Arbeitslosengeld II seit 1. Juli bundesweit
einheitlich – Bundesagentur schafft Grundlagen für
rechtzeitige Umsetzung in den Arbeitsgemeinschaften
Seit dem 1. Juli 2006 erhalten Arbeitslosengeld
II-Empfänger in Ostdeutschland monatlich 14 Euro mehr.
Damit ist die von der Bundesregierung beschlossene
Angleichung des Regelsatzes auf 345 Euro für ganz
Deutschland umgesetzt.
Auch die übrigen Leistungen für
Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften sind jetzt auf das
Westniveau angehoben. Die Angleichung betrifft alle
neuen Bundesländer bis auf Berlin. Dort gibt es den
Regelsatz von 345 Euro bereits seit Einführung des
Arbeitslosengeldes II. Damit die Auszahlung ab 1. Juli
2006 reibungslos durchgeführt werden kann, hat die
Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig ihre Software A2LL angepasst.
Ein Großteil der rund 883.000
Bedarfsgemeinschaften, die von der Neuregelung betroffen
sind, wurde bereits zentral in Nürnberg umgestellt.
Bedarfsgemeinschaften, deren Daten nicht automatisch angepasst werden konnten, mussten manuell vor Ort in den
Arbeitsgemeinschaften bearbeitet werden. Die
Bundesagentur hat die direkt betroffenen Jobcenter vor
vier Wochen informiert und mit Arbeitshilfen versorgt.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:
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