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BA-Finanzchef Becker legt Finanzbericht für das Haushaltsjahr 2005 vor: Finanzergebnis zeigt Leistungsfähigkeit der BA

„Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat 2005 die erste Phase ihrer Reform erfolgreich abgeschlossen und den Nachweis erbracht, dass ein Träger einer Sozialversicherung wirtschaftlich und erfolgreich arbeiten kann“, bilanzierte BA-Finanzvorstand Raimund Becker bei der Vorlage des Finanzberichtes für das vierte Quartal und das Haushaltsjahr 2005.

Raimund Becker, BA-Finanzchef

Raimund Becker, BA-Finanzchef

Das abgelaufene Jahr 2005 war von schwierigen Rahmenbedingungen geprägt: geringe Wachstumserwartungen mit einem weiteren Rückgang der Beitragspflichtigen zur Arbeitslosenversicherung, die Reform der BA bei laufendem Betrieb und die gleichzeitige Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Trotzdem ist es der BA gelungen, Einnahmeausfälle mehr als zu kompensieren, das operative Geschäftsergebnis zu verbessern und so mit einem Zehntel des geplanten Bundeszuschusses auszukommen.

Die Einnahmen der BA beliefen sich 2005 auf insgesamt 52,7 Milliarden Euro. Das sind 1,3 Milliarden weniger als im Haushaltsplan veranschlagt. Die Mindereinnahmen resultieren vor allen aus geringeren Beitragseinnahmen (-800 Millionen Euro). Daneben lagen auch die Einnahmen aus der Insolvenzgeld-Umlage, aus den Erstattungen von Arbeitgebern nach § 147 SGB III sowie aus Mitteln des Schwerbehinderten-Ausgleichsfonds unter den Haushaltsansätzen.

Den Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 53,1 Milliarden Euro gegenüber, das sind 4,9 Milliarden Euro weniger als im Haushaltsplan veranschlagt. Dies ist vor allem Ergebnis der wirkungsorientierten Steuerung der BA.

Von den Minderausgaben entfallen allein 2,2 Milliarden Euro auf den Aussteuerungsbetrag. Der Aussteuerungsbetrag ist ein neuer Posten im Haushalt der BA. Diesen Betrag muss die BA an die Bundesregierung für jeden Arbeitslosen bezahlen, der in einem Zeitraum von drei Monaten nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezuges in das Arbeitslosengeld II wechselt. Die tatsächliche Zahl dieser Übertritte lag 2005 beträchtlich unter der dem Haushaltsplan zugrunde liegenden Zahl. Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit wurden 1,6 Milliarden Euro weniger ausgegeben als im Haushaltsplan veranschlagt. Für alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wurden 540 Millionen Euro weniger als geplant ausgegeben. Die Mehrausgaben in einzelnen Bereichen, insbesondere bei der Förderung von Existenzgründern, wurden kompensiert durch geringere Ausgaben beim Eingliederungstitel, für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, für Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung sowie das Kurzarbeitergeld.

Im Ergebnis hat die BA von dem vom Bund genehmigten Zuschuss in Höhe von vier Milliarden Euro lediglich 397 Millionen Euro in Anspruch genommen, also 3,6 Milliarden weniger.

Die BA wird 2006 ihren Reformkurs fortsetzen und die individuell auf Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Handlungsprogramme in allen Arbeitsagenturen einführen. Damit sollen die Wirkung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente verbessert und im Ergebnis mehr arbeitslose Menschen schnell und dauerhaft in Beschäftigung gebracht werden.

„Erstmals seit 1985 wird die BA 2006 keinen Bundeszuschuss benötigen, sondern einen Überschuss von 1,8 Milliarden Euro erwirtschaften. Dadurch schafft sie einen Gestaltungsspielraum zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge“, sagte Becker.

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg

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