichtlich den beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für die Arbeitslosenversicherung, der in diesem Jahr mit einem Überschuss von 8,8 bis 9,6 Milliarden Euro abschließen wird, mit dem aus Steuergeldern finanzierten Arbeitslosengeld II“, sagt BA-Finanzvorstand Raimund Becker. Die Krankenversicherungs-Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld I werden aus Beitragsmitteln bezahlt. Seit 1995 hat sich die Berechnungsweise hierfür nicht geändert - die von den Krankenkassen gemeinten Änderungen betrafen vermutlich die Beitragshöhe für Bezieher des Arbeitslosengeldes II.

Die Krankenversicherungs-Beiträge für Bezieher von Arbeitslosenhilfe (bis 2004) bzw. Arbeitslosengeld II (ab 2005) wurden und werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Hier gab es gesetzliche Änderungen, die aber den Haushalt der BA nicht entlasten. Hieraus einen Anspruch an die BA herzuleiten ist absurd: Der Überschuss der BA im Jahr 2006 wird ausschließlich aus dem beitragsfinanzierten Haushalt erwirtschaftet.

Insgesamt hat die BA im vergangenen Jahr aus dem beitragsfinanzierten Haushalt 4,62 Milliarden Euro an Krankenversicherungs-Beiträgen bezahlt, 2006 sind aufgrund einer ge-ringeren Zahl von Arbeitslosengeld-Beziehern rund 4,42 Milliarden vorgesehen.

Außerdem bekommen die Krankenversicherungen von der BA eine jährliche pauschale Erstattung dafür, dass sie die Beiträge für alle Sozialversicherungsträger einziehen. Diese Pauschale hat sich für die BA bei rückläufigen Beitragszahlern in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Derzeit beträgt die pauschale Erstattung 500 Millionen Euro jährlich, während 1996 noch 202 Millionen Euro zu leisten waren. Damit trägt die BA deutlich mehr als 40 Prozent der Kosten des Beitragseinzuges, die etwa zwischen einer und 1,2 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Finanzvorstand Raimund Becker sagt: „Hier besteht Handlungsbedarf zur nachhaltigen Senkung des Anteils der BA.“ Von einer Sanierung der Arbeitslosenversicherung auf Kosten der Krankenversicherungen kann überhaupt keine Rede sein.

Die Beiträge der BA zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung der Leistungsbezieher machen allein knapp 30 Prozent der passiven Leistungen der BA für Arbeitslose aus.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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