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Arbeitslosengeld II seit 1. Juli bundesweit einheitlich – Bundesagentur schafft Grundlagen für rechtzeitige Umsetzung in den Arbeitsgemeinschaften

Seit dem 1. Juli 2006 erhalten Arbeitslosengeld II-Empfänger in Ostdeutschland monatlich 14 Euro mehr. Damit ist die von der Bundesregierung beschlossene Angleichung des Regelsatzes auf 345 Euro für ganz Deutschland umgesetzt.

Auch die übrigen Leistungen für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften sind jetzt auf das Westniveau angehoben. Die Angleichung betrifft alle neuen Bundesländer bis auf Berlin. Dort gibt es den Regelsatz von 345 Euro bereits seit Einführung des Arbeitslosengeldes II. Damit die Auszahlung ab 1. Juli 2006 reibungslos durchgeführt werden kann, hat die Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig ihre Software A2LL angepasst.

Ein Großteil der rund 883.000 Bedarfsgemeinschaften, die von der Neuregelung betroffen sind, wurde bereits zentral in Nürnberg umgestellt. Bedarfsgemeinschaften, deren Daten nicht automatisch angepasst werden konnten, mussten manuell vor Ort in den Arbeitsgemeinschaften bearbeitet werden. Die Bundesagentur hat die direkt betroffenen Jobcenter vor vier Wochen informiert und mit Arbeitshilfen versorgt.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de

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