Das abgelaufene Jahr 2005 war von schwierigen
Rahmenbedingungen geprägt: geringe Wachstumserwartungen
mit einem weiteren Rückgang der Beitragspflichtigen zur
Arbeitslosenversicherung, die Reform der BA bei
laufendem Betrieb und die gleichzeitige Umsetzung des
Sozialgesetzbuches II (SGB II). Trotzdem ist es der BA
gelungen, Einnahmeausfälle mehr als zu kompensieren, das
operative Geschäftsergebnis zu verbessern und so mit
einem Zehntel des geplanten Bundeszuschusses
auszukommen.
Die Einnahmen der BA beliefen sich 2005 auf insgesamt
52,7 Milliarden Euro. Das sind 1,3 Milliarden weniger
als im Haushaltsplan veranschlagt. Die Mindereinnahmen
resultieren vor allen aus geringeren Beitragseinnahmen
(-800 Millionen Euro). Daneben lagen auch die Einnahmen
aus der Insolvenzgeld-Umlage, aus den Erstattungen von
Arbeitgebern nach § 147 SGB III sowie aus Mitteln des
Schwerbehinderten-Ausgleichsfonds unter den
Haushaltsansätzen.
Den Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 53,1
Milliarden Euro gegenüber, das sind 4,9 Milliarden Euro
weniger als im Haushaltsplan veranschlagt. Dies ist vor
allem Ergebnis der wirkungsorientierten Steuerung der
BA.
Von den Minderausgaben entfallen allein 2,2
Milliarden Euro auf den Aussteuerungsbetrag. Der
Aussteuerungsbetrag ist ein neuer Posten im Haushalt der
BA. Diesen Betrag muss die BA an die Bundesregierung für
jeden Arbeitslosen bezahlen, der in einem Zeitraum von
drei Monaten nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezuges in
das Arbeitslosengeld II wechselt. Die tatsächliche Zahl
dieser Übertritte lag 2005 beträchtlich unter der dem
Haushaltsplan zugrunde liegenden Zahl. Für
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit wurden 1,6
Milliarden Euro weniger ausgegeben als im Haushaltsplan
veranschlagt. Für alle Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung wurden 540 Millionen Euro weniger als
geplant ausgegeben. Die Mehrausgaben in einzelnen
Bereichen, insbesondere bei der Förderung von
Existenzgründern, wurden kompensiert durch geringere
Ausgaben beim Eingliederungstitel, für das
Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, für
Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung sowie das
Kurzarbeitergeld.
Im Ergebnis hat die BA von dem vom Bund genehmigten
Zuschuss in Höhe von vier Milliarden Euro lediglich 397
Millionen Euro in Anspruch genommen, also 3,6 Milliarden
weniger.
Die BA wird 2006 ihren Reformkurs fortsetzen und die
individuell auf Kundenbedürfnisse zugeschnittenen
Handlungsprogramme in allen Arbeitsagenturen einführen.
Damit sollen die Wirkung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente verbessert und im Ergebnis mehr arbeitslose
Menschen schnell und dauerhaft in Beschäftigung gebracht
werden.
„Erstmals seit 1985 wird die BA 2006 keinen
Bundeszuschuss benötigen, sondern einen Überschuss von
1,8 Milliarden Euro erwirtschaften. Dadurch schafft sie
einen Gestaltungsspielraum zur Senkung der
Sozialversicherungsbeiträge“, sagte Becker.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg