BA weist Behauptungen des Spiegel zurück – Rückgang
der Arbeitslosigkeit nicht durch Software verursacht
Die Zeitschrift „Der Spiegel“ berichtet in ihrer
heutigen Ausgabe unter dem Titel „Virtuell verschoben“,
dass der der ungewöhnlich starke Rückgang der
Arbeitslosigkeit im Mai vor allem durch eine neue
Software der Bundesagentur für Arbeit (BA) verursacht
wurde. In dem Bericht geht es um die Erfassung von
Krankmeldungen von Arbeitslosen. Arbeitsunfähig
erkrankte Menschen werden nicht als arbeitslos gezählt,
weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Der Spiegel behauptet, die Krankmeldungen von
Arbeitslosen seien früher nicht korrekt erfasst worden.
Mit der neuen Vermittlungssoftware der BA würde dies
aber nun geschehen. Das habe im Mai zu dem unerwartet
starken Rückgang der Arbeitslosigkeit geführt.
Die BA stellt dazu fest: Die Behauptungen des Spiegel
sind falsch. Der Bericht, in dem im Übrigen auch keine
Quelle angeführt wird, ist unseriös.
Aus Sicht der BA sind für die günstige Entwicklung des
Arbeitsmarktes im Mai im Wesentlichen zwei Faktoren
ausschlaggebend: Die günstige Entwicklung des
Arbeitsmarktes im Mai ist aus Sicht der BA zum einen auf
die übliche Frühjahrsbelebung zurückzuführen, die in
diesem Jahr erst verspätet eingesetzt hat und erst im
Mai voll zum Tragen kam. Zum anderen setzte sich der
positive Trend auf dem Arbeitsmarkt fort, der seit Mitte
des vergangenen Jahres zu deutlichen saisonbereinigten
Rückgängen bei der Arbeitslosigkeit geführt hat.
Überdies wirkt sich die bessere Betreuung von
Arbeitslosengeld II-Empfängern entlastend aus.
Diese Erläuterungen, die die BA bei ihrer monatlichen
Pressekonferenz am 31. Mai und in ihrem Monatsbericht
veröffentlicht hat, nennt der Autor des
Spiegel-Berichtes „nebulös“. Offensichtlich ist er mit
den gängigen und verständlichen Begriffen der
Arbeitsmarktberichterstattung wenig vertraut. Der Blick
auf die reinen Zahlen, die im Internetangebot der BA
seit dem 31. Mai öffentlich zugänglich sind, beweist,
dass die Behauptungen des Spiegels falsch sind: Im Mai
wurden 85.300 Menschen aus der Arbeitslosigkeit wegen
Krankheit abgemeldet. Im April waren es 77.700. Die
Differenz von 7.600 erklärt nicht den Rückgang der
Arbeitslosigkeit um 255.000.
Richtig ist, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (SGB
III) u.a. nur diejenigen Personen als arbeitslos zu
zählen sind, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Während einer Krankheit ist das nicht gegeben. Aus
diesem Grunde – und das ist schon seit vielen Jahren so
– werden arbeitsunfähig Erkrankte für die Zeit der
Krankheit aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet.
Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II (SGB II)
liefern neben den Agenturen für Arbeit auch die
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur Betreuung der
Arbeitslosengeld II-Bezieher und die Optionskommunen
Daten zur Arbeitslosenstatistik.
In den Agenturen für Arbeit wird seit jeher darauf
geachtet, dass Krankmeldungen in den
Vermittlungsunterlagen erfasst werden. In den ARGEn ist
das bislang noch nicht in diesem Maß der Fall. Eine
differenzierte Auswertung ergab, dass einerseits in
vielen Arbeitsgemeinschaften so gut wie keine Kranken
gezählt und andererseits in vielen ARGEn
überdurchschnittlich viele Kranke gezählt wurden. Diese
Streuung weist keinerlei Zusammenhang mit der
verwendeten Software auf. Sie scheint vielmehr davon
abzuhängen, wie weit die mit der Betreuung von
Arbeitslosengeld II-Beziehern befassten Mitarbeiter mit
den gesetzlichen Vorschriften bereits vertraut sind und
diese konsequent berücksichtigen.
Es ist lediglich richtig, dass mit der neuen
Vermittlungs- und Beratungssoftware VerBis
Krankmeldungen einfacher bearbeitet werden können als
mit dem alten System coArb. Mit coArb mussten
Arbeitslose für die Zeit der Krankheit manuell
abgemeldet und angemeldet werden. In VerBis reicht es,
wenn man den Krankheitszeitraum eingibt. Dann wird die
An- und Abmeldung zur Arbeitslosigkeit automatisch
durchgeführt. Dadurch werden die Vermittlungsfachkräfte
von bürokratischen Aufgaben entlastet.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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