Allmendinger erinnert daran, dass die jetzt in Frage
gestellte Teilzuständigkeit des Bundes für Bildung erst
vor 35 Jahren eingeführt wurde - und zwar ebenfalls von
einer großen Koalition.
Die Begründung von damals sei
hochaktuell: Angesichts der Bildungskatastrophe und des
drohenden wirtschaftlichen Niedergangs müsse Bildung
endlich zu einem nationalen Thema werden, die Aufgabe
überstiege die Kraft der Länder.
Allmendinger fragt in
Ihrem Zwischenruf: "Was nur hat sich an der Sachlage
geändert, um bei gleicher - allenfalls verschärfter -
Ausgangslage heute zum gegenteiligen Schluss zu kommen?"
Die riesigen Herausforderungen im Bildungsbereich,
beispielsweise der Abbau der Bildungsarmut oder die
Neuordnung der Universitäten, würden die Möglichkeiten
der finanzschwachen Länder überschreiten. Eine solide
finanzielle Ausstattung von Bildung und Ausbildung sei
aber unabdingbar. Schon heute würden Welten zwischen den
Ausgaben pro Schüler in den verschiedenen Bundesländern
liegen. So gebe Brandenburg beispielsweise für jeden
Grundschüler nur 3.200 Euro im Jahr aus, Thüringen
investiere dagegen 5.300 Euro.
Der Hinweis, der Bund würde trotz Föderalismusreform
weiterhin die gleichen Summen an die Länder überweisen,
sei zwar richtig, ändere aber nichts an den absehbaren
Problemen. So sei der Hochschulbau zwar bis 2013
gesichert, danach würden die Gelder jedoch ohne
Zweckbindung an die Finanzministerien der Länder
fließen. "Es ist unwahrscheinlich, dass bei der
desolaten Haushaltslage der Länder diese Gelder dann
tatsächlich in voller Höhe an die Universitäten
weitergegeben werden", schreibt Allmendinger im IAB
FORUM.
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