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BA fordert Kommunen auf, Kosten für kommunale Leistungen zu erstatten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Kommunen, die gemeinsam mit ihr Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II betreuen, aufgefordert entstandene Außenstände bei der Auszahlung der kommunalen Leistungen zu erstatten und durch Teilnahme am Lastschriftverfahren diese künftig zu vermeiden. Für kommunale Träger, die diesem Verfahren nicht zustimmen, wird die BA ab Juli die Auszahlung der kommunalen Leistungen einstellen.

Die BA zahlt seit Beginn vergangenen Jahres für kommunale Träger Leistungen aus. Die kommunalen Träger sind verpflichtet, diese Vorleistungen umgehend zu erstatten. In vielen Fällen ist das auch der Fall. Diese Kommunen haben entweder der BA eine Abbuchungsermächtigung erteilt oder überweisen die Kosten auf der Grundlage von täglichen Einzelnachweisen. Allerdings gibt es auch Kommunen, die ihrer Verpflichtung nicht vollständig nachkommen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Außenstände der BA auf durchschnittlich 220 Millionen Euro. Der BA bzw. dem Bund entstanden und entstehen so nicht unerhebliche Vermögensschäden.

Das Verfahren wurde bisher geduldet, um die Auszahlung der Leistungen aus einer Hand sicherzustellen. Da sich keine gravierende Verbesserung abzeichnet, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die BA nunmehr aufgefordert geordnete finanzielle Verhältnisse mit allen Konsequenzen herzustellen.

Daher wurden nun alle kommunalen Träger, die bisher noch keine Einzugsermächtigung zur Sicherstellung einer taggleichen Erstattung erteilt haben, aufgefordert dies bis zum 15. Juni 2006 nachzuholen. In Fällen, in denen kommunale Träger nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die BA ab Juli an Arbeitslosengeld II-Bezieher keine kommunalen Leistungen mehr auszahlen. Das betrifft zunächst alle Neu- bzw. Fortzahlungsbewilligungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Einmalzahlungen. Für laufende Fälle erfolgt die Umstellung mit Beginn eines neuen Bewilligungsabschnittes.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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