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Neuer Bericht zur Grundsicherung für Arbeitsuchende: fast jeder fünfte Arbeitslosengeld II-Bezieher war erwerbstätig

Die Bundesagentur für Arbeit legt erstmals Auswertungen über Erwerbstätigkeit und Einkommen von Arbeitslosengeld II-Empfängern vor. Der ausführliche Bericht „Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit“ ist heute unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht worden.

Im September 2005 bezogen 2,18 Millionen Bedarfsgemeinschaften neben dem Arbeitslosengeld II weiteres Einkommen. In den meisten Fällen handelte es sich um Kindergeld oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Durchschnittlich wurde deswegen das Arbeitslosengeld II um 404 Euro gemindert. Insgesamt erhielten zu diesem Zeitpunkt 3,87 Millionen Bedarfsgemeinschaften Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. An jede Bedarfsgemeinschaft wurden durchschnittlich 629 Euro ausgezahlt.

Bei 844.000 oder 22 Prozent der Bedarfsgemeinschaften war Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit auf die Grundsicherung anrechenbar. Da in einigen Bedarfsgemeinschaften zwei oder mehr Hilfebedürftige Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, beläuft sich die Zahl der erwerbstätigen Personen auf insgesamt 906.000. Das sind 18 Prozent aller Arbeitslosengeld II-Bezieher. Zum weitaus größten Teil wird das Einkommen in abhängiger Beschäftigung verdient. Im Durchschnitt erzielten Hilfebedürftige durch ihre Erwerbstätigkeit ein Bruttoeinkommen von 629 Euro, davon waren 327 Euro auf die Grundsicherung anrechenbar. Hierbei sind noch die geringeren Freibeträge vor der gesetzlichen Neuregelung berücksichtigt. Von den Personen mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielten 51 Prozent ein Bruttoeinkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro, 19 Prozent verdienten zwischen 400 Euro und 800 Euro und 30 Prozent mehr als 800 Euro.

Im Juni 2005 waren 388.000 Arbeitslosengeld II-Bezieher sozialversicherungspflichtig und 395.000 ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt. Damit erhielten 1,5 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und 8,3 Prozent der Minijobber Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vor allem sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer, Ungelernte und Teilzeitbeschäftigte sind überdurchschnittlich häufig auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen. Deutliche Unterschiede gibt es auch zwischen West und Ost. Während in Ostdeutschland 3,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 19,9 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, belaufen sich in Westdeutschland diese Anteilswerte nur auf 1,1 Prozent bzw. 6,7 Prozent.

Der Bericht kann im Internet auf der Statistikseite der Bundesagentur für Arbeit http://statistik.arbeitsagentur.de unter Publikationen abgerufen werden.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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