BA: Dienstleistung für Künstler bleibt - vorläufig
Im Zuge der laufenden Reform prüft die Bundesagentur für
Arbeit (BA) auch, wie die Zentralstelle für
Arbeitsvermittlung – und damit auch der dort
angesiedelte Künstlerdienst – in Zukunft optimal
organisiert werden kann. Angesichts der derzeitigen
politischen Diskussion hat der Vorstand der BA gestern
beschlossen, grundsätzliche Entscheidungen zu diesem
Thema erst zu treffen, wenn Beschlüsse auf politischer
Ebene gefallen sind.
In die Kritik war der Künstlerdienst der BA durch eine
Feststellung des Bundesrechnungshofes und eine daran
anschließende Aufforderung des
Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages gekommen.
Bemängelt wurde insbesondere die Tatsache, dass
Künstlerinnen und Künstler durch die BA vielfach in
selbstständige Engagements vermittelt werden. Die BA
würde damit über ihren gesetzlichen Auftrag hinausgehen.
Die BA hat die erkannten Mängel abgestellt.
Inzwischen verändert sich jedoch die Rechtslage. Im
Bundestag wird eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel
angestrebt, dass die BA in selbstständige Tätigkeiten
vermitteln kann, da auch Selbstständigkeit ein Ausweg
aus Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug ist.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
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