Haushaltsüberschuss der BA nicht auf Kosten der
Krankenversicherung – BA subventioniert Kassen!
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist die Behauptung
der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
zurück, wonach der Haushaltsüberschuss der BA auf Kosten
der Krankenkassen erwirtschaftet wurde. Diese Behauptung
ist falsch! Auch die Forderung, den Überschuss an die
gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen, ist unbegründet.
In einer Pressemitteilung der Spitzenverbände heißt es:
„Die Arbeitslosenversicherung konnte nur deshalb
Überschüsse anhäufen, weil der Gesetzgeber sie auf
Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung saniert
habe. […] So seien die Beiträge für Arbeitslosengeld-
und Arbeitslosenhilfeempfänger durch zahlreiche
gesetzliche Maßnahmen abgesenkt worden mit der Folge,
dass die Beiträge für Arbeitslose an die gesetzlichen
Krankenversicherungen bei weitem nicht ausreichend
seien.“
„Die Kassen vermischen hier offensichtlich den
beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für die
Arbeitslosenversicherung, der in diesem Jahr mit einem
Überschuss von 8,8 bis 9,6 Milliarden Euro abschließen
wird, mit dem aus Steuergeldern finanzierten
Arbeitslosengeld II“, sagt BA-Finanzvorstand Raimund
Becker. Die Krankenversicherungs-Beiträge für Bezieher
von Arbeitslosengeld I werden aus Beitragsmitteln
bezahlt. Seit 1995 hat sich die Berechnungsweise hierfür
nicht geändert - die von den Krankenkassen gemeinten
Änderungen betrafen vermutlich die Beitragshöhe für
Bezieher des Arbeitslosengeldes II.
Die Krankenversicherungs-Beiträge für Bezieher von
Arbeitslosenhilfe (bis 2004) bzw. Arbeitslosengeld II
(ab 2005) wurden und werden aus dem Bundeshaushalt
finanziert. Hier gab es gesetzliche Änderungen, die aber
den Haushalt der BA nicht entlasten. Hieraus einen
Anspruch an die BA herzuleiten ist absurd: Der
Überschuss der BA im Jahr 2006 wird ausschließlich aus
dem beitragsfinanzierten Haushalt erwirtschaftet.
Insgesamt hat die BA im vergangenen Jahr aus dem
beitragsfinanzierten Haushalt 4,62 Milliarden Euro an
Krankenversicherungs-Beiträgen bezahlt, 2006 sind
aufgrund einer ge-ringeren Zahl von
Arbeitslosengeld-Beziehern rund 4,42 Milliarden
vorgesehen.
Außerdem bekommen die Krankenversicherungen von der BA
eine jährliche pauschale Erstattung dafür, dass sie die
Beiträge für alle Sozialversicherungsträger einziehen.
Diese Pauschale hat sich für die BA bei rückläufigen
Beitragszahlern in den letzten zehn Jahren mehr als
verdoppelt. Derzeit beträgt die pauschale Erstattung 500
Millionen Euro jährlich, während 1996 noch 202 Millionen
Euro zu leisten waren. Damit trägt die BA deutlich mehr
als 40 Prozent der Kosten des Beitragseinzuges, die etwa
zwischen einer und 1,2 Milliarden Euro pro Jahr liegen.
Finanzvorstand Raimund Becker sagt: „Hier besteht
Handlungsbedarf zur nachhaltigen Senkung des Anteils
der BA.“ Von einer Sanierung der
Arbeitslosenversicherung auf Kosten der
Krankenversicherungen kann überhaupt keine Rede sein.
Die Beiträge der BA zur Kranken-, Renten- und
Pflegeversicherung der Leistungsbezieher machen allein
knapp 30 Prozent der passiven Leistungen der BA für
Arbeitslose aus.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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