Neuer Bericht zur Grundsicherung für Arbeitsuchende:
fast jeder fünfte Arbeitslosengeld II-Bezieher war
erwerbstätig
Die Bundesagentur für Arbeit legt erstmals Auswertungen
über Erwerbstätigkeit und Einkommen von Arbeitslosengeld
II-Empfängern vor. Der ausführliche Bericht
„Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechenbare
Einkommen und Erwerbstätigkeit“ ist heute unter
www.arbeitsagentur.de veröffentlicht worden.
Im September 2005 bezogen 2,18 Millionen
Bedarfsgemeinschaften neben dem Arbeitslosengeld II
weiteres Einkommen. In den meisten Fällen handelte es
sich um Kindergeld oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Durchschnittlich wurde deswegen das Arbeitslosengeld II
um 404 Euro gemindert. Insgesamt erhielten zu diesem
Zeitpunkt 3,87 Millionen Bedarfsgemeinschaften
Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. An
jede Bedarfsgemeinschaft wurden durchschnittlich 629
Euro ausgezahlt.
Bei 844.000 oder 22 Prozent der Bedarfsgemeinschaften
war Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit auf die
Grundsicherung anrechenbar. Da in einigen
Bedarfsgemeinschaften zwei oder mehr Hilfebedürftige
Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, beläuft sich
die Zahl der erwerbstätigen Personen auf insgesamt
906.000. Das sind 18 Prozent aller Arbeitslosengeld
II-Bezieher. Zum weitaus größten Teil wird das Einkommen
in abhängiger Beschäftigung verdient. Im Durchschnitt
erzielten Hilfebedürftige durch ihre Erwerbstätigkeit
ein Bruttoeinkommen von 629 Euro, davon waren 327 Euro
auf die Grundsicherung anrechenbar. Hierbei sind noch
die geringeren Freibeträge vor der gesetzlichen
Neuregelung berücksichtigt. Von den Personen mit
Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielten 51 Prozent ein
Bruttoeinkommen unterhalb der
Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro, 19 Prozent
verdienten zwischen 400 Euro und 800 Euro und 30 Prozent
mehr als 800 Euro.
Im Juni 2005 waren 388.000 Arbeitslosengeld II-Bezieher
sozialversicherungspflichtig und 395.000 ausschließlich
geringfügig entlohnt beschäftigt. Damit erhielten 1,5
Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
und 8,3 Prozent der Minijobber Leistungen aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vor allem
sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer,
Ungelernte und Teilzeitbeschäftigte sind
überdurchschnittlich häufig auf Leistungen aus dem SGB
II angewiesen. Deutliche Unterschiede gibt es auch
zwischen West und Ost. Während in Ostdeutschland 3,3
Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
und 19,9 Prozent der ausschließlich geringfügig
entlohnten Beschäftigten Leistungen aus der
Grundsicherung erhalten, belaufen sich in
Westdeutschland diese Anteilswerte nur auf 1,1 Prozent
bzw. 6,7 Prozent.
Der Bericht kann im Internet auf der Statistikseite
der Bundesagentur für Arbeit
http://statistik.arbeitsagentur.de unter
Publikationen abgerufen werden.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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D-90478 Nürnberg
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