Gemeinsamer Arbeitgeberservice von Agenturen und
Arbeitsgemeinschaften verbessert Chancen für
Arbeitsuchende
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will zusammen mit den
Arbeitsgemeinschaften den Service für Arbeitgeber und
damit die Chancen für Arbeitsuchende weiter verbessern:
Die bundesweit 178 Agenturen für Arbeit wollen daher
gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) prüfen,
inwieweit in den jeweiligen Agenturbezirken ein
gemeinsamer Arbeitgeberservice aufgebaut oder wie
bestehende Kooperationsmodelle weiterentwickelt werden
können.
Die ARGEn aus Kommunen und Agenturen sind zuständig für
die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern.
Bislang haben Agenturen und ARGEn in vielen Fällen
keinen gemeinsamen Arbeitgeberservice, so dass es für
Unternehmen in einer Region meist zwei oder sogar noch
mehr Ansprechpartner auf Seiten der öffentlichen
Arbeitsverwaltung gibt.
Durch einen partnerschaftlich geführten, gemeinsamen
Arbeitgeberservice aus Agenturen und ARGEn sollen
Arbeitgeber zukünftig vor Ort nur noch einen
Ansprechpartner haben und vergleichbare Dienstleistungen
aus einer Hand erhalten. Ziel ist, Arbeitgebern eine
passgenaue Vermittlung anzubieten sowie die
Kundenzufriedenheit dieser speziellen Zielgruppe zu
erhöhen. „Arbeitgeber erwarten von uns einen sehr guten
Service mit möglichst wenig Aufwand und Bürokratie“,
erklärte der für das operative Geschäft zuständige
BA-Vorstand Heinrich Alt. „Zufriedene Arbeitgeber melden
uns auch die nächste offene Stelle. Das hilft den
Arbeitslosen – mit einem gemeinsamen Arbeitgeberservice
ist es egal, ob sie von der Agentur oder ARGE betreut
werden“, betonte Alt.
Mit dem gemeinsamen Service kann nicht nur ein
einheitlicher Auftritt gegenüber Arbeitgebern geschaffen
werden. Die öffentliche Hand kann dadurch auch
vorhandene Ressourcen bündeln und Doppelstrukturen
abbauen.
Der gemeinsame Arbeitgeberservice verbessert die Chancen
für Arbeitsuchende und erhöht die Transparenz am
Arbeitsmarkt: Vermittler von Agentur und ARGE greifen
zukünftig auf denselben Stellenpool zu. D.h. alle
Stellen stehen allen Arbeitsuchenden gleichermaßen zur
Verfügung, unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld,
Arbeitslosengeld II oder überhaupt keine Leistungen
erhalten.
Empfänger von Arbeitslosengeld II werden von bundesweit
354 Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen, 69
zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen) sowie
19 Agenturen und Kommunen in getrennter Trägerschaft
betreut. Für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld I
erhalten oder keinen Leistungsanspruch haben, sind die
Agenturen für Arbeit zuständig.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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