Interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit jetzt
im Internet zugänglich
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Internet bisher
interne Weisungen und Informationen veröffentlicht. Die
BA setzt damit das seit dem 1. Januar 2006 geltende
Informationsfreiheitsgesetz um.
Das Gesetz soll es den Bürgern ermöglichen, Zugang zu
Informationen der öffentlichen Verwaltungen zu bekommen
und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu
können. Zudem soll auf diesem Weg das Mitspracherecht
der Bürger durch notwendige Informationen gestützt
werden.
Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher
Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne
Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu
geben. Für die BA bedeutet das neben dem Serviceangebot
auch eine Arbeitserleichterung. Das Angebot wird ständig
aktualisiert und erweitert.
Zu finden sind die Informationen auf
www.arbeitsagentur.de unter „Service von A-Z >
Bundesagentur für Arbeit intern > Interne Weisungen“.
Hier ist unter anderem eine Wissensdatenbank SGB II
bereitgestellt, mit der einzelne Fragen zum Bezug von
Arbeitslosengeld II beantwortet werden können. Außerdem
finden sich unter dem Pfad „Weisungen der BA >
Arbeitnehmerintegration“ Durchführungsanweisungen zu den
rechtlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:
zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
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