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BA weist Behauptungen des Spiegel zurück – Rückgang der Arbeitslosigkeit nicht durch Software verursacht

Die Zeitschrift „Der Spiegel“ berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter dem Titel „Virtuell verschoben“, dass der der ungewöhnlich starke Rückgang der Arbeitslosigkeit im Mai vor allem durch eine neue Software der Bundesagentur für Arbeit (BA) verursacht wurde. In dem Bericht geht es um die Erfassung von Krankmeldungen von Arbeitslosen. Arbeitsunfähig erkrankte Menschen werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Der Spiegel behauptet, die Krankmeldungen von Arbeitslosen seien früher nicht korrekt erfasst worden. Mit der neuen Vermittlungssoftware der BA würde dies aber nun geschehen. Das habe im Mai zu dem unerwartet starken Rückgang der Arbeitslosigkeit geführt.

Die BA stellt dazu fest: Die Behauptungen des Spiegel sind falsch. Der Bericht, in dem im Übrigen auch keine Quelle angeführt wird, ist unseriös.

Aus Sicht der BA sind für die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes im Mai im Wesentlichen zwei Faktoren ausschlaggebend: Die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes im Mai ist aus Sicht der BA zum einen auf die übliche Frühjahrsbelebung zurückzuführen, die in diesem Jahr erst verspätet eingesetzt hat und erst im Mai voll zum Tragen kam. Zum anderen setzte sich der positive Trend auf dem Arbeitsmarkt fort, der seit Mitte des vergangenen Jahres zu deutlichen saisonbereinigten Rückgängen bei der Arbeitslosigkeit geführt hat. Überdies wirkt sich die bessere Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern entlastend aus.

Diese Erläuterungen, die die BA bei ihrer monatlichen Pressekonferenz am 31. Mai und in ihrem Monatsbericht veröffentlicht hat, nennt der Autor des Spiegel-Berichtes „nebulös“. Offensichtlich ist er mit den gängigen und verständlichen Begriffen der Arbeitsmarktberichterstattung wenig vertraut. Der Blick auf die reinen Zahlen, die im Internetangebot der BA seit dem 31. Mai öffentlich zugänglich sind, beweist, dass die Behauptungen des Spiegels falsch sind: Im Mai wurden 85.300 Menschen aus der Arbeitslosigkeit wegen Krankheit abgemeldet. Im April waren es 77.700. Die Differenz von 7.600 erklärt nicht den Rückgang der Arbeitslosigkeit um 255.000.

Richtig ist, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (SGB III) u.a. nur diejenigen Personen als arbeitslos zu zählen sind, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Während einer Krankheit ist das nicht gegeben. Aus diesem Grunde – und das ist schon seit vielen Jahren so – werden arbeitsunfähig Erkrankte für die Zeit der Krankheit aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet.

Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II (SGB II) liefern neben den Agenturen für Arbeit auch die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher und die Optionskommunen Daten zur Arbeitslosenstatistik.

In den Agenturen für Arbeit wird seit jeher darauf geachtet, dass Krankmeldungen in den Vermittlungsunterlagen erfasst werden. In den ARGEn ist das bislang noch nicht in diesem Maß der Fall. Eine differenzierte Auswertung ergab, dass einerseits in vielen Arbeitsgemeinschaften so gut wie keine Kranken gezählt und andererseits in vielen ARGEn überdurchschnittlich viele Kranke gezählt wurden. Diese Streuung weist keinerlei Zusammenhang mit der verwendeten Software auf. Sie scheint vielmehr davon abzuhängen, wie weit die mit der Betreuung von Arbeitslosengeld II-Beziehern befassten Mitarbeiter mit den gesetzlichen Vorschriften bereits vertraut sind und diese konsequent berücksichtigen.

Es ist lediglich richtig, dass mit der neuen Vermittlungs- und Beratungssoftware VerBis Krankmeldungen einfacher bearbeitet werden können als mit dem alten System coArb. Mit coArb mussten Arbeitslose für die Zeit der Krankheit manuell abgemeldet und angemeldet werden. In VerBis reicht es, wenn man den Krankheitszeitraum eingibt. Dann wird die An- und Abmeldung zur Arbeitslosigkeit automatisch durchgeführt. Dadurch werden die Vermittlungsfachkräfte von bürokratischen Aufgaben entlastet.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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