Zwischenergebnis des ersten automatisierten
Datenabgleichs im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende liegt vor
Im Rahmen dieses ersten Abgleichs hatte die
Bundesagentur für Arbeit (BA) im Dezember vergangenen
Jahres den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn),
Arbeitsagenturen bzw. Kommunen in getrennter
Trägerschaft und „Optionskommunen“ 3,19 Millionen so
genannte „Überschneidungsmitteilungen“ aus dem Abgleich
der Daten von 7,5 Millionen Arbeitslosengeld
II-Beziehern übermittelt. Das bedeutet, dass die hiervon
betroffenen 2,45 Millionen Menschen neben dem
Arbeitslosengeld II gleichzeitig zum Beispiel in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen, Kapitaleinkünfte
erzielt haben oder eine Rente beziehen. Die
Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld
II-Bezieher und Agenturen für Arbeit hatten zu
überprüfen, ob diese Einkünfte bei der Beantragung
angegeben und berücksichtigt waren.
Bisher wurden ca. 70% der Überschneidungsmeldungen
bearbeitet. Wie vermutet, hat die überwiegende Mehrzahl
der Leistungsempfänger ihre anderen Einkommensquellen
bereits in den Leistungsanträgen angegeben. Dann liegt
kein Leistungsmissbrauch vor. Dennoch sind bis jetzt aus
den Überschneidungsmeldungen in fast 60.000 Fällen neue
anspruchserhebliche Tatsachen bekannt geworden, die
Auswirkungen auf den Anspruch auf die gewährten
Leistungen hatten. Aus den bisher bearbeiteten
Überschneidungsmeldungen ergeben sich beim
Arbeitslosengeld II Überzahlungen in Höhe von 26,9
Millionen Euro und bei den Kosten für Unterkunft und
Heizung (bei kommunalen ARGE-Trägern) Überzahlungen in
Höhe von 8,8 Millionen Euro.
Verdachtsmomente für das Vorliegen einer
Ordnungswidrigkeit oder Straftat wurden bisher in 22.900
Fällen bejaht. In 4.200 Fällen führte eine
Überschneidungsmitteilung zum Wegfall des Anspruchs mit
Wirkung für die Zukunft.
Aus den bisherigen Ergebnissen des ersten Abgleichs
können keine Rückschlüsse auf den Umfang von
Leistungsmissbrauch im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende insgesamt gezogen werden.
Nach heutigem Stand wird der Datenabgleich durch das
geplante „Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende“ wichtige Änderungen erfahren. Mit
dem Inkrafttreten ist schon für August 2006 zu rechnen.
Nach dem Gesetz wird die BA künftig mittels
Datenabgleichs ermitteln, ob Bezieher von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende über bislang
verschwiegene Konten oder Depots im EU-Ausland verfügen.
Außerdem ist der Abgleich von Leistungen der
Arbeitsförderung bei den Agenturen für Arbeit mit
Leistungen der Grundsicherung, aber auch der Abgleich
von Leistungen der Grundsicherung bei verschiedenen
Leistungsträgern vorgesehen. Dadurch wird künftig ein
Doppel- oder Mehrfachbezug dieser Leistungen aufgedeckt.
Praktiker sehen hier ein erhebliches
Missbrauchspotenzial. Die Rechtslage wird mit dem SGB
II-Fortentwicklungsgesetz insoweit derjenigen im Bereich
der Sozialhilfe angepasst.
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