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Zwischenergebnis des ersten automatisierten Datenabgleichs im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt vor

Im Rahmen dieses ersten Abgleichs hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Dezember vergangenen Jahres den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Arbeitsagenturen bzw. Kommunen in getrennter Trägerschaft und „Optionskommunen“ 3,19 Millionen so genannte „Überschneidungsmitteilungen“ aus dem Abgleich der Daten von 7,5 Millionen Arbeitslosengeld II-Beziehern übermittelt. Das bedeutet, dass die hiervon betroffenen 2,45 Millionen Menschen neben dem Arbeitslosengeld II gleichzeitig zum Beispiel in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, Kapitaleinkünfte erzielt haben oder eine Rente beziehen. Die Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher und Agenturen für Arbeit hatten zu überprüfen, ob diese Einkünfte bei der Beantragung angegeben und berücksichtigt waren.

Bisher wurden ca. 70% der Überschneidungsmeldungen bearbeitet. Wie vermutet, hat die überwiegende Mehrzahl der Leistungsempfänger ihre anderen Einkommensquellen bereits in den Leistungsanträgen angegeben. Dann liegt kein Leistungsmissbrauch vor. Dennoch sind bis jetzt aus den Überschneidungsmeldungen in fast 60.000 Fällen neue anspruchserhebliche Tatsachen bekannt geworden, die Auswirkungen auf den Anspruch auf die gewährten Leistungen hatten. Aus den bisher bearbeiteten Überschneidungsmeldungen ergeben sich beim Arbeitslosengeld II Überzahlungen in Höhe von 26,9 Millionen Euro und bei den Kosten für Unterkunft und Heizung (bei kommunalen ARGE-Trägern) Überzahlungen in Höhe von 8,8 Millionen Euro.

Verdachtsmomente für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat wurden bisher in 22.900 Fällen bejaht. In 4.200 Fällen führte eine Überschneidungsmitteilung zum Wegfall des Anspruchs mit Wirkung für die Zukunft.

Aus den bisherigen Ergebnissen des ersten Abgleichs können keine Rückschlüsse auf den Umfang von Leistungsmissbrauch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt gezogen werden.

Nach heutigem Stand wird der Datenabgleich durch das geplante „Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wichtige Änderungen erfahren. Mit dem Inkrafttreten ist schon für August 2006 zu rechnen.

Nach dem Gesetz wird die BA künftig mittels Datenabgleichs ermitteln, ob Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende über bislang verschwiegene Konten oder Depots im EU-Ausland verfügen.

Außerdem ist der Abgleich von Leistungen der Arbeitsförderung bei den Agenturen für Arbeit mit Leistungen der Grundsicherung, aber auch der Abgleich von Leistungen der Grundsicherung bei verschiedenen Leistungsträgern vorgesehen. Dadurch wird künftig ein Doppel- oder Mehrfachbezug dieser Leistungen aufgedeckt. Praktiker sehen hier ein erhebliches Missbrauchspotenzial. Die Rechtslage wird mit dem SGB II-Fortentwicklungsgesetz insoweit derjenigen im Bereich der Sozialhilfe angepasst.

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