In einer Pressemitteilung aus Anlass der Bekanntgabe
der aktuellen Arbeitsmarktdaten erklärte der
Generalsekretär der FDP, Dirk Niebel, seit Mai würden
durch Softwaretricks der BA Kurzzeiterkrankte nicht mehr
als arbeitslos gezählt.
Offenbar ist Herrn Niebel entgangen, dass die
Bundesagentur für Arbeit (BA) eine entsprechende
Presseveröffentlichung bereits am 19. Juni 2006 als
falsch zurückgewiesen hat. Anhand der im
Internet-Angebot der BA regelmäßig veröffentlichten
Daten zu Zugängen in und Abgängen aus Arbeitslosigkeit
nach Zu- bzw. Abgangsgründen lässt sich diese
Unterstellung leicht widerlegen.
Nach den gesetzlichen Vorschriften des
Sozialgesetzbuches III sind u.a. nur diejenigen Personen
als arbeitslos zu zählen, die dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen. Während einer Krankheit ist dies nicht
gegeben. Aus diesem Grunde – und das ist schon seit
vielen Jahren so – werden arbeitsunfähig Erkrankte für
die Zeit der Erkrankung aus der Arbeitslosigkeit
abgemeldet.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:
zentrale.presse@arbeitsagentur.de
+++ Ein Presse-Service von Crosswater Systems Ltd.
zu den Themengebieten e-Recruiting, Jobbörsen,
Arbeitsmarkt, Personaldienstleistungen, Human Resources
Management. Die in den Firmen-Pressemitteilungen
vertretenen Meinungen müssen nicht notwendigerweise mit
der Redaktion von Crosswater Systems übereinstimmen +++