(ueberbrueckungsgeld.de) Der gestrigen Einigung in der
Koalition über die neue Gründungsförderung ging ein
langer Streit zwischen den Koalitionsparteien voraus.
Dr. Andreas Lutz, Autor eines Standardwerks zu Ich-AG
und Überbrückungsgeld und Betreiber der auf diese Themen
spezialisierten Webseite ueberbrueckungsgeld.de hat
analysiert, welche Partei sich bei der neuen
Gründungsförderung durchgesetzt hat:
- Rechtsanspruch: Dies war der Hauptstreitpunkt zwischen
SPD und Union. Letztere wollte ebenso wie die
Bundesagentur für Arbeit den von der SPD eingeführten
Rechtsanspruch auf Förderung kippen. Der Kompromiss: In
den ersten neun Monaten, während der der größte Teil der
Förderung fließt, bleibt es bei dem Rechtsanspruch, die
sechsmonatige Verlängerung ist dagegen eine
Ermessensentscheidung. Zugleich werden der Gründung aber
Eignungstests ("Profiling") vorgeschaltet, über die
zusätzliche Ermessensspielräume entstehen.
- Ausgaben für die Förderung: Hier haben sich Union und
Bundesagentur für Arbeit durchgesetzt, die die Ausgaben
für die Gründungsförderung um ein Drittel von gut drei
auf zwei Milliarden Euro pro Jahr senken wollten. Die
Einsparung erfolgt vor allem durch den Ausschluß von
Arbeitslosen, deren Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
zum Zeitpunkt der Gründung weniger als drei Monate
beträgt, die Anrechnung der Förderung auf den
Arbeitslosengeld-I-Anspruch und Kürzungen der Förderung
bei Gründern mit niedriger Anspruchshöhe.
- Ausgestaltung: Gemessen an Dauer und Höhe orientiert
sich die Förderung weitgehend am Übebrückungsgeld. Aus
sechs sind neun Monate geworden, aus einem prozentualen
Zuschlag zum Arbeitslosengeld in Höhe von 69,5 Prozent
eine pauschale Zuzahlung von 300 Euro. Von der Ich-AG
bleibt dagegen nur die fixe Zahlung von 300 Euro in den
Monaten zehn bis 15 der Förderung. Die bisherige
Verdienstgrenze der Ich-AG entfällt, ebenso
voraussichtlich die Pflichtbeiträge in die
Rentenversicherung. Nicht durchsetzen konnte sich die
Union dagegen mit dem Vorschlag einer kreditfinanzierten
Aufbauförderung.
Bei einem Arbeitslosengeld-Anspruch von 500 Euro
monatlich macht der "Ich-AG-Teil" der Förderung 20
Prozent der Förderung aus, ab einem
Arbeitslosengeld-Anspruch von 1.500 Euro sind es sogar
weniger als 10 Prozent. Die Ich-AG bleibt also nur noch
als "Wurmfortsatz" des Überbrückungsgelds bestehen.
Fazit: CDU und vor allem Bundesagentur für Arbeit
konnten sich mit ihren Vorstellungen weitgehend
durchsetzen. Dafür konnte die SPD den Rechtsanpruch auf
die Förderung verteidigen, wenn auch mit erheblichen
Zugeständnissen. Zusammenfassend kann man bei der
Gründungsförderung von einem "neuen, reformierten
Überbrückungsgeld" sprechen. Von der Ich-AG bleibt
dagegen nur sehr wenig erhalten.
Weitere detaillierte Informationen zur Neuregelung
laufend unter
www.ueberbrueckungsgeld.de/blog
Tabellen mit Hochrechnungen zur Höhe des monatlichen
sowie des Gesamtanspruchs auf Förderung finden Sie unter
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/neuregelung_der.shtml
ueberbrueckungsgeld.de berichtet seit seiner Gründung im
Mai 2003 kompetent über Ich-AG und Überbrückungsgeld.
Initiator Dr. Andreas Lutz ist u.a. Autor des
Standardwerks "Ich-AG und Überbrückungsgeld", das vor
wenigen Wochen in der 4. Auflage erschienen ist. Er
veranstaltet bundesweit Workshops für Gründer und
Selbständige und hat mehr als 10.000 Existenzgründer bei
ihrem Schritt in die Selbständigkeit begleitet.
Quelle:
Dr. Andreas Lutz, Telefon (089) 51 65 79
80, presse@ueberbrueckungsgeld.de.
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