Rund eineinhalb Jahre nach der Gründung waren ca. 70
Prozent der Überbrückungsgeld-Gründer und knapp 80
Prozent der Ich-AGler noch immer selbständig. Weniger
als 15 Prozent waren wieder arbeitslos oder
arbeitssuchend gemeldet.
"In Anbetracht der in der öffentlichen Diskussion
häufig behaupteten hohen Abbrecherquote bei den Ich-AGs
ist dieser Anteil relativ gering", meint
IAB-Gründungsexperte Frank Wießner. Zudem seien circa 12
Prozent der Ich-AG-Gründer und 8 Prozent der
Überbrückungsgeld-Teilnehmer wieder
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das Ende einer
Selbständigkeit sei also keineswegs immer mit einem
Scheitern gleichzusetzen.
"Ingesamt vermeiden beide Programme erfolgreich eine
Rückkehr in die Arbeitslosigkeit", urteilen die
Arbeitsmarktforscher. Beim Überbrückungsgeld gelte diese
Aussage auch für einen ausreichend langen Zeitraum nach
Beendigung der Förderung. Bei der Ich-AG seien wegen des
längeren Förderzeitraums die Ergebnisse dagegen nur als
Zwischenfazit zu betrachten: Die Förderung der
Selbständigen dauerte zum Zeitpunkt der Befragung in der
Regel noch an.
Die derzeitige Ausgestaltung des Instruments Ich-AG
weise zudem gewisse Schwächen auf. Um Fehlanreize und
Missbrauch zu vermeiden, schlagen die
Arbeitsmarktforscher eine Verkürzung der dreijährigen
Förderdauer vor. Zudem empfehlen die
Forschungsinstitute, die Eignung der Gründer und ihrer
Geschäftsideen durch entsprechende Filter besser zu
kontrollieren. Hier biete sich eine Verzahnung mit den
erfolgreichen Modellen der Unterstützung durch
Gründungszentren an.
Anfang 2003 wurde das bestehende Instrument
Überbrückungsgeld um die neue Ich-AG ergänzt. Seitdem
hat insgesamt rund eine Million vormals Arbeitsloser mit
Unterstützung der Arbeitsagenturen ein eigenes
Unternehmen gestartet. Die Zahl der neu gegründeten
Ich-AGs und der Existenzgründer, die das
Überbrückungsgeld nutzen, lagen 2004 mit 171.000 und
183.500 auf ähnlichem Niveau. Die Förderprogramme
verschaffen den Gründungswilligen Zeit, ihre ersten
Einnahmen unter geschützten Bedingungen zu erzielen und
ihre unternehmerischen Fähigkeiten weiter auszubilden.
Beim Überbrückungsgeld beträgt dieses Zeitfenster sechs
Monate, bei der Ich-AG maximal drei Jahre. Da beim
Überbrückungsgeld die finanzielle Unterstützung von der
Höhe des Arbeitslosengelds abhängt, ist dieses
Förderinstrument vor allem für Arbeitslose interessant,
die zuvor gut verdient haben. Bei der Ich-AG ist die
Förderung pauschaliert und beträgt monatlich 600 Euro im
ersten, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten
Jahr.
An der Studie waren neben dem IAB das Deutsche Institut
für Wirtschaftsforschung (DIW), sinus, infas und die
Gesellschaft für Arbeitsmarktaktivierung (GfA)
beteiligt. Die Ergebnisse sind Bestandteil des "Berichts
der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der
Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt". Der Bericht steht zum Download bereit
unter
www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/hartz-evaluation-volltext,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf.
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